Arbeit dort aufnehmen muß; wenn er ſie nieder⸗ legt, muß er wieder zu ſeinem Truppenteil zurück. Der Verdienſt, den er dort erhält, entſpricht den dort üblichen Löhnen. Der Mann hat aber doppelten Haushalt. Er muß in der einen Stadt für ſich leben, und hier in Charlottenburg wohnt ſeine Familie, die keine Kriegsunterſtützung mehr erhalten darf. Er kann von dem, was er verdient, nicht ſo viel erübrigen, um die Familie ausreichend zu ver⸗ ſorgen. Auch da muß die Gemeinde eintreten. Es bleibt in ſolchen Fällen nichts anderes übrig, als der Familie Erwerbsloſen⸗ oder Armenunterſtützung zu geben, alſo der Zuſtand, den ich vorhin ange⸗ führt habe. Hier kann nur eine Aenderung des Ge⸗ ſetzes helfen. Wenn die Herren, die das Geſetz ge⸗ macht haben, praktiſche Erfahrungen hätten, dann würden ſie ſelbſt mit uns der Anſicht ſein, daß das Geſetz einer Verbeſſerung nach der Richtung hin be⸗ darf, daß mindeſtens noch um einen Monat hinaus die volle Unterſtützung weiter zu gewähren iſt. Meine Herren, wenn ſich unſer Antrag auf dieſe beiden Punkte beſchränkt, ſo iſt damit nicht etwa geſagt, daß die Antragſteller im übrigen das Reichs⸗ geſetz vom 28. Februar 1888 bezw. 4. Auguſt 1914 für nicht verbeſſerungsbedürftig halten. Aber der Ort, über die Notwendigkeit einer Abänderung der Geſetze zu reden, iſt ja nicht hier, ſondern eine andere Stelle hat darüber zu befinden. Wir haben uns darauf beſchränkt, zwei Punkte hervorzuheben, die nach Anſicht aller Männer, die in der Praris ſtehen, dringend der Aenderung bedürfen, einmal im Intereſſe des Reiches ſelbſt, ſodann im Inter⸗ eſſe der Gemeinde, nicht zuletzt aber im Intereſſe der Kriegerfamilien. Ich bitte Sie, meine Herren, den Antrag einſtimmig anzunehmen. Ich hoffe, daß auch der Magiſtrat ihm Folge leiſtet und daß er ſich ſobald wie möglich an den Reichstag wendet, damit die geſetzgebenden Körperſchaften auf die Mängel des Geſetzes aufmerkſam gemacht und dar⸗ auf hingewieſen werden, daß ſie im Intereſſe aller Beteiligten die dringende Pflicht haben, das Ge⸗ ſetz wenigſtens in dieſer Beziehung zu ändern. Bürgermeiſter Dr. Maier: Meine Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Abſicht, das Wort zu er⸗ greifen. Ich halte es aber doch für notwendig, mich ſpeziell mit Rückſicht auf die Ausführungen des Herrn Antragſtellers zu den Beſchlüſſen, die die Vor⸗ ſitzenden der Unterſtützungskommiſſionen in einer Sitzung gefaßt haben, hier zu äußern. Ich möchte feſtſtellen, daß das, was von den Vorſitzenden der Unterſtützungskommiſſionen beſchloſſen worden iſt, Stgung am 4. Ottober 1016 167 nicht etwa einen Bruch mit der bisherigen Praris darſtellt, ſondern daß nach der bisherigen Praxis bereits in geeigneten Fällen von den Normalſätzen abgewichen wird. (Sehr richtig! bei den Liberalen.) Was neu iſt, iſt lediglich die Feſtſtellung, daß in der Regel bei denjenigen Familien, die ausſchließlich auf die Unterſtützung der Stadt angewieſen ſind, die bisherigen Normalſätze nicht ausreichen. Dieſe Feſt⸗ ſtellung enthebt natürlich die Kommiſſionen nicht der Pflicht, in jedem einzelnen Falle genau zu prü⸗ fen, in welchem Umfange Zuſatzleiſtungen aus öf⸗ fentlichen Mitteln gewährt werden; ſie enthebt aber auch die Unterſtützungskommiſſionen nicht der flicht, die Frage zu prüfen, inwieweit der Betref⸗ ende nach ſeiner eigenen Fähigkeit in der Lage iſt, ſich ſelbſt Subſiſtenzmittel zu verſchaffen. Darüber wollen wir uns doch klar ſein, daß wir Unterſtützun⸗ gen nicht als eine Art Penſion, eine Art Rente ge⸗ währen können, ſondern daß jeder, der fähig iſt, ſich ſeine eigene Subſiſtenz zu verſchaffen, nach Kräften bemüht bleiben muß, dies zu tun. Die Ausführungen, die der Herr Stadtv. Hirſch zu dem Antrage ſelbſt gemacht hat, wird der Magiſtrat ſicher akzeptieren; denn wir haben alle Veranlaſſung, vom Reiche eine entſprechende Ver⸗ ſtärkung ſeiner Leiſtungen zu verlangen, wenn die Gemeinde bereit iſt, in dieſer hier vorgeſchlagenen Form ihre Leiſtungen zu erhöhen. (Bravol) Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt; dann ſhließe ich die Ausſprache. Wir kommen zur Abſtimmung. Ich darf wohl die Punkte 1 und 2 gemeinſam zur Abſtimmung ſtellen. R Ich bitte diejenigen Herren, welche ſich dieſen Anträgen anſchließen wollen, die Hand zu erheben. 1 (Geſchieht.) — Das iſt wohl einſtimmig. Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erſchöpft. Gegen die Vorſchläge des Wahl⸗ ausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe die Sitzung. (Schluß 8 Uhr 40 Minuten.)