Sitzung am 20. Bilanzentwurf nebſt Gewinn⸗ und Verluſtkonto der Betriebs⸗A.⸗G. Deutſches Opernhaus vom 31. Au⸗ guſt 1916, ſowie von dem Jahresabſchluß der Schiller⸗Theater⸗A.⸗G. für 1915/6 genehmigend Kenntnis.) „Punkt 5: Bericht des Rechnungsprüfungs⸗Ausſchuſſes über die Prüfung von 7 Rechnungen. Berichterſtatter Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Der Rechnungsprüfungsausſchuß hat heute folgende 7 Rechnungen geprüft — ich muß ſie Ihnen einzeln nennen, da das Protokoll nicht mehr gedruckt werden konnte —: 1. Jahresrechnung vom Kapital IIX Höhere Lehranſtalten für die männliche Iugend für 1914, 2. Jahresrechnung vom Kapital I11B5 Höhere Lehranſtalten für die weibliche Jugend — für 1914, 3. Jahresrechnung vom Kapital I1I11 — Bürger⸗ mädchenſchule, Gemeindeſchulen und Kinder⸗ gärten — für 1914, Jahresrechnung vom Kapitel XI11 — Kapital⸗ vermögen — für 1914, 5. Jahresrechnung vom Kapital XIII dienſt — für 1914, 2 6. Jahresrechnung vom Sonderplan 6 Stif⸗ tungen, Vermächtniſſe uſw. — für 1914, 7. „Kechnung über Verlegung eines Waſſerdruck⸗ rohres nach dem Oſten der Stadt. Anleihe⸗ Der Rechnungsprüfungsausſchuß hat Bean⸗ ſtandungen nicht zu erheben gehabt. Ich beantrage daher namens des Ausſchuſſes, dem Magiſtrat Ent⸗ laſtun g zu erteilen. Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 6: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Er⸗ richtung einer Wohlfahrtsſchule für Fürſorgerinnen. — Druckſachen 121, 130. Berichterſtatter Stadtv. Dr Feilchenfeld: Meine Herren! Der Ausſchuß hat die Frage geprüft, ob es richtig iſt, eine neue Einrichtung jetzt in der Kriegs⸗ zeit zu ſchaffen, die doch immerhin mit Unkoſten ver⸗ bunden iſt, da wir, wie Sie wiſſen, den Wunſch aus⸗ geſprochen hatten, während des Krieges derartiges zu vermeiden. Wir haben uns aber davon überzeugen müſſen, daß dieſe Forderung gerade aus den Bedürf⸗ niſſen des Krieges heraus entſtanden iſt, da ſich ge⸗ zeigt hat, daß zahlreiche Pflegerinnen, die wir an verſchiedenen Stellen jetzt brauchen. und nach Beendi⸗ gung des Krieges ſicher nötig haben werden, nicht genügend vorgebildet ſind und es im Intereſſe der Stadt und derjenigen, die wir verſorgen wollen, zweckmäßig iſt, gut vorgebildete Pflegerinnen reich⸗ lich zur Verfügung zu haben. Aus dieſem Grunde haben wir der geforderten Einrichtung einer Wohl⸗ fahrtsſchule grundſätzlich zuſtimmen müſſen. Die Koſten, die dadurch entſtehen werden, ſind vorausſichtlich, wie es auch in der Magiſtratsvorlage heißt, nicht ſehr erheblich — ſie werden zum großen Dezember 1916 185⁵ Teil durch das Schulgeld, das hier wie an anderen Orten erhoben werden ſoll, gedeckt —, zumal wir einen Umſtand, der uns in der Vorlage bedenklich erſchien und vielleicht hätte Koſten verurſachen können, ausgeſchaltet haben: das iſt die Einrichtung eines Internats, die urſprünglich in der Magiſtrats⸗ vorlage vorgeſehen war; es heißt ausdrücklich darin, daß eine Dame die Leitung dieſes Internats