82 auch in den beiden oberſten Klaſſen, alſo in Klaſſe III 0 und Iv 0 des Lyzeums v, geweſen und habe mich erkundigt. Was ich dabei erfahren habe, ging noch über das hinaus, was uns Herr Direktor Dr Poppe ſeinerzeit mitgeteilt hatte, daß die Mehr⸗ zahl der Schülerinnen eine Fortbildung auf einer Oberrealſchule wünſche und 15 ſogar ſchon die be⸗ ſtimmte Abſicht ausgeſprochen haben, die Reife⸗ prüfung an der Oberrealſchule abzulegen. Auch in der zweithöchſten Klaſſe habe ich eine größere Anzahl — ich glaube 12 — gefunden, die in ihren Familien ſchon die Angelegenheit beſprochen hatten und darauf⸗ hin die Abſicht bekundeten, Oſtern 1917 ebenfalls nach der Oberrealſchule überzugehen. Andere waren aber noch nicht in der Lage, eine beſtimmte Ausſage darüber zu machen. Es liegt alſo die Möglichkeit vor, daß ſich ſpäter noch mehr melden. Heute habe ich mich noch einmal bei dem Herrn Direktor er⸗ kundigt und dabei erfahren, daß bereits ſämtliche Plätze der Obertertia beſetzt ſind; es ſind 34 Schüle⸗ rinnen gemeldet, die nach dieſer Klaſſe übergehen wollen. Darunter dürften ſich allerdings auch einige befinden, welche nicht die Abſicht haben, die Reife⸗ prüfung zu machen, die ebenſo gern auf dem Lyzeura bleiben würden, wenn eine Klaſſe I11 0 an der An⸗ ſtalt eröffnet würde. Ich nehme an, daß von dieſen noch einzelne auf benachbarte Lyzeen übergehen werden. Wir haben ja genug freie Plätze auf der Königin⸗Luiſe⸗Schule und der Sophie⸗Charlotten⸗ Schule, auch auf Privatlyzeen in der Nähe. Aus dem Umſtande, daß ſich jetzt ſchon eine ſo große Anzahl von Schülerinnen für die Oberreal⸗ ſchule gemeldet hat, mögen Sie erſehen, daß ein Bedürfnis vorhanden iſt. Nach den behördlichen Beſtimmungen iſt 30 die Maximalzahl, bis zu der in einer Klaſſe Schülerinnen aufgenommen werden können. Dieſe Zahl iſt bereits überſchritten. Es muß die Genehmigung des Provinzialſchulkollegiums eingeholt werden, um alle 34 aufzunehmen. Alle neugemeldeten Schülerinnen ſind Töchter Charlotten⸗ burger Bürger oder wenigſtens bisher ſchon auf Char⸗ lottenburger Schulen geweſen. Außerdem iſt eine Anzahl Anfragen von außerhalb hier eingegangen. Ich möchte dieſe Mitteilungen Ihnen machen. um die Zweifel zu zerſtreuen. Im übrigen bin ich davon überzeugt, daß ſchon die Zuſammenſetzung der Bevölkerung von Weſtend dafür bürgt, daß die Studienanſtalt normal beſetzt wird. Wenn wir eine mfrage hielten — ich habe es aus guten Gründen vermieden —, ſo halte ich es für durchaus möglich, daß ſich eine ſo große Anzahl von Schülerinnen meldet, daß wir ſie gar nicht alle aufnehmen könnten. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich möchte Ihnen nicht empfehlen, auf dieſem Wunſche zu beſtehen. Ich hoffe Ihnen ſo viel Material vorlegen zu können, daß Sie ſich im Ausſchuſſe davon überzeugen werden: die Be⸗ dürfnisfrage muß bejaht werden. Wozu ſollen wir erſt Unruhe in die Bevölkerung unſerer Stadt brin⸗ gen! Schon der Umſtand, daß in den Zeitungen mitgeteilt wurde, zu Oſtern ſolle die Obertertia einer Oberrealſchule errichtet werden, hat zur Folge gehabt, daß reichlich Nachfragen und Anmeldungen erfolgt ſind. Es iſt anzunehmen, daß in den nächſten Tagen noch weitere Anmeldungen erfolgen. