58 auch nur ſo zu ſtellen, daß der Abnehmer einſchließ⸗ lich der Miete für den Gasmeſſer nicht mehr zahlt als die übrigen Gasabnehmer, nämlich 16 Pf., da man der Anſicht war, daß die Minderbemittelten, die unſere Gasautomaten benutzen, nicht mehr belaſtet werden dürfen, als es durch eine Erhöhung des Gas⸗ preiſes auf 16 Pf. geſchieht. Dagegen war eine Minderheit des Ausſchuſſes gegen jede Erhöhung des Gaspreiſes und ſchlug ihrer⸗ ſeits vor, die Einkommenſteuer um den entſprechen⸗ den Betrag zu erhöhen. Da 1½ Millionen ℳ aus⸗ fallen würden, ſo würde eine Erhöhung der Einkom⸗ menſteuer um weitere 20% erforderlich ſein, d. h. von 170 auf 190%. Auf dieſen Standpunkt konnte ſich natürlich die Mehrheit keineswegs ſtellen; nach ihrer Anſicht wäre es ausgeſchloſſen, in der heutigen Zeit den Zuſchlag zur Einkommenſteuer noch um mehr als um 30%, wie jetzt vorgeſchlagen iſt, zu erhöhen. So ſpitzte ſich denn im Ausſchuſſe die Debatte dahin zu: um wieviel ſoll der Gaspreis erhöht werden „ und es war die Frage: ſoll die Erhöhung auf 16 Pf. erfolgen oder ſoll man ſich mit einer Er⸗ höhung auf 15 Pf. begnügen. 1 Pf. weniger macht einen Minderertrag von ½ Million ℳ aus. Dieſe Frage muß man in Zuſammenhang mit dem geſam⸗ ten Etat bringen. Ohne den ſpäteren Berichterſtat⸗ tern vorgreifen zu wollen, bleibt mir nichts anderes übrig, als ſchon jetzt darauf hinzuweiſen, daß der Etatsausſchuß reiflich geprüft hat, erſtens ob andere Steuern gefunden werden können, die dieſen Ausfall wieder decken, oder ob etwa die Einkommenſteuer höher eingeſchätzt werden kann, als der Magiſtrat es getan hat, oder ſchließlich auch, ob eine entſprechend weitere Erhöhung der Einkommenſteuer tunlich wäre. Dieſe weitere Erhöhung würde, wenn man eine halbe Million Ausfall rechnet, ungefähr 7% betragen. Die Mehrheit des Ausſchuſſes iſt zu der Anſicht gelangt, daß dieſe halbe Million durch Erhöhung in anderen Kapiteln, insbeſondere durch eine höhere Einſchätzung der Steuern nicht gedeckt werden kann. In der Peti⸗ tion des Haus⸗ und Grundbeſitzervereins war darauf hingewieſen worden, daß man doch die öffentliche Be⸗ leuchtung auf den allgemeinen Etat übernehmen könnte und daß dadurch 600 000 ℳ frei würden, daß die Straßenbeleuchtung, wie es heißt, ebenſo gut wie früher die elektriſche Straßenbeleuchtung auf den all⸗ gemeinen Etat übernommen würde. Nun, meine Herren, die elektriſche Straßenbeleuchtung iſt auch auf den Etat der Elektrizitätswerke übernommen. Wollte man aber die Gasbeleuchtung der Straßen auf den allgemeinen Etat übernehmen, ſo würde dieſer um ſo mehr belaſtet werden, denn die Summe müßte dann in einem andern Kapitel ausgegeben werden. Beiläufig geſagt, beträat die Ausgabe für die Stra⸗ ßenbeleuchtung nicht 600 000 ℳ, ſondern die Gas⸗ deputation hat die Ausgabe ſeit 1, 2 Jahren durch Erſparniſſe auf etwa 460 000 ℳ herabdrücken können. Was die Frage der Erhöhung des Gaspreiſes nur auf 15 Pf. betrifft, ſo haben die Magiſtratsver⸗ treter die beſtimmte Erklärung abaegeben, daß ſie ihrerſeits eine Deckung für die ausfallenden 500000% nicht haben und daß, wenn ſich der Ausſchuß oder die Stadtverordnetenverſammlung auf den Standpunkt ſtellen ſollte, den Gaspreis nur auf 15 Pf. zu er⸗ höhen, nichts anderes übrig bliebe, als entweder einen weiteren zur Einkommenſteuer zu erheben oder die Grundſteuer zu erhöhen. Meine Herren, die Mehrheit des Ausſchuſſes war der Anſicht, daß die Sitzung am 16. März 1916 Frage der Erhöhung der Grundſteuer ganz außer Be⸗ tracht bleiben müſſe, daß man keinesfalls dem Haus⸗ und Grundbeſitzer in der gegenwärtigen Zeit eine höhere Steuerlaſt aufbürden könne. 