140 Teurungszulagen in den übrigen in Betracht kom⸗ menden Gemeinden, und weit höher als im preußi⸗ ſchen Staat, ſowohl hinſichtlich der Grenze des Ge⸗ halts, bis zu welcher ſie zu gewähren ſind, als auch in bezug auf ihre Höhe. Meine Herren, die Grund züge der Vor⸗ lage, denen, wie geſagt, der Ausſchuß zugeſtimmt hat, ſind zweierlei. Einmal die Ausdehnung der Grenze des Gehalts, innerhalb deren Teurungs⸗ zulagen gewährt werden. Dieſe Grenze ging bisher bis 3600 ℳ. Die Vorlage ſteckt ſie bis 4000 %a und geht in einer Einzelbeſtimmung, auf die ich noch zu⸗ rückzukommen habe, bis zu 5000 %. Zweitens die Erhöhung des Grundbetrages und der Kinderbei⸗ hilfen für die geringer beſoldeten verheirateten ſtädti⸗ ſchen Bedienſteten. Es iſt nun von einer Seite im Ausſchuß die Gren ze von 4000 ℳ als zu hoch erachtet worden. Man hat der Anſicht Raum gegeben, daß man ſehr wohl bei der bisherigen Grenze, alſo 3600 ℳ, bleiben könnte, während von anderer Seite darauf hinge⸗ wieſen wurde, daß durch die neue Vorlage gerade die⸗ jenigen, die ein Gehalt zwiſchen 4000 und 5000 ℳ beziehen, nicht oder doch nur ganz unverhältnismäßig wenig berückſichtiat werden und daß auch dieſe Kreiſe bei den jetzigen Verhältniſſen eine Teurungszulage bekommen müßten. Die aroße Mehrheit des Ausſchuſſes hat die vom Magiſtrat gezogene Grenze für richtig gehal⸗ ten. Wir ſind der Meinung geweſen, daß zunächſt bei allen ſtädtiſchen Angeſtellten bis zu einem Gehalt von 4000 ℳ ein Bedürfnis nach einer Gewährung von Teuerungszulagen vorhanden iſt. Wir haben auch weiter eingeſehen, daß diejenigen, die zurzeit zwiſchen 4000 und 5000 Gehalt haben. nicht wenig unter der Not der Zeit leiden. Aber ſie leiden doch nicht mehr unter der Not der Zeit als der gewerbliche Mittelſtand und die freien Berufe, als die vielen aus dieſen Kreiſen, die ebenfalls kein größeres Einkommen haben und noch dazu im Ge⸗ genſatze zu den Beamten und Lehrern auch ſelbſt dieſes Einkommen nicht geſichert und venſionsfähig haben. In einer Zeit, in der dieſe großen Teile der Bevölkerung mit ſchweren Laſten, namentlich auch mit ſchweren Steuerlaſten, überbürdet ſind, glaubte die aroße Mehrheit des Ausſchuſſes ihre Steuerkraft für Teuerungszulagen an Beamte und Lehrer nur ſoweit anſpannen zu dürfen, als notwendig iſt, um einer dringenden Notlage abzuhelfen, und wir rechnen darauf, Verſtändnis bei unſeren Beamten und Lehrern mit mehr als 4000 ℳ. Einkommen zu finden, wenn wir eine Notlage in dieſem Sinne bei ihnen nicht bejahen. Es kommt hinzu, daß der Magiſtrat ausdrücklich erklärt hat, daß er einer Er⸗ weiterung der Grenze nicht zuſtimmen könnte, J0ß eine Zuſtimmung dazu für ihn unmöglich wäre. Ich halte mich aber für verpflichtet, hervorzuheben, daß die Mehrheit des Ausſchuſſes auch den ſachlichen Aus⸗ führungen des Magiſtrats, mit denen er die Er⸗ klärung begleitete, zugeſtimmt hat. Ich habe bereits geſagt, daß von der Begren⸗ zung auf 4000 ℳ eine Ausnahme in der Vorlage des Magiſtrats gemacht iſt, nämlich die, daß den Empfängern von 4000 bis 5000 % . Gehalt eine Kinderteuerungszulage gewährt wird, und zwar von 4 ℳ für jedes Kind unter 16 Jahren. Nach dem. was eben ausgeführt worden iſt, könnte es logiſch erſcheinen, auch dieſe Kinderteuerungszulage nicht zu gewähren. Indeſſen ſtanden wir vor der Tatſache, daß eine ſolche Zulage vom Magiſtrat beantragt Sitzung am 28. Jumi 1916 Wir hörten vom Magiſtrat, daß