haben ſollte. Der Vertreter des Magiſtrats hat aber er⸗ klärt, daß die Schülerinnen, die hier Unterkunft finden ſollten, zum Teil im Auguſte⸗Viktoria⸗Haus, zum Teil im Schweſternheim des Krankenhauſes untergebracht werden ſollen, ſo daß alſo Koſten aus einer ſolchen Einrichtung nicht erwachſen werden. Wir haben uns ferner mit der Zuſammenſetzung der Deputation beſchäftigt. Der Herr Vertreter des Magiſtrats hat zugegeben, daß der Magiſtrat eine Deputation aus Magiſtratsmitgliedern und Siadt⸗ verordneten in dem üblichen Verhältnis von 1: 2 vorſchlagen werde, wozu dann noch Bürgerdeputierte treten, die beſonders aus den leitenden Kreiſen des Auguſte⸗Viktoria⸗Hauſes genommen werden ſollen, da dieſes ja in Verbindung mit der Stadt die Leitung der Wohlfahrtsſchule übernehmen wird. Der Ausſchuß hatte den Wunſch, daß auch Frauen in die Deputation hineinkämen. Nach der augenblicklichen Rechtslage iſt das, wie Sie wiſſen, nicht möglich; der § 59 der Städteordnung ſteht dem entgegen. Allerdings liegt augenblicklich ſchon ein Antrag dem Abgeordnetenhauſe vor, daß auch Frauen in die Deputationen gewählt werden dürfen, und die Stadt Frankfurt hat bereits auf Vorſchuß in der letzten Woche, wie Sie vielleicht geleſen haben, 27 Frauen in 20 verſchiedene Kommiſſionen gewählt, in der Annahme, daß das Abgeordnetenhaus den Antrag annehmen wird. Sollte dieſer Fall eintreten, ſo würden auch wir ſehr gern eine Frau in dieſe De⸗ putation hineinſenden. Der Lehrplan, wie er in der Vorlage angedeutet iſt, wird wahrſcheinlich auch eine Ergänzung nach den Vorſchlägen des Ausſchuſſes in der Weiſe erfahren, daß nicht nur direkt hygieniſche und krankenpflege⸗ riſche Ausbildung verlangt wird, ſondern auch allge⸗ meine Wohlfahrtspflege. Es wurde darauf hinge⸗ wieſen, daß eine große Anzahl von Pflegerinnen für Schul⸗, Fabrikpflege uſw. in Betracht komme und daher eine über die rein hugieniſche Ausbildung hinausgehende Unterweiſung zweckentſprechend ſei. Darum iſt der Antrag geſtellt worden, das ſchon be⸗ ſtehende Seminar des Jugendheims ſowie die Ver⸗ einigung der Wohlfahrtsbeſtrebungen, die ja ſchon vielfach die Ausbildung von Pflegerinnen vorge⸗ nommen hat, mit hineinzuziehen. Dem entſpricht auch Punkt 2 der Ihnen empfohlenen Ausſchuß⸗ anträge. Als Bedingung für die Aufnahme in die Wohl⸗ fahrtsſchule war in der Magiſtratsvorlage urſprüng⸗ lich die Vorbildung als geprüfte Krankenpflegerin enthalten. Der Ausſchuß hat ſich nicht davon über⸗ zeugen können, daß die Forderung einer ſolchen Vor⸗ bildung in allen Fällen notwendig iſt, und empfiehlt, auch andere gut vorgebildete Frauen und Mädchen, wie ſie die Magiſtratsvorlage als Hoſpitantinnen vorgeſehen hat, zur vollen Ausbildung anzunehmen. Die Wohlfahrtsſchule jetzt ſchon zu ſchaffen, er⸗ ſcheint um ſo wünſchenswerter, als von anderen Seiten die Anforderung an den Magiſtrat geſtellt worden iſt, die hier zahlreich vorhandenen Einrich⸗ tungen, die gerade für die in Rede ſtehende Aus⸗