Sitzung am 20. Vorſchlage des Magiſtrats in vollem Umfange bei⸗ getreten iſt. 5 Dann iſt zur Beratung gelangt, in welcher Weiſe den Beamten, Privatdienſtange⸗ ſtellten und Lehrperſonen der Stadt die Teuerungszulage zugewendet werden ſoll. Hier geht der Magiſtratsvorſchlag dahin, ohne Rückſicht auf das Einkommen allen Unverheirateten 40 ℳ, allen Verheirateten 100 ℳ und für jedes Kind 30 % ein⸗ malig zu bewilligen. Die Vorlage des Magiſtrats entſpricht in dieſer Hinſicht den Beſchlüſſen des Preu⸗ ßiſchen Abgeordnetenhauſes, die bekannflich gegen⸗ wärtig von der Regierung erwogen werden und denen vermutlich, was die Höhe der Zuwendung an⸗ langt, die Staatsregierung beitreten wird. Wir haben es zunächſt mit dem Magiſtrat für richtig gehalten, daß unſeren Beamten und den mit ihnen gleich zu behandelnden ſtädtiſchen Bedienſteten eine einmalige Zuwendung gegeben werde, weil gerade dieſe Kreiſe gezwungen geweſen ſind, notwen⸗ dige Anſchaffungen ſeit Jahr und Tag zu verſchieben, und weil ihnen ein Zuſchuß hierfür eine beſonders wertvolle Hilfe ſein wird. Wir ſind auch nach län⸗ geren Erwägungen dahin gekommen, keinen Unter⸗ ſchied in der Bemeſſung der Zulage danach zu machen, ob der einzelne ein höheres oder geringeres Ein⸗ kommen beſitzt. Es läßt ſich zwar manches dafür anführen, daß derjenige, der ein höheres Einkommen bezieht, auch eine größere Teuerungszulage er⸗ halten ſollte, nicht nur, weil er der Stadt wertvollere Dienſte leiſtet, ſondern vor allem auch, weil er ſein ganzes Leben auf ein höheres Gehalt eingerichtet hat, die einmal eingegangenen Verpflichtungen nicht von heute auf morgen löſen kann und deshalb ver⸗ hältnismäßig mehr als der anſpruchsloſer Gewöhnte die Not der Zeit empfindet. Aber dieſer Erwägung ſteht doch noch ſtichhaltiger und noch durchſchlagender die Erwägung entgegen, daß die Not der Zeit ſo erheblich iſt, daß auch der Anſpruchloſeſte von ihr arg bedrängt wird, und daß das, was die Stadt zur Linderung zu bewilligen in der Lage iſt, jedenfalls nicht mehr ſein wird, als das, was auch der anſpruchs⸗ loſeſte Beamte uſw. notwendig braucht. Meine Herren, was die Bemeſſung anlangt, ſo ſind uns von Seiten der Herren Beamten zahl⸗ reiche Eingaben zugegangen, auch ein noch nach der Einbringung der Vorlage gefaßter Beſchluß, in denen allen zum Ausdruck gebracht iſt, daß die Sätze der Magiſtratsvorlage für weit unter dem Notwendigen ſtehend erachtet werden. Wenn die Herren ſich hierbei darauf beziehen, daß in einzelnen Kommunen bereits jetzt höhere Teuerungszulagen als in Charlottenburg gewährt worden ſind, iſt das nicht ganz beweis⸗ kräftig; denn man kann die Angelegenheit nicht bloß nach der Höhe der Teuerungszulage beurteilen, die eine Stadt gewährt, ſondern muß ſie nach dem ganzen Aufbau der Gehaltsſkala in Verbindung mit den Teuerungszulagen betrachten, und von dieſem Ge⸗ ſichtspunkt aus darf Charlottenburg ſich rühmen, ſeine ſozialen Verpflichtungen gegen ſeine Angeſtellten in vollem, unübertroffenem Umfang erfüllt zu haben. Auf der anderen Seite war der Ausſchuß aber doch der Meinung, daß angeſichts der jetzigen Lebens⸗ bedürfnispreiſe in Chariottenburg, die über den preu⸗ ßiſchen Durchſchnitt weit hinausgehen, die vom Ma⸗ giſtrat vorgeſchlagenen Sätze nicht ausreichend ſind, um auch nur einigermaßen den erſtrebten Zweck zu erreichen. Die Sätze von 40 und 100 ℳ erſchienen beide einer Erhöhung bedürftig, und ich darf es ſagen, daß es unſer aller Wunſch geweſen wäre, noch