Sitzung am 20. Die Wahl regelt ſich nach § 32 der Städteord⸗ nung. Dieſer Paragraph lautet: Für jedes zu wählende Mitalied des Ma⸗ giſtrats wird beſonders abgeſtimmt. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Wird die abſolute Stimmenmehrheit bei der erſten Abſtimmung nicht erreicht, ſo werden diejenigen vier Per⸗ ſonen, auf welche die meiſten Stimmen ge⸗ fallen ſind, auf eine engere Wahl gebracht. Wird auch hierdurch die abſolute Stimmenmehr⸗ heit nicht erreicht, ſo findet unter denjenigen zwei Perſonen, welche bei der zweiten Abſtim⸗ mung die meiſten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl ſtatt. Bei Stimmengleichheit entſcheidet das Los. Ich bitte die Herren Kollegen, die ausgelegten Stimmzettel zu beſchreiben, und erſuche die Boten, die Stimmzettel einzuſammeln. Dezember 1916 189 (Die Wahl erfolgt. Das Ergebnis wird ermittelt.) Das Ergebnis der Wahl iſt folgendes: Es ſind im ganzen 57 Stimmzettel abgegeben worden. Von P waren 4 unbeſchrieben. Die ſämtlichen 53 be⸗ ſchriebenen gültigen Stimmzettel lauten auf den Namen Bredtſchneider. Somit iſt Herr Stadtrat Bredtſchneider wiederum zum beſoldeten Stadtbaurat auf die Dauer von 12 Jahren gewählt. Damit ſind die Gegenſtände der öffentlichen Sitzung erledigt. Ich teile nur noch mit, daß das Protokoll die Herren Wilk, Heiſe und Hirſch vollgiehen. Gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes ſind Einwendungen nicht erhoben worden. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 7 Uhr.)