Sitzung am 1. November 1916 Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: Vorlage betr. Annahme eines Vermächtniſſes. — Druckſache 101. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: a) Das von dem Geheimen Regierungsrat Pro⸗ feſſor Dr phil. Adolf Frank der Stadtge⸗ meinde zu einer „Meta Frank⸗Stiftung“ durch Teſtament vom 13. Juni 1912 ausgeſetzte Vermächtnis von 7500 ℳ wird angenommen. 5) Der Magiſtrat wird ermächtigt, die Königliche Genehmigung zur Annahme des Vermächtniſſes nachzuſuchen.) Punkt 6 der Tagesordnung: Vorlage betr. Annahme einer Erb⸗ ſchaft. — Druckſache 102. Hierzu iſt folgendes Schreiben des Magiſtrats eingegangen: Wie uns nachträglich bekannt geworden iſt, iſt die Rechtsgültigkeit der letzwilligen Verfügung des Kaufmanns Paul Ludwig Karl Prahl vom 15. Februar 1916, durch die die Stadtgemeinde als Nacherbin eingeſetzt iſt, aus formellen Gründen ſeitens des Nachlaß⸗ gerichts beanſtandet worden. Wir ziehen da⸗ 64 her unſere Vorlage bis auf weiteres zurück. Damit iſt dieſer Punkt erledigt. Das Protokoll vollziehen heute die Herren Stadtv. Funke, Guttmann und Richter. Punkt 7: Vorlage betr. Haushaltsplanüberſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für 1915. — Druckſache 103. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Haushaltsplanüberſchreitungen bei der Stadthauptkaſſe für das Rechnungsjahr 1915 in Höhe von 1 564 531,31 ℳ werden nach⸗ träglich genehmigt.) Punkt 8: Vorlage betr. Ausdehnung der Fortbildungsſchul⸗ pflicht auf Schneiderinnen, Weißnäherinnen und Putzmacherinnen. — Druckſache 104. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Das Ortsſtatut betreffend die Verpflichtung zum Beſuche der Fortbildungsſchule für Mäd⸗ chen in Charlottenburg vom 23. 12. 09/1. 2. 10 erhält folgenden Zuſatz: Die durch das vorſtehende Ortsſtatut vom 23. 12. 09/1. 2. 10 begründete Pflicht zum Beſuche der ſtädtiſchen Fortbildungsſchule wird vom 1. April 1917 ab auf die in Char⸗ lottenburg beſchäftigten weiblichen gewerb⸗ lichen Arbeiterinnen und zwar i inſoweit 171 derinnen, Weißnäherinnen und Putzmache⸗ rinnen angehören. Von den hiernach ſchulpflichtig werdenden gewerblich tätigen Arbeiterinnen bleiben die vor dem 1. Januar 1917 aus der Volks⸗ ſchulpflicht entlaſſenen Mädchen befreit. 2. Die erforderlichen einmaligen Koſten von 4000 ℳ für Beſchaffung von Geräten und Lehrmitteln, ſowie die erforderlichen laufenden Koſten ſind in den Haushaltsplan für 1917 einzuſtellen.) Punkt 9 der Tagesordnung: Vorlage betr. Bewilligung eines Beitrags an den Kriegshilfsverein Charlottenburg für Soldau (Oſtpr.) — Druckſache 105. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats: dem Kriegshilfsverein Charlottenburg für Sol⸗ dau einen Beitrag von 50 000 ℳ aus dem , des Jahres 1916 zu bewil⸗ ligen. Punkt 10: Vorlage betr. Ankauf einer Straßenwaſchmaſchine. — Druckſache 106. Stadtv. Dr Byk: Meine Herren! Meine Freunde ſind gegen die Anſchaffung der elften Straßen⸗ waſchmaſchine und werden gegen die Bewilligung der Vorlage ſtimmen. Es geſchieht dies aus folgenden Gründen: 1. finden wir mehrfache Widerſprüche zwiſchen der Vorlage vom 2. Dezember v. I. und der jetzigen, halten wir es nicht für richtig, daß das im De⸗ zember aufgeſtellte Programm, von dem wir angenommen haben, daß es mindeſtens für die ganze Kriegszeit Dauer haben ſollte, ſchon nach wenigen Monaten umgeworfen wird, meinen wir, daß es während des Krieges gar nicht möglich iſt, 10 Waſchmaſchinen auszu⸗ nutzen, halten wir den Ankauf der Maſchine gar nicht für ein beſonders gutes Geſchäft. Die Widerſprüche, die in den beiden Vor⸗ lagen nach unſerer Auffaſſung vorhanden ſind, ſind folgende: In der Vorlage vom vorigen Dezember iſt ge⸗ ſagt worden, daß 10 Waſchmaſchinen nur während des Sommers nötig ſind, daß während der naſſen Jahreszeit und während des Winters weniger oder keine Waſchmaſchinen ge⸗ braucht werden. In der jetzigen Vorlage wird die Anſchaffung der elften Maſchine damit motiviert, daß uns j etz t (wir befinden uns doch in der naſſen Jahres⸗ zeit und eigentlich ſchon im Winter, wenigſtens kann dieſer jeden Augenblick ſeinen Einzug halten) even⸗ ulen nur ſieben Waſchmaſchinen zur Verfügung ſtehen 0 Ferner iſt in der vorigen Vorlage als Grund hingeſtellt worden, daß erforderliche Ausbeſſerungen im Winter ausgeführt werden können. In der jetzigen Vorlage heißt es: „für die Zeit ausgedehnt, als ſie den Berufen der Schnei⸗ des Umbaues werden ſie dem Betrieb entzogen“.