weiter Dezember 1916 187 zu gehen, als wir Ihnen ſchließlich empfehlen können. Aber die Verhältniſſe der Stadt, die Rückſicht darauf, daß außer den ſtädtiſchen Angeſtellten auch zahlreiche andere Kreiſe ſchwer unter der Not der Zeit leiden, Kreiſe, die teilweiſe durch ihre Steuern Dasjenige zu tragen haben, was wir heute bewilligen, alle dieſe Gründe haben uns gezwungen, uns die äußerſte Beſchränkung in unſerem Beſchluß aufzuerlegen. So bitte ich es zu verſtehen, wenn der Ausſchuß bean⸗ tragt, den Unverheirateten eine einmalige Zuwendung von 50 %, den Verheirateten eine einmalige Zu⸗ wendung von 120 ℳ zu gewähren, während es für die Kinder bei der einmaligen Zuwendung von 30 J verbleiben ſoll, wie ſie der Magiſtrat vorgeſehen hat. Ich hoffe, daß auch der Magiſtrat die Erwägungen des Ausſchuſſes billigen und den von Ihnen vorzu⸗ nehmenden Aenderungen der Sätze zuſtimmen wird. Zu einer beſonderen Erörterung führte die Frage, ob die Gren ze richtig bemeſſen iſt, wie ſie der Magiſtrat gezogen hat, indem er die Teuerungs⸗ zulage dieſes Mal bis zu einem Einkommen von 6400 ℳ gewähren will. Der Magiſtrat iſt hierbei offenbar in Anlehnung an die Beſchlüſſe des Preu⸗ ßiſchen Abgeordnetenhauſes verfahren, welche die Zu⸗ lage bis zu einem Gehalt von 5100 % geben, was unter Berückſichtigung einer Wohnungszulage von 1300 ℳ ebenfalls auf 6400 hinausläuft. Im Ausſchuſſe waren die Stimmen nicht vereinzelt, die da meinten, daß ein Gehalt von 6400 % wohl eine zu weite Grenze ſein dürfte, daß innerhalb der Klaſſen von 5000 bis 6400 ℳ zwar auch natürlich oft eine Notlage vorhanden ſei, aber doch nicht mehr als in vielen anderen Kreiſen des bürgerlichen Mittelſtandes, und daß es deshalb geraten wäre, die Grenze enger zu ziehen. Wir ſind jedoch davon ſchließlich ⸗ gekommen, und zwar leitete uns hierbei der Gedanke, daß bei den bisherigen Teuerungszulagen gerade dieſe Klaſſen unſerer ſtädtiſchen Angeſtellten mit 5000 bis 6400 ℳ ſtets leer ausgegangen ſind und daß ſie nun⸗ mehr durch die Vorlage des Magiſtrats hoffen durf⸗ ten, eine Zuwendung zu erhalten. Würde man ſie ihnen jetzt verweigern, ſo würde das eine Ent⸗ täuſchung bedeuten, die ſchon deshalb kaum gerecht⸗ fertigt wäre, weil die finanzielle Wirkung außer⸗ ordentlich gering iſt. Es handelt ſich um eine ver⸗ hältnismäßig kleine Anzahl von Perſonen, die hier in Betracht kommen, und es werden nur wenige tauſend Mark gerade für dieſen Zweck gebraucht werden. Meine Herren, ich habe vorhin ſchon angedeutet, daß ſich der Ausſchuß ſeiner Verantwortung in bezug auf die fiskaliſche Seite der Sache voll bewußt war und daß er es nicht leicht genommen hat, Beſchlüſſe zu faſſen, die, obwohl ſie, wie Sie mir zugeben werden, für den einzelnen Empfänger nicht von weit⸗ tragender Art ſind, trotzdem durch die Erhöhung der Stundenlöhne mehr als 30 000 % monatlich, durch die einmaligen Beihilfen mehr als 300 000 ℳ für die Gemeindekaſſe ausmachen. Wenn die Beſchlüſſe, deren Annahme ich Ihnen empfehle, im Ausſchuſſe trotzdem einſtimmig gefaßt worden ſind, ſo geſchah es in der Erkenntnis, daß es eine ſittliche Pflicht der Kommune iſt, ihren Angeſtellten dasjenige zu ge⸗ währen, was ſie zum ſtandesgemäßen Leben brauchen. Daß wir dieſe ſittliche Pflicht unter den gegenwärti⸗ gen Verhältniſſen nur in ſehr unvollkommenem Maß erfüllen können, liegt in der Zeit. Immerhin waren wir uns auch darüber einig, daß es gerade des⸗ halb ganz unerläßlich iſt, nochmals ſorgſam nachzu⸗