eigung am 4. zweiten Teiles des ſozialdemokratiſchen Antrages noch Punkt b des Antrages Zielenziger als durch⸗ aus verträglich mit dem Antrage Zielenziger, dieſen Antrag alſo als Zuſatzantrag anſehen. (In der Abſtimmung wird der erſte Teil des ſozialdemokratiſchen Antrages bis zu dem Worte „ſicherzuſtellen“ einſtimmig angenommen, der Reſt dagegen abgelehnt, dafür aber Punkt a und b des Antrages Zielenziger und Genoſſen mit großer Mehrheir angenommen. Der Antrag Dr Stadt⸗ hagen wird nach Probe und Gegenprobe abgelehnt.) Damit verlaſſen wir dieſen Gegenſtand und kommen zu Punkt § der Tagesordnung: Antrag der Stadtv. Bade und Gen. betr. Kriegs⸗ familienunterſtützung. — Druckſache 95. Der veränderte und nunmehr von Mitgliedern ſämtlicher Fraktionen unterzeichnete Antrag lautet: Die Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen: Der Magiſtrat wird erſucht, unverzüglich bei den geſetzgebenden Körperſchaften dahin vorſtellig zu werden, 1) daß die auf Grund des Geſetzes betr. die Unterſtützung von Familien in den Dienſt eingetretener Mannſchaften vom 28. Fe⸗ bruar 1888/4. Auguſt 1914 zu gewähren⸗ den Mindeſtſätze zeitgemäß erhöht werden, 2) daß die Unterſtützung auch noch für den der Entlaſſung aus dem Heexresdienſt folgenden Monat weiter bezahlt wird. Antragſteller Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Der Ihnen vorliegende Antrag iſt erfreulicherweiſe von Mitgliedern aller Fraktionen unterſtützt worden; ſeine einſtimmige Annahme in der Verſammlung iſt alſo ſicher, und ich kann mich deshalb auf einige wenige Bemerkungen beſchränken. Meine Herren, daß die Sätze, die wir heute den Angehörigen der Kriegsteilnehmer als Unter⸗ ſtützung geben, viel zu gering ſind, wird von keinem Menſchen, der auch nur einigermaßen die Verhält⸗ niſſe überſieht, bezweifelt werden können. Das gilt ſowohl für die Reichsſätze als auch für die Nor⸗ malſätze, die von der Stadt Charlottenburg feſtge⸗ legt worden ſind. Die Reichsmindeſtſätze betragen ja laut Geſetz eigentlich nur 9 im Sommer und 12 ℳ im Winter für Ehefrauen und für die übrigen Perſonen nur 6 %, und ſie ſind ohne eine Aenderung des Geſetzes ſeit dem 1. November vorigen Jahres, alſo jetzt ſeit etwa Jahresfriſt, auf 15 bezw. 7,50 % erhöht worden. Daß die Erhöhung auf 15 bezw. 7,50 %ℳ im vorigen Jahre nicht ausreichte, hat der Reichstag einſtimmig bekundet; denn er hatte, ſchon bevor dieſe Erhöhung in Kraft trat, einmütig an die Regierung das Erſuchen gerichtet, die Mindeſtſätze für Ehefrauen auf 20 ℳ für den Monat und für jede ſonſt unterſtützungberechtigte Perſon auf 10 zu bemeſſen. Seit dem 1. November des vorigen Jahres, ſeit dem alſo die jetzt gültigen Sätze beſte⸗ hen, ſind aber die Preiſe für alle Lebensmitel ſo ge⸗ waltig geſtiegen, daß die Sätze auch nicht entfernt mehr ausreichen; die Frauen können ſich heute auch niicht das Allernotdürftigſte zur Friſtung des Leben⸗⸗ unterhalts beſchaffen. Meine Herren, ich will Sie mit langen Berech⸗ nungen darüber verſchonen, was man bei den heute Ottober 1916 geltenden Preiſen anwenden muß, um auch nur eini⸗ 4 165 germaßen exiſtieren zu können; ich will dem auch nicht das gegenüberhalten. was heute den Krieger⸗ frauen bezahlt wird. Ich nehme es als ganz ſelbſt⸗ verſtändlich an, daß es auch kein einziges Mitglied dieſer Verſammlung und auch des Magiſtrats gibt, das nicht mit mir der Anſicht iſt, daß es unmöglich ſo weiter gehen kann, ſondern daß vielmehr die Sätze einer weſentlichen Erhöhung bedürfen. Nun iſt es allerdings ſehr traurig, daß auf ſeiten der Regierung anſcheinend ſehr wenig Neigung zu einer Erhöhung vorhanden iſt. Denn noch vor gar nicht langer Zeit hat die Regierung den Vor⸗ ſtand des Städtetages wiſſen laſſen, daß auf eine Erhöhung der Reichsmindeſtſätze nicht zu rechnen iſt. Aber wir dürfen uns durch dieſes ablehnende Verhalten der Regierung nicht irre machen laſſen, ſondern wir müſſen immer und immer wieder ver⸗ ſuchen, ſie auf den richtigen Weg zu drängen und ihr vor Augen zu führen, daß es in erſter Linie ihre Pflicht iſt, in ausreichendem Maße für die Ange⸗ hörigen der Kriegerfamilien zu ſorgen, und ſie nicht die Laſten, die das Reich eigentlich zu tragen hat, in immer höherem Maße auf die Gemeinden abwäl⸗ zen darf. Meine Herren, beſonders klug iſt die Hand⸗ lungsweiſe der Regierung auch nicht; denn es unter⸗ liegt ja gar keinem Zweifel, daß die geringe Unter⸗ ſtützung, die die Kriegerfrauen erhalten, einen nicht gerade günſtigen Einfluß auf die Stimmung der Soldaten an der Front ausübt, und jeder von Ihnen wird ja wohl im Beſitz von Soldatenbriefen ſein, in denen bittere Klage darüber geführt wird, daß, während ſie draußen für das Vaterland ihr Leben laſſen müſſen, für ihre Familien in ganz unzuläng⸗ licher Weiſe geſorgt wird. Jeder Vorſitzende irgend⸗ einer Unterſtützungskommiſſion wird mir beſtätigen, daß faſt tagtäglich ſolche Briefe einlaufen. Gleich zu Beginn des Krieges hat die Regierung in einem Er⸗ laß geſagt, daß von den Angehörigen der vor dem Feinde ſtehenden Familienväter alles ferngehalten werden muß, was niederdrückende Empfindungen in ihnen auszulöſen geeignet iſt. Wenn die Regierung auf dieſem Standpunkt ſteht, dann ſollte ſie aber in erſter Linie dafür ſorgen, daß den Angehörigen der Krieger Familienunterſtützungen gegeben werden, die wenigſtens ausreichen, um ihnen über die ſchwer⸗ ſte Not hinwegzuhelfen. Und das iſt leider heute nicht der Fall. Nun, meine Herren, könnten gegen unſern An⸗ trag verſchiedene Einwendungen erhoben werden. Es könnte geſagt werden, daß es ſich ja bei den Sätzen, die das Reich gibt, nur um Mindeſtſätze handelt, unter die nicht heruntergegangen werden darf, wenn im einzelnen Fall einmal die Bedürftig⸗ keit feſtgeſtellt iſt, daß aber im übrigen daneben die Verpflichtung, in den Fällen des Bedürfniſſes das über dieſe Beträge hinaus Erforderliche zu verab⸗ reichen, beſteht und daß dieſe Verpflichtung den Ge⸗ meinden obliegt. Man könnte alſo ſagen, daß für das Reich gar kein Anlaß vorliegt, die Sätze zu er⸗ höhen, ſondern daß die Gemeinden ihrerſeits ver⸗ pflichtet ſind, eine höhere Unterſtützung zu gewähren. Ich will die Frage, ob der Standpunkt, den der Geſetzgeber einnimmt, richtig iſt oder nicht, hier nicht weiter unterſuchen. Mir perfönlich erſcheint es richtiger zu ſein, wenn das Geſetz ſo gefaßt worden wäre, daß das Reich, das ja doch den Krieg führt, auch die Laſten zu tragen hat, und daß es nicht die Möglichkeit hat, faſt allen Laſten, ſoweit es ſich um