Sitzung am 7. die preußiſchen Städte liegen, auf eine Einheitlichkeit des Vorgehens hinzuwirken und zu achten. Aber wenn etwas, was wir einſtimmig für richtig erkannt haben, dem auch der Magiſtrat die Richtigkeit nicht abgeſprochen hat, im Städtetage nicht Zuſtimmung findet, dann ſehe ich nicht ein, weshalb wir nicht allein als Stadt Charlottenburg vorgehen und die Gelegen⸗ heit benutzen ſollen, dem Charlottenburger Hausbefitz in ganz loyaler Weiſe eine gewiſſe Beſſerſtellung vor dem Hausbeſitz anderer Gemeinden zu verſchaffen. Ich beklage es, daß der Magiſtrat das bisher nicht getan hat, indem er unſerem Beſchluſſe nicht beige⸗ treten iſt, und ich kann nur nochmals ſagen, daß die Enttäuſchung hierüber auch bei ſämtlichen meiner Freunde außerordentlich lebhaft iſt. DWir haben uns überlegt, welche Schritte unſerer⸗ ſeits gegenüber der Mitteilung des Magiſtrats zu ergreifen ſind, und es iſt erwogen worden, ob wir den Magiſtrat um Einſetzung einer gemiſchten Kom⸗ miſſion gemäß § 36 der Städteordnung erſuchen ſollen. Wir ſind jedoch der Meinung, daß ein der⸗ artiges Erſuchen, das im allgemeinen als Vorberei⸗ tung des ſogenannten Konfliktes gilt, dem Verhältnis zwiſchen Magiſtrat und Stadtverordnetenverſamm⸗ lung, wie es glücklicherweiſe in Charlottenburg herrſcht, nicht entſpräche, und wir geben uns der Er⸗ wartung hin, daß es auch ohne das zu einer Ver⸗ ſtändigung zwiſchen den beiden Körperſchaften der ſtädtiſchen Verwaltung kommen wird. In dieſem Sinne beantragen wir, die Angelegenheit dem Haus⸗ haltsausſchuſſe zu überweiſen. Ich hoffe, wie geſagt, daß ſich dort eine Uebereinſtimmung zwiſchen Ma⸗ giſtrat und Stadtverordnetenverſammlung in dieſer Angelegenheit, auf deren befriedigende Erledigung wir das größte Gewicht legen, finden wird. Vorſteher Dr. Frentzel: Herr Kollege Meyer! Sie haben beantragt, die Angelegenheit dem Etataus⸗ ſchuß zu überweiſen. Ich muß rein formell bemerken, daß wir den Etatausſchuß in dieſem Augenblick noch nicht haben. Wir würden alſo die Wahl des von Ihnen beantragten Ausſchuſſes bis nach der Wahl des Etatausſchuſſes ausſetzen müſſen und dann die Vorlage dieſem zu übergeben haben. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Meine Freunde können ſich den Ausführungen des Herrn Vorredners nur voll und ganz anſchließen. Als die Willenskundgebung des Magiſtrats auf unſern Be⸗ ſchluß vom März v. I. ſo lange auf ſich warten ließ, haben meine Freunde geglaubt, nach dem Satze: was lange währt, wird gut —, werde ſchließlich eine Entſcheidung herauskommen, die unſerm Antrage ent⸗ ſpricht. Leider iſt das nicht der Fall; denn — ich zitiere wieder — aus den vielen Worten, um zu verſagen, hört der andere nur das Nein heraus. Nach der uns gewordenen Mitteilung würde die Hilfe, die wir dem notleidenden Hausbeſitz und dem Mittelſtande als vornehmlichſten Erwerber der zwei⸗ ten Hypothek zugedacht haben, ewig auf ſich warten laſſen. Alle die Erwägungen, die der Magiſtrat in dieſer Mitteilung angeſtellt hat, haben wir damals bei der Etatberatung angeſtellt und ſind dann zu dem Schluſſe gekommen: ſo erwägenswert auch das Vor⸗ gehen iſt, welches der Städtetag empfiehlt, ſo iſt es doch bei den vorliegenden Verhältniſſen und in An⸗ betracht der beſonderen Verhältniſſe von Charlotten⸗ Februar 1917 7 Meine Herren, daß das Warten auf ein Voran⸗ gehen von Reich und Staat in der Frage