Sitzung am 7. viel Zwangsverſteigerungen haben denn in Char⸗⸗ lottendurg in der letzten Zeit überhaupt ſtattgefun⸗ den? Nach der ſtatiſtiſchen Nachweiſung vom Juli⸗ Auguſt 1916 ſind in der Zeit von Auguſt 1915 bis Juli 1916 im ganzen 29 Zwangsverſteigerungen vor⸗ ommen worden, d. h. nicht viel mehr als zwei Zwangsverſteigerungen monatlich im Durchſchnitt. Nun kann man vielleicht annehmen, daß die Zahl der Zwangsverſteigerungen ſich etwas vermehrt, wenn der zweite Hypothekar durch dieſe ſteuerliche Maßregel eher in die Lage kommt, das Grundſtück zu erwerben. Aber ſicherlich wird das in hohem Maße nicht der Fall ſein, ganz beſonders jetzt nicht, wo doch durch die Hypothekenordnung, durch die Verordnungen über die Rechte der Hypothekenſchuldner, das Eingreifen des Einigungsamtes und dergleichen mehr dafür Vorſorge getroffen iſt, daß Zwangsverſteigerungen nur dann vor ſich gehen und durch⸗eführt werden, wenn das Grundſtück durchaus zwangsverſteigerungs⸗ reif iſt. Es iſt immer ſchädlich, wenn ein an ſich zwangsverſteigerungsreifes Grundſtück nur deswegen nicht in die ſtärkere Hand übergeführt wird, weil der⸗ jenige, der es erwerben könnte — in dieſem Falle der zweite Hypothekar —, die damit verbundenen höheren Koſten ſcheut. Noch eine Bemerkung laſſen Sie mich hinzu⸗ fügen. Bedenken könnte man gegen die Formulie⸗ rung des Zuſatzes zur Umſatzſteuerordnung haben, wie ſie vorgeſchlagen worden iſt. Ich halte es für zweifelhaft, ob es zweckmäßig iſt, die Frage des Fort⸗ falls dieſes Umſatzſtempels ins Ermeſſen der Be⸗ ghghörde zu ſtellen. Der Hypothekengläubiger, der das Grundſtück erwerben will, hat ein Intereſſe daran, von vornherein zu wiſſen, ob er die Steuer zahlen muß oder nicht. Deswegen würde es mir zweck⸗ mäßig erſcheinen, wenn man die Abänderung der Umſatzſteuerordnung nicht ſo faßt, daß es einfach von dem Belieben des Magiſtrats abhängt, ob die Steuer erhoben wird, ſondern wenn man nach einem mög⸗ lichſt objektiven Maßſtabe ſucht für diejenigen Fälle in denen die Steuer ganz oder zum Teil außer Hebung bleibt. Wenn ich nicht irre, hat der Preußiſche Städtetag ſelber ſchon vorgeſchlagen, daß die Steuer dann wegfallen ſoll, wenn der Erlös 80/% überſteigt. Dieſe Verbindung zwiſchen Zwangsverſteigerungs⸗ erlös und Erhebung der Steuer iſt vielleicht der richtige Weg, auf dem man zu einem geeigneten Er⸗ gebnis kommen würde. Jedenfalls glaube ich, daß man, ohne allzu ſchwere Erſchütterung des Etats unſerer Stadt zu befürchten, in der einen oder andern Weiſe dieſem offenſichtlichen Notſtande, der ja von keiner Seite beſtritten wird, wohl entaegenarbeiten könnte, ohne darauf zu warten, bis Reich und Staat ſich dem anſchließen — etwas. was nach allen Er⸗ kl⸗rungen, die bisher von offizieller Seite vorliegen, jedenfalls in abſehbarer Zeit nicht eintreten wird. S̃tadtv. Meyer (zur Geſchäftsordnung): Nach der ergiebigen Ausſprache, die heute hier ſtattaefun⸗ den hat, halte ich eine nochmalige Beſprechung im 4v —. 1 1 für m Ich 41• deshalb un ntrag zugunſten des Antrags des Herrn Kollegen Dr Liepmann zurück. 24 Vorſt⸗her Dr Frentzel: Der Antrag des Kol⸗ gen Dr Liepmann lautet: 7 ng nimmt t wolle Februar 1917 9 dem Antrage vom 16. März 1916 betr. Befug⸗ nis des Erlaſſes der Umſatzſteuer aus Billig⸗ keitsgründen alsbald ſtattgeben, unabhängig von der Stellungnahme von Reich und Staat zu dieſer Frage. (Der Antrag wird mit großer Mehrheit von der Verſammlung angenommen