184 Das Ausgabeſoll beim Hauptplan Ordent⸗ liche Verwaltung, Kapitel XIII — Anleihe⸗ dienſt — Abſchnitt 14 Nr. 8 für 1916 „Ins⸗ gemein“ wird um 800 ℳ verſtärkt. Der Be⸗ trag iſt dem Dispoſitionsfonds zu entnehmen.) Punkt 2: Vorlage betr. Teuerungszuſchlag für Reinigungs⸗ arbeiten in den Schulgebäuden. 7, Drucſache. 127, (Die Verſammlung beſchließt nach dem a des Magiſtrats, wie folgt: 1. Die in dem Ordentlichen Haushaltsplan 94 pitel II—IV angegebenen Entſchädigungen für die Reinigung von Schulräumen ſind ab 1. Oktober 1916 für die Dauer des Krieges um 33½% als Teuerungszuſchlag zu er⸗ höhen. 2. Die erforderlichen Beträge für das Rech⸗ nungsjahr 1916 ſind den laufenden Mitteln zu entnehmen.) Punkt 3: Vorlage betr. Elektrizitätstarif für Treppen⸗ beleuchtung. Druckſache 128. Stadtv. Bergmann: Meine Herren! Meine Freunde ſind der Anſicht, daß in dieſer Vorlage eine Ungleichheit beſteht, die möglichſt beſeitigt werden unüßte. Hiernach iſt der Befitzer eines beſſeren Hauſes, das mehr Beleuchtung aufzuweiſen hat, ganz be⸗ deutend im Vorteil gegenüber dem Hausbeſitzer, der nun einmal nicht imſtande iſt, ſich dieſen Luxus zu leiſten. Im allgemeinen wird zwar die Praxis ge⸗ übt, daß der Großabnehmer von Licht und Kraft einen erheblich billigeren Tarif genießt als die klei⸗ neren Abnehmer. Hier aber ſollte die große Diffe⸗ renzierung doch nicht Platz greifen, zumal ſie einen großen Teil der Einwohner trifft und gerade den Hausbeſitzerſtand, der ſich an und für ſich ſchon in ſchlechter Lage befindet. Dennoch wollen meine Freunde davon abſehen, in dieſem Augenblick einen Antrag auf gleichmäßige Behandlung ſämtlicher Abnehmer zu ſtellen. Wir tun das, weil wir gegenwärtig nicht überſehen können, welche Heralminderung der Einnahme durch dieſe Gleichſtellung entſtehen könnte. Wir behalten uns aber vor, bei Gelegenheit der Beratung des Haus⸗ halts auf die Angelegenheit zurückzukommen, möchten jedoch ſchon heute den Magiſtrat bitten, bis dahin eine Aufſtellung machen zu laſſen, aus der erſichtlich iſt, welche Mindereinnahme entſtehen würde, wenn man gleichmäßig den Tarif für Treppen⸗ und Haus⸗ flurbeleuchtung von 45 auf 30 Pf. herabſetzt. Per⸗ ſönlich möchte ich mir die kleine Bemerkung ge⸗ ſtatten, daß die Differenz gar nicht ſo bedeutend ſein mwürde, wenn wir den Tarif für Hausbeſitzer allgemein auf 30 Pf. herabſetzten, da vorausſichtlich infolge des niedrigeren Tarifs eine größere Zahl von Anmel⸗ dungen erfolgen dürfte. Stadtrat Aſchenheim: Wenn der Tarif auf 30 Pf. herabgeſetzt wird, ſo entſteht ein Ausfall von etwa 95 000 ℳ. Wir haben auch dieſen Fall in Erwägung gezogen, glaubten indeſſen, bisher mit einem ſolchen Antrage unter den obwaltenden Ver⸗ Sitzung am 20. Dezember 1916 hältniſſen nicht an die Stadtverordnetenverſammlung herantreten zu ſollen. Wenn der Herr Stadtver⸗ ordnete übrigens meint, daß die großen Abnehmer bevorzugt wären, ſo befindet er ſich in einem Irrtum. Für die Berechnung iſt nicht die Anzahl der Lampen, ſondern deren durchſchnittliche Brennzeit maßgebend. Der Hausbeſitzer, der eine große Anzahl von Lam⸗ pen auf den Fluren hat, ſie aber nicht gleichzeitig brennt, was ſehr oft geſchieht, iſt ſogar im Nachteii gegen denjenigen, der nur wenige Lampen hat, die ſämtlich täglich brennen; denn dieſer wird die durch⸗ ſchnittliche Vrennſtundenzahl von 1200 oder, falls ſſie herabgeſetzt wird, von 1050 bezw. 830 Stunden eher erreichen. Die Befürchtung des Herrn Stadt⸗ verordneten, daß die kleinen Beſitzer benachteiligt wer⸗ den, trifft alſo nicht zu. Stadtv. Bergmann: Ich habe aus den Worten des Herrn Magiſtratsvertreters nichts anderes enr⸗ nehmen können, als daß eine Differenzierung ſtatt⸗ findet, daß derjenige, der wenig braucht, mehr be⸗ zahlen muß als derjenige, der mehr braucht. Das geht ja auch aus der Vorlage klar hervor. Ich habe ausdrücklich geſagt, wir wollen vorläufig unſere An⸗ ſprüche zurückſtellen und abwarten, wie ſich der ganze Etat geſtaltet. Immerhin, nachdem ich höre, daß der Unterſchied nur 95 000 ℳ beträgt, (Zuruf: Nur?) glaube 1, daß das keine ſo erhebliche S Summe iſt, um die Difſerenzierung aufrechtzuerhalten. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrat, wie folgt: 1. Die im Elektrizitätstarif unter A 3 für die Beleuchtung von Treppenhäuſern vorgeſehene Benutzungszeit von 1200 Stunden wird für das Rechnungsjahr 1916 auf 950 Stunden ber⸗ abgeſetzt. 2. Für den Fall der Wiedereinführung der Sommerzeit und Fortdauer der Treppen⸗ beleuchtung für das ganze Jahr bis 10 Uhr abends bzw. bis 9 Uhr abends wird die Be⸗ nutzungsdauer wie folgt herabgeſett: a) bei einer Dauer der Sommerzeit 1. Mai bis Ende September bei Einſtellung der Be⸗ leuchtung um 10 Uhr auf 1050 Stunden, bei Einſtellung der Be⸗ leuchtung um 9 Uhr auf 830 Stunden, 5) bei einer Dauer der Sommerzeit vom 1. April bis Ende September bei Einſtellung der Be⸗ leuchtung um 10 Uhr auf 1000 Stunden, bei Einſtellung der Be⸗ leuchtung um 9 Uhr auf 800 Stunden. 3. Bei Einführung der beſchränkten Treppen⸗ beleuchtung nur für einen Teil des Jahres ſind die Garantiezahlen entſprechend umzurechnen.) Borſteher Dr. Frentzel: Punkt 4 der Tagerord⸗ nung: Vorlage betr. Jahresabſchluß des Deutſchen Opern⸗ hauſes und des Schiller⸗Theaters für 1915/16. Druckſache 129. (Die Verſammlung nimmt nach dem Antrage des gaſec von dem bei den Akten befindlichen vom