76 treiben, eine Finanzpolitik, die das Vertrauen zu der Stadt Charlottenburg, ihren Kredit und ihren Ruf zu wahren und zu heben geeignet iſt. (Bravol) (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XV — Ge⸗ meindeſteuern — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druck⸗ ſeite 56 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt und beſchließt mit großer Mehrheit nach dem An⸗ trage des Etatsausſchuſſes, wie folgt: I. 3) Perſonen mit einem Einkommen von nicht mehr als 900 ℳ werden von der Pflicht, im Rechnungsjahre 1916 Gemeindeeinkommen⸗ ſteuer zu zahlen, entbunden, 5) die Gemeindeeinkommenſteuer kommt in Höhe eines Zuſchlages von 170% zur Staatsein⸗ kommenſteuer zur Erhebung; c) die Realſteuern kommen in Höhe von 164,957% der ſtaatlich veranlagten Grumd⸗, Gebäude⸗ und Gewerbeſteuer zur Erhebung, und zwar: 1. die Gemeindegewerbeſteuer — unter Be⸗ rückſichtigung des Beſchluſſes zu d — in Höhe von 147,74% der ſtaatlich veran⸗ lagten Gewerbeſteuer = 165% der in den Gewerbeſteuerklaſſen 1 und 1I ſtaatlich veranlagten Steuerſätze, - 150% der in der Gewerbeſteuerklaſſe 11I1 und — 100% der in der Gewerbeſteuerklaſſe IV ſtaatlich veranlagten Steuerſätze (§ 31 Ziffer 1 des Kommunalabgabengeſetzes); die Gemeindegrundſteuer in Höhe von 169,11% der ſtaatlich veranlagten Grund⸗ und Gebäudeſteuer — 2,7% des gemeinen Wertes der bebauten und 5,4%o des ge⸗ meinen Wertes der unbebauten Grund⸗ ſtücke; im Rechnungsjahre 1916 wird die Gewerbe⸗ ſteuer der in der Klaſſe IV und der in den unterſten Stufen der Klaſſe I1I1I von 32 ℳ umd 36 ℳ veranlagten Steuerpflichtigen durch Aufrechnung der Warenhausſteuer völlig außer Hebung geſtellt, ferner — ſoweit der Betrag der im Rechnungsjahre 1915 aufgekommenen Warenhausſteuer ausreicht — der in den höhe⸗ ren Stufen über 36 ℳ in der Klaſſe III ver⸗ anlagten Steuerpflichtigen zur Hälfte außer Hebmg geſtellt. Die im Rechnungsfjahr 1916 aufkommende Warenhausſteuer wird im Rech⸗ nungsjahre 1917 zur Deckung des Gewerbe⸗ ſteuerſolls der Gewerbetreibenden der Ge⸗ werbeſteuerklaſſe IV und der unteren Stufen der Gewerbeſteuerklaſſen I1I1 verwendet; e) die Betriebsſteuer wird in Höhe von 100 % der feſtgeſetzten Betriebsſteuer erhoben; 1) die Gemeindeumſatzſteuer kommt in Höhe von 1% des Umſatzwertes der bebauten und 2% des Umſatzwertes der unbebauten Grundſtücke zur Erhebung; g) die nach Maßgabe des Gebäudenutzungswertes 1 zu erhebende Kanaliſationsgebühr wird auf 1,15%, die Gebühr für die Beſeitigung des Hausmülls auf 0,9% feſtgeſetzt. II. Von der Einſtellung der Rücklage für den Sammelfonds für Anleihezwecke von 850 000 ℳ in Ordin. Kapitel XIII Abſchn. 13 Sitzung am 16. März 1916 wird für das Rechnungsjahr 1916 abgeſchen. Die hierzu erforderliche Genehmigung des Be⸗ zirksausſchuſſes iſt zu beantragen. In bezug auf den Antrag der Stadtw. Meyer und Genoſſen betr. Gemeindeumſatzſteuer beſchließt die Verſammlung entſprechend dem Antrage des Etatsausſchuſſes, wie folgt: Der Magiſtrat wird erſucht, einen Gemeindebe⸗ ſchluß folgenden Inhalts herbeizuführen: In die Ordnung für die 1½. einer Gemeindeſteuer bei dem Erwerbe von Grund⸗ ſtücken im Bezirke der Stadt Charlottenburg wird nachſtehende Beſtimmung eingefügt: Der Magiſtrat iſt befugt, die Steuer aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweiſe zu erlaſſen, wenn ein Hypotheken⸗ oder Grundſchuldgläubiger das notleidende Grundſtück in der Zwangsverſteigerung er⸗ ſteht oder zur Vermeidung der Zwangs⸗ verſteigerung freihändig erwirbt.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen nun zu dem Außerordentlichen Teil des Hauptplans. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Ich beantrage Annahme mit den auf Druckſeite 57 der Vorlagen angeführten Veränderungen. (Die Verſammlung ſtellt den Außerordentlichen Teil des Hauptplans in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druck⸗ ſeite 57 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Nun haben wir noch zu Kapitel 1 infolge des Beſchluſſes, den wir bei Ka⸗ pitel III gefaßt haben, wodurch eine Mehrausgabe von 1080 ℳ für den Schwimmunterricht herbeige⸗ führt wird, zu beſchließen, daß der Ausgleich bei Kapitel 1 Abſchnitt 5 Nr. 2 der Einnahme und Ab⸗ ſchnitt 11 Nr. 11 der Ausgabe erfolgt. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Ich habe noch zu Kapitel XV etwas nachtutragen. In der Eingabe der Charlottenburger Haus⸗ und Grundbeſitzervereine von 1895 betr. Gemeindegrundſteuer iſt noch der Wunſch ausgedrückt worden, daß den Anträgen der Hausbeſitzer auf Neueinſchätzung des gemeinen Wertes ſtädtiſcherſeits leichter als gegenwärtig entſprochen werde. Der Ausſchuß beantragt, dieſen Teil der Ein⸗ gabe dem Magiſtrat als Material zu überweiſen. Ich vertrete hiermit den Antrag des Ausſchuſſes. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Damit iſt die Beratung des Stadthaushaltsplans beendet. Ich ſchließe die Sitzung. Schluß 8 Uhr 55 Minuten. ———.—.—