des Steuer⸗ erlaſſes die Angelegenheit ad calendas Graecas ver⸗ zögern würde, das können Sie aus den Verhand⸗ lungen erſehen, die das Abgeordnetenhaus beim Stadtſchaft⸗ und Schützungsamtsgeſetz geflogen hat. Hier hat die dafür eingeſetzte Kommiſſion eine Ent⸗ ſchließung gefaßt, die faſt derjenigen gleich iſt, die der Städtetag gefaßt hatte. Sie ging dahin, „daß ein nachſtehender Hypothekengläubiger, welcher ſeit mindeſtens zwei Jahren als Gläubiger im Grund⸗ buch eingetragen war und im Zwangsverſteigerungs⸗ verfahren durch Aufgebot ſeiner Forderung Erſteher eines Grundſtücks wird, von der Reichsabgabe, dem Staatsſtempel, der Umſatzſteuer und der Hälfte der durch die Zwangsverſteigerung entſtehenden Gerichts⸗ koſten befreit wird; daß dieſe Vergünſtigung auch jedem Rechtsnachfolger des Inhabers einer unter Ziffer 6 bezeichneten Forderung als Erſteher im Zwangsverſteigerungsverfahren zuſteht, welcher bei deren Erwerb nachgewieſenermaßen den vollen Be⸗ trag bis zur Höhe von 10 000 Mark und von dem überſchießenden Betrag mindeſtens die Hälfte gezahlt hat, auch wenn er zur Zeit der Verſteigerung noch nicht zwei Jahre grundbuchlich eingetragener Inhaber der Forderung war.“ — Auf dieſe Entſchließung hat die Königliche Staatsregierung, und zwar der Ver⸗ treter des Finanzminiſteriums, erklärt, „daß der Staat hierdurch auf ganz erhebliche Einnahmen ver⸗ zichte, und zwar handle es ſich da um Stempel für Grunobeſitzwechſel ſowie für Pacht⸗ und Mietsver⸗ träge, die die hauptſächlichen preußiſchen Stempel⸗ einnahmen lieferten. Die Einahmen ſeien in der letzten Zeit ſehr ſtark heruntergegangen . . . Wenn den jetzigen Anträgen ſtattgegeben würde, würden die Einnahmen etwa auf die Hälfte zuſammenſchmelzen. Der Finanzminiſter ſei der Anſicht, daß der jetzige Zeitpunkt für derartige Maßnahmen ſo ungeeignet wie möglich ſei. Es komme jetzt damuf an, neue Steuerquellen zu ſchaffen, nicht aber alte Einnahmen aufzugeben, für die ein Erſatz auch nicht vorgeſchlagen werde.“ Nun gehen wir gerade von dem entgegengeſetz⸗ ten Standpunkt aus wie dieſe Darlegungen des Herrn Finanzminiſters. Wir glauben, weil jetzt Kriegsjahre ſind, weil der Hausbeſitz und Hypotheken⸗ beſitz dadurch ſo ſehr leidet, deshalb ſollte man ihm dieſe ungerechte Steuer, die, wie Herr Kollege Meyer ausgeführt hat, ihn beſonders hart trifft, erlaſſen. Beiter hat die Königliche Staatsregierung er⸗ klärt, daß über den Erlaß der Umſatzſteuer zurzeit ſowohl in Preußen wie im Reiche Verhandlungen ſchweben. Alſo ganz ablehnend verhält ſich die Staatsregierung und Reichsleitung nicht. Was aus dieſen Verhandlungen herauskommen wird, lann keiner wiſſen. Ein günſtiges Prognoſtikon hat ja der preu⸗ ßiſche Finanzminiſter dem Ergebnis nicht geſtellt. Alſo wird es den Hausbeſttzern ſo gehen, wie es Heine keſchreibt von den beiden Polen: weil keiner von den beiden wollte, daß der andere für ihn zahle, 1 . . 2 4 % 7 17 die Magiſtrats⸗ mitteilung Schlußeffekt unſerer Bemühun bleibt. Das wollen wir aber alle entſchieden michi. Wir wollen dem Hausbeſitz helfen, wollen insbeſon⸗ dere denjenigen helfen, die gezwungen ſind, als Be⸗ ſitzer zweiter Hypotheken die Grundſtücke zu erwerben. Staates nicht abzuwarten, ern 4 t Char⸗ lottenburg allein norzugehen. 1 22 88 — Es handelt ſich um Leute, die zum größten Teil Del. n und d ſinanziellen Ruin nerfallem würden, wenn ihnen