47 Wenn ich dieſe Betrachtungen zuſammenfaſſe, ſo ergibt ſich nach Anſicht der Mehrheit des Ausſchuſſes die Notwendigkeit einer Erhöhung des Gaspreiſes auf 16 Pf. erſtens aus dem Gasetat ſelbſt, der ſonſt unwirtſchaftlich arbeiten würde, und zweitens aus unſerm Geſamtetat, der ſonſt keinen Ausgleich finden könnte, wenn man nicht eine Erhöhung der Gemeinde⸗ einkommenſteuer oder gar der Grundſteuern vorneh⸗ men wollte. Darum hat ſich die Mehrheit des Etats⸗ ausſchuſſes entſchloſſen, Ihnen vorzuſchlagen, den Gasetat) nach der Vorlage des Magiſtrats mit der Aenderung anzunehmen, die ich bezüglich der Gas⸗ automaten ſchon vorgetragen habe. Meine Herren, es iſt im Ausſchuß auch durch die Magiſtratsvertreter zum Ausdruck gebracht worden, daß dieſe Erhöhung als eine Kriegsmaßnahme anzu⸗ ſehen iſt, als eine Folge des Krieges, der Verteuerung der Produktionskoſten durch die Kohle. Es iſt zu hoffen, daß in ſpäterer Zeit, wenn ſich die wirtſchaft⸗ lichen Verhältniſſe nach dem Kriege gebeſſert haben, die Verwaltung wieder die Frage erörtern wird, ob entſprechend dem Rückgange der Produktionskoſten auch wieder eine Ermäßigung des Gaspreiſes ſtatt⸗ finden kann. Ich plaudere nicht aus der Schule, wenn ich ſage, daß wir uns in der Gasdeputation ſchon vor Jahren mit der Frage der Ermäßigung des Gas⸗ preiſes beſchäftigt haben, weil wir uns darüber klar ſind, daß das elektriſche Licht ein immer ſchürferer Konkurrent dem Gaslicht wird und daß die Gasan⸗ ſtalten für ihren Abſatz noch andere Quellen auf⸗ ſuchen müſſen, daß insbeſondere eine Vergrößerung des Abſatzes von Gas zu Heiz⸗ und gewerblichen Zwecken anzuſtreben iſt. An Hand von Beiſpielen anderer Städte iſt darauf hingewieſen worden, daß ungefähr drei⸗ bis viermal ſo viel Gas zu Heiz⸗ zwecken als zu Leuchtzwecken verbraucht wird. Wir müſſen alſo die Erhöhuna des Gaspreiſes auf 16 Pf. nach Anſicht des Ausſchuſſes als eine gewiß einzelne Kreiſe der Bevölkerung ſchwer treffende Laſt auffaſſen, eine Kriegslaſt, die aber durch die Produktionskoſten und die geſamte Lage hervorgerufen und nicht zu ver⸗ meiden iſt. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Wie Sie aus den Darlegungen des Herrn Referenten ent⸗ nommen haben, iſt die einzige Erleichterung. die uns dem Voranſchlag und der in der letzten Sitzung er⸗ örterten Sachlage gegenüber gebracht werden ſoll, die, daß die Gasautomatenabnehmer etwas beſſer geſtellt werden und keine Erhöhung über den Preis von 16 Pf. hinaus zu zahlen haben. Wie ich ſchon in der letzten Sitzung ſagte, iſt uns die in Ausſicht ſtehende ſtarke Verteuerung des Gaſes durchaus zu⸗ wider, und wir ſind mit dem äußerſten Widerſtreben, eine ſolche Verteuerung überhaupt zu bewilligen, in den Haushaltausſchuß gegangen. Die Gründe, wes⸗ wegen wir die Erhöhung des Gaspreiſes für unge⸗ recht, ſchädlich, ja für antiſozial halten, habe ich mir erlaubt, in der vorigen Sitzung darzulegen, und ich will damit nicht Ihre Zeit länger in Anſpruch nehmen. Wenn man nun — und das würde jedenfalls ge⸗ ſchehen, wenn ich nicht aleich hier eine Entaegnung vorwegnehme — die Erhöhung des Gaspreiſes mit der Erhöhung der Pflegeſätze bei den Krankenanſtal⸗ ten vergleichen wollte, ſo müßte ich, ſo ſehr ich gegen