die eines derartigen Beſchluſſes nicht weittragend ſei, und wir haben uns doch ſchließ⸗ lich ſagen müſſen, daß eine Zulage von 4 ℳ monat⸗ lich für minderjährige Kinder immerhin beſſer als gar nichts iſt und manchem der Beteiligten erwünſcht ſein wird, ſo daß eine Ablehnung durch die Stadt⸗ verordnetenverſammlung in dieſen Kreiſen kaum Verſtändnis finden würde. Ich möchte dabei nicht unerwähnt laſſen, daß der preußiſche Staat ſogar Kinderteuerungszulagen in noch geringerer Höhe, nämlich 3 ℳ, gibt. Er geht, ja überhaupt nur bis zu einer Grenze von 3800 % einſchließlich Dienſt⸗ wohnung, und diejenigen Staatsbeamten, die ein Einkommen von 3200 bis 3800 % haben, bekommen feine andere Zulage als 3 ℳ für jedes Kind. Im Vergleiche hierzu iſt die Charlottenburger Regelung, wie ſie der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, auch in die⸗ ſer Beziehung immerhin weſentlich beſſer, und des⸗ halb empfehlen wir Ihnen, es auch hierin bei der Vorlage zu belaſſen. Meine Herren, von denjenigen der Herren Kol⸗ legen, die grundſätzlich eine Erweiterung der Grenze erſtrebten, iſt gleichzeitig der Vorſchlag gemacht worden, wahlweiſe damit das unte r ſt ü k un gs⸗ fähige Alter der Kinder zu erhöhen, und zwar derart, daß die Kinderbeihilfen nicht, wie es der Magiſtrat will, bis zu 16 Jahren, ſondern bis 18 Jahren gewährt werden. Wir haben nicht ver⸗ kannt, daß auch dieſer Antrag, wie alle Anträge, die heutzutage auf Verbeſſerung der Verhältniſſe der unteren und mittleren Angeſtellten und der Arbeiter geſtellt werden, viel für ſich hat. Wir wiſſen, daß insbeſondere Beamte und Lehrer ihren Kindern häu⸗ fig eine gute Ausbildung geben, die zur Folge hat, daß die Kinder auch im Alter von 16 bis 18 Jahren nichts verdienen können, während im all⸗ gemeinen eine ſolche Verdienſtmöglichkeit tatſächlich heute mehr denn je beſteht. Aber wer ſich unter den jetzigen Umſtänden entſchließt, Kinder von 16 bis 18 Jahren ohne eigenen Erwerb zu laſſen und ſtatt deſſen ihre Ausbildung zu vervollkommnen, der tut zwar damit ſeinen Kindern und dem allgemeinen Intereſſe einen Gefallen, allein er verzichtet immer⸗ hin auf eine ihm gegebene Erwerbsmöglichkeit, und die notleidenden Gewerbetreibenden, die notleiden⸗ den Angehörigen freier Berufe, die ſich infolge der jetzigen Verhältniſſe aezwungen ſehen, ihre Kinder vom erwerbsfähigen Alter an in das Erwerbsleben zu ſchicken, würden es wiederum nicht begreifen, wenn auf ihre Koſten den Beamten und Lehrern mit gleichem und dabei geſichertem Einkommen eine Vor⸗ zugsſtellung aewährt würde. Es iſt außerdem von ſeiten des Magiſtrats darauf hingewieſen worden, daß in keiner andern Gemeinde die Grenze von 16 Jahren überſtiegen wird der preußiſche Staat geht nur bis zu 15 Jahren und ferner, daß wir doch Bedenken tragen müßten, uns derart in einem grundſätzlichen Vunkte von der Friedensregelung zu entfernen und damit einen Beſchluß zu faſſen, der unabſehbare Folgen auch für die Zukunft hätte. Alle dieſe Gründe haben uns dazu bewogen, der Be⸗ grenzung, wie ſie der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, auch hinſichtlich des Alters zuzuſtimmen. Meine Herren, ich komme nun zu der Höhe der Sätze, und hier hatten wir uns zunächſt wieder mit Anträgen zu befaſſen, die auf eine Er⸗ höhung der Sätze für die minderbeſoldeten ſtädtiſchen Beamten und Arbeiter hinausliefen. Die große worden war. finanzielle Wirkung