Sitzung am 19. April 1916 nommen iſt, 1,15%, das heißt 0,25“ mehr, der vierte Teil mehr als die im Etat vorgeſehenen 0,9%%. Das iſt eine ganz gewaltige Aufwendung, die die Stadt Charlottenburg für die Müllabfuhr machen joll, deshalb beſonders gewaltig, weil ſie in gar keinem Verhältnis zu dem ſteht, was andere Kom⸗ munen für derartige Veranſtaltungen zahlen. Als im Jahre 1906 der Vertrag mit der Char⸗ lottenburger Müllabfuhrgeſellſchaft geſchloſſen wurde, handelte es ſich um zwei Angebote der Charlotten⸗ burger Abfuhrgeſellſchaft, und zwar für das Miſch⸗ ſyſtem mit 1,79 ℳ und für das Dreiteilungsſyſtem mit 1,30 ℳ. Die Gemeindekörperſchaften haben das billigere Angebot — das war das Maß⸗ gebende —, das billigere mit 1,30 ℳ angenom⸗ men. Die Dreiteilungsgeſellſchaft kam aber ſehr bald mit einer Nachforderung. Nach einigen Jahren mußte man den Satz auf 1,80 ℳ erhöhen. Die Ge⸗ ſellſchaft zwang damals die Stadt zu dieſer Erhöhung, indem ſie erklärte: wenn ihr das nicht macht, dann ſind wir nicht imſtande, den Betrieb fortzuſetzen. Dieſem Zwange haben ſich die Gemeindekörper⸗ ſchaften gefügt und haben 1,80 ℳ pro Kopf der Be⸗ völkerung bewilligt, alſo eine ganz erhebliche Stei⸗ gerung. Damals wurden vom Magiſtrat Erhe⸗ bungen angeſtellt, was andere Kommunen eigentlich zahlen. Es wurde feſtgeſtellt, daß Charlottenbura bedeutend mehr zahlt als irgend eine Kommune oder, wenn wir nur Groß⸗Berlin in Vergleich ziehen, bedeutend mehr als Groß⸗Berlin. Die Zahlen pro Kopf der Bevölkerung konnten nicht feſtgeſtellt werden, wohl aber die pro Tonne Müll. In Groß⸗ Berlin wurden damals für die Tonne Müll 8,23 gezahlt und in Charlottenburg 11,60 ℳ, d. h. etwa 40% mehr in Charlottenburg als in Groß⸗Berlin. Wir hatten allerdings dafür das Dreiteilungsſyſtem, das nach dem Gutachten Sachverſtändiger dem Miſch⸗ ſyſtem in jeder Beziehung vorzuziehen ſei. Sehr bald ſtellte ſich heraus, daß man mit dem Satze, der ſich inzwiſchen auf 1,94 ℳ erhöht hatte, auch nicht mehr auskommen könne; es ſind in ganz kurzen Zweiſchenräumen fortwährend von der Drei⸗ teilungsgeſellſchaft neue Anforderungen an die Stadt⸗ gemeinde geſtellt worden. Man hat, um ein Darlehn aufnehmen zu können, für die Zinſen garantieren müſſen, und die Stadt hat ſich bisher immer willig gefügt, denn es hieß bei jeder Gelegenheit: wenn ihr das nicht tut, dann ſtellen wir den Betrieb ein. Meine Herren, ich fürchte, daß bei dieſer gewal⸗ tigen Erhöhung, die nun wieder gefordert wird, mit ähnlichen Mitteln operiert worden iſt, und ich bin der Meinung, daß man dieſer Art des Vorgehens endlich einmal einen Riegel vorſchieben muß. Was dieſe Erhöhung bedeutet, habe ich Ihnen vorhin ausein⸗ andergeſetzt. Die ganzen Müllabfuhrkoſten werden durch Um⸗ lagen auf die Hausbeſitzer abgewälzt. Die Hausbe⸗ ſitzer werden alſo um mehr als 25% in der Abgabe höher kommen. Ich meine, daß die Hausbeſitzer auch ein Recht haben, nach dieſer Richtung etwas geſchützt zu werden. Die Dreiteilungsgeſellſchaft begründet nun ihre ſehr hohen neuen Forderungen dadurch, daß ſie ſagt: der Krieg hat uns außerordentlich große Koſten auferlegt und Schwierigkeiten bereitet. Das iſt mög⸗ lich, das kann ich hier nicht unterſuchen; es wird Sache des Ausſchuſſes ſein, zu prüfen, ob dem ſo iſt. Aber ebenſo, wie die Abfuhrkoſten geſtiegen ſind, ſind 83 doch auch