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Stadtv. Dr Damm die Sitzung am 19. April 1916 Ueberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern und wählt in dieſen Ausſchuß die Stadtverordneten Dr Bauer, Dr Borchardt, Dr Byck, Dr Damm, (Guttmann, Heiſe, Jaſtrow, Katzenſtein, Dr. Landsberger, Ludewig, Marzahn, Otto, Rieſen⸗ berg, Vogel und Wöllmer.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Gewährung von beſonderen Entſchädi⸗ gungen für die Müllabfuhr. — Druckſache 48. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Meine Freunde haben den Wunſch, auch dieſe Vorlage einem Ausſchuſſe zu überweiſen. Ich werde am Schluſſe meiner Ausführungen einen derartigen Antrag ſtellen. Die Stadtverordnetenverſammlung hat im Juni 1915 der Dreiteilungsgeſellſchaft folgende beſondere Entſchädigung außerhalb der vertraglichen bewilligt: für die Abfuhr des Hausmülls in der Zeit vom 1. Februar 1915 bis 31. März 1915 die Summe von 1300 ℳ, dann noch einige Zugeſtändniſſe, die weniger in Betracht kommen. Schließlich hat die Stadtver⸗ ordnetenverſammlung beſchloſſen, an die Gewährung dieſer beſonderen Entſchädigung den Vorbehalt zu knüpfen, daß der Stadtgemeinde das Recht zuſtehen ſolle, den Vertrag mit der Dreiteilung jederzeit mit einjähriger Friſt, jedoch früheſtens ein Jahr nach Beendigung des gegenwärtigen Kriegszuſtandes, un⸗ beſchadet der weitergehenden Vertragsrechte zu kün⸗ digen. Dieſes Angebot hat die Dreiteilung nicht angenommen, ſondern ſie hat weitere ganz beträcht⸗ liche Forderungen geſtellt; auch in die vorzeitige Auf⸗ hebung des Vertrages hat ſie nicht willigen wollen. Der Magiſtrat beantragt nunmehr in ſeiner jetzigen Vorlage: Unter Aufhebung ihres Beſchluſſes vom 2. Juni 1915 erklärt ſich die Stadtverordneten⸗ verſammlung damit einverſtanden, daß an die „Dreiteilung“ folgende beſondere Entſchädi⸗ gungen außerhalb der vertraglichen gezahlt werden: a) für die Abfuhr des Hausmülls in der Zeit vom 1. Februar bis 30. November 1915 monatlich 6000 ℳ und vom 1. De⸗ zember 1915 ab bis auf weiteres monatlich 10 000 . Dann kommen die übrigen Bewilligungen, die ich nicht vorzutragen brauche. Dieſe Vorlage bedeutet, daß der Dreiteilungs⸗ geſellſchaft vom 1. Februar bis 30. November monat⸗ lich 6000 ℳ, d. h. zehnmal 6000 gleich 60 000 ℳ bewilligt werden ſollen, ferner vom 1. Dezember bis 31. März viermal 10 000 gleich 40 000 ℳ, alſo zu⸗ ſammen 100 000 ℳ für das verfloſſene Etatsjahr, ſowie für das neu Etatsjahr, das wohl vollſtändig für die höhere Bewilligung herankommen wird, zwölf⸗ mal 10 000 gleich 120 000 ℳ, insgeſamt 220 000 ℳ Außer den im Etat vorgeſehenen 639 000 ſollen alſo noch weitere 220 000 ℳ, das ſind zu⸗ ſammen 859 000 ℳ., der Dreiteilungsgeſellſchaft im kommenden Etatsjahr bewilligt werden. Die 639 000 ℳ, die wir bewilligt haben, bedeuten pro Kopf der Bevölkerung bei 325 000 Einwohnern 1,97 ℳ Dieſe 859 000 ℳ, die bewiillgt werden ſollen, bedeuten bei der aleichen Einwohnerzahl 2,64 %ℳ pro Kopf der Bevölkerung oder bei 75 Mil⸗ lionen Mark Gebäudenutzungswert, wie er ange⸗