Sitzung am 28. Juni 1916 monatlich handelt. Das iſt nicht wenig, iſt aber im Verhältnis zu den Aufwendungen, die im allge⸗ meinen jetzt für Kriegserforderniſſe gemacht werden, tatſächlich doch ein recht geringer Betrag. Es iſt nicht allzu viel für die Stadtkaſſe, aber die Differenz, die für die einzelnen gering beſoldeten Arbeiter her⸗ auskäme, wenn Sie unſeren Anträgen entſprächen, iſt nicht unbeträchtlich. Was die Begünſtigung der in Dienſten ſtehenden Arbeiter betrifft, die auch über den vorher feſtgeſetzten Höchſtlohn hinauskommen ſollen, ſo glaube ich, daß da auch wohl die Konkur⸗ renz ein Wort mitgeſprochen hat. Wir wiſſen ja, daß in der Induſtrie heute erheblich höhere Löhne ge⸗ zahlt werden, als die Stadt gibt, und da iſt das Ent⸗ gegenkommen, das wir ja natürlich anerkennen, wohl weniger eine milde Gabe geweſen als eine ſachliche Notwendigkeit. Wenn Herr Kollege Otto darauf hingewieſen hat, daß Charlottenburg weiter geht als andere Städte, ſo erkennen wir das ja an. habe tat⸗ ſächlich nicht den Verſuch gemacht, der auch zwecklos geweſen wäre, an dem einen oder andern Beiſpiel nachzuweiſen, wo das nicht zutrifft; im allgemeinen geht Charlottenburg weiter. (Hört, hört!) Aber die Gründe, weshalb es Urſache hat, da und dort noch etwas weiter zu gehen, brauche ich Ihnen nicht zu wiederholen. Im übrigen leugne ich ja gar nicht, daß ich im Ausſchuß der Meinung war, daß man nach oben hin, bei den mittleren Beamten, Einhalt tun könnte, weil das Bedürfnis dieſer Kreiſe, das ich wohl anerkenne, und das auch noch höher hinaufgeht, tatſächſich doch nicht ſo dringend iſt wie dort, wo der größte Teil des Einkommens für den nackten Lebensunterhalt ver⸗ wendet werden muß. Deshalb ſcheinen mir unſere Anträge durchaus nicht nur begründet, ſondern ſo⸗ gar notwendig zu ſein, und ich bitte Sie nochmals um ihre Annahme. (Ein von dem Stadtv. Wöllmer geſtellter An⸗ trag auf Schluß der Debatte wird angenommen. In der Abſtimmung werden die Anträge der Stadtv. Katzenſtein und Gen. abgelehnt, und die Verſamm⸗ lung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Ausſchuſſes, wie folgt: In Abänderung des Gemeindebeſchluſſes vom 3./4. November 1915 (Druckſachen Seite 269/273) wird mit Gültigkeit vom 1. Juli 1916 ab die Kriegs⸗ 44 45 nach folgenden Monatsſätzen ge⸗ währt: I. für Ledige mit einem jährlichen Dienſt⸗ Ginkommen bis 2200 %. Ledige, die einen eigenen Haushalt mit Angehörigen führen, deren Unter⸗ halt ihnen ganz oder zum größeren Teil zur Laſt fällt, werden wie Ver⸗ heiratete ohne Kinder behandelt: II. für Verheiratete ohne Kinder unter 16 Jahren bei einem jährlichen Dienſt⸗ einkommen bis 3600 % von mehr als 3600 ℳ bis 4000 Im. für Verheiratete mit Kindern unter 16 Jahren bei einem jährlichen Dienſtein⸗ kommen 12 % 15 ℳ 10. „ ſtädtiſchen a) bis 1800 ℳ bei 1 Kinde für jedes weitere Kind mehr 8 „ 5) von mehr als 1800 ℳ bis 3600 bet 1 Kinde für jedes weitere Kind mehr 6 „ c) von mehr als 3600 ℳ bis 4000 ℳ ber 1 Kindeee 12 „ für jedes weitere Kind mehr 4 d) von mehr als 4000 ℳ bis 5000 ℳ für jedes Kind 4 „ IV. für Empfänger von Familienzulagen nach den Grundſätzen von 1909 als eventl. Zuſchlag und zwar bei einem Dienſteinkommen wie zu III a 4 9 wie zu IIIb . 3 wiezn Ir⸗ 2 „ wie zu Kr 4a 1 V. für Beſoldungsempfänger von mehr als 2200 ℳ' (Ledige) bezw. 4000 ℳ (Verheiratete ohne Kinder) und 5000 %ℳ (Verheiratete mit Kindern) wie zu 1 bis IV, jedoch unter Kürzung der Zulage um den die bezügliche Dienſteinkommensgrenze überſteigenden Be⸗ trag; VI. für Verheiratete mit Kindern, wenn es für den Empfänger günſtiger iſt, bei II1I1 p wie zu III a unter Kürzung um den 1800 %ℳ Dienſteinkommen überſteigenden Betrag, bei III « wie zu III b desgleichen um den Mehrbetrag über 3600 ℳ, bei III d wie zu I1II1 desgleichen um den Mehrbetrag über 4000 ℳ.) Vorſteher Dr Frentzel: Das Protokoll voll⸗ ziehen heute die Kollegen Dr Damm, Erdmanns⸗ dörffer und Dr Eyck. Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tages⸗ ordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neu⸗ verpachtung der üchſfehe Aisde — Druck⸗ ache 70. Berichterſtatter Stadtv. Dunck: Meine Herren! Der Ausſchuß, den Sie zur Beratung der Vorlage betr. Neuverpachtung der ſtädtiſchen Rieſelfelder ein⸗ geſetzt haben, hat bereits am Sonnabend getagt. Es war von einer Seite gewünſcht worden, die Frage der Selbſtbewirtſchaftung der ſtädtiſchen Rieſelfelder eingehend zu erörtern. Von dieſer Seite iſt im Ausſchuß der Antrag geſtellt worden, Gutachten von Sachverſtändigen einzufordern und inzwiſchen die Angelegenheit zu vertagen. Der Ausſchuß glaubte, dieſem Verlangen nicht ſtattgeben zu können, da in der jetzigen Zeit die vollſtändige Umänderung der Bewirtſchaftung der Rieſelfelder auf allzu große Schwierigkeiten ſtoßen würde und auch im allge⸗ meinen die Frage der eigenen Regie der Rieſelfelder noch nicht ſpruchreif ſei. Eingehend wurde dann auch die Dauer der Neu⸗ verpachtung beſprochen. Während ſonſt auf 10 Jahre abgeſchloſſen war, hat der Magiſtrat diesmal nur 5 Jahre vorgeſchlagen, weil man nicht wiſſen könne, wie ſich die Verhältniſſe nach dem Kriege geſtalten. Die Mehrheit des Ausſchuſſes war aber der Anſicht, daß 5 Jahre noch zu lang ſeien, und daß man bei