wohl die Erträgniſſe für die gewonnenen Materialien, für die Futterſtoffe, für Papier, Blech und was alles noch gewonnen wird, Lumpen uſw., geſtiegen. Ich kann mir wohl vorſtellen, daß die Mehrkoſten der Abfuhr durch die größeren Erträg⸗ niſſe gedeckt werden. Die Dreiteilungsgeſellſchaft hat gur Verwertung derartiger Abfälle Tochtergeſell⸗ ſchaften gegründet, deren Ertrag uns nicht bekannt iſt. Es iſt ſehr wohl möglich, daß dieſe Tochter⸗ geſellſchaften ein ganz gutes Gſchäft machen und eine gute Dividende abwerfen und die Müllabfuhrgeſell⸗ ſchaft, die Dreiteilung, davon nichts ſieht oder nur indirekt davon Vorteile hat. Ich halte es für durch⸗ aus nötig, daß der Ausſchuß der Stadtverordneten⸗ verſammlung einmal in dieſe Vorgänge hineinleuchtet, daß er ſich die Bilanzen nicht nur der Dreiteilung, ſondern auch der Tochtergeſellſchaften, der Schachtel⸗ geſellſchaften genau anſieht, um ſich ein Bild davon zu machen, ob es möglich ſein wird, mit dem bis⸗ herigen Satze auszukommen. Meine Herren, ich glaube, daß es ſich erübrigt, hier im Plenum weitere Ausführungen zu machen. Wir werden das Ergebnis der Ausſchußberatung ab⸗ warten müſſen und dann ſehen, wie wir uns zu der Magiſtratsvorlage ſtellen. Ich beantrage alſo die Einſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern und bitte, demgemäß zu beſchließen. Vorſteher Dr Frentzel: Ehe ich den weiteren Rednern das Wort gebe, möchte ich mitteilen, daß das Protokoll der heutigen Sitzung die Herren Bade, Bergmann und Weiſe vollziehen. Stadtv. Dr. Byk: Ich begrüße den Antrag der liberalen Fraktion, für dieſe Vorlage einen Ausſchuß einzuſetzen. Ich halte es auch für nötig, daß genau geprüft wird, ob eine ſo große Erhöhung, wie ſie hier beantragt wird, angemeſſen iſt. Herr Kollege Jolenberg hat ſchon darauf auf⸗ merkſam gemacht, daß zwar auf der einen Seite die Ausgaben der Dreiteilungsgeſellſchaft weſentlich höher ſind, daß aber auf der andern Seite auch die Ein⸗ nahmen beträchtlich geſtiegen ſein müſſen. Mir iſt geſagt worden, daß Papier heute den dreifachen Preis hat gegen früher. Während Papierabfälle früher 1,50 ℳ den Zentner gebracht haben, bringen ſie heute 4,50 %ℳ. So wird es bei den anderen Sachen eben⸗ falls ſein. Von den Futtermitteln wiſſen wir doch ſelbſt, daß ſie einen ganz anderen Wert haben als vor dem Kriege. Aehnlich liegt es bei den Lumpen, die ſich in den Müllkäſten vorfinden, bei Blech uſw. Man kann alſo wohl annehmen, daß die Mehrausgaben, welche die Dreiteilungsgeſellſchaft hat, durch die Mehreinnahmen, wenn nicht ganz, ſo doch zu einem erheblichen Teile aufgewogen werden, ſo daß es durchaus berechtigt iſt, in dieſe Verhältniſſe recht ſcharf hineinzuleuchten und zu prüfen, ob es nötig iſt, eine Erhöhung vorzunehmen, oder wenn ja, ob in dieſer Höhe. Ich möchte noch darauf hinweiſen ich habe das ſchon Herrn Stadtbaurat Bredtſchneider vor einigen Monaten geſagt —daß die Wagen das Müll durchaus nicht voll beladen abfahren. Im Ausſchuß war damals mitgeteilt worden, daß für jeden Wagen Müll, der abgefahren wird, 3,75 ℳ zu zahlen wäre, vorausgeſetzt natürlich, daß der Wagen voll beladen iſt. Mir war es wiederholt aufgefullen, daß die Wagen nur halb oder dreiviertel beladen zur Müll⸗ abfuhrſtelle gefahren ſind. Alſo die Berechnung, die in dieſer Vorlage aufgeſtellt wird, iſt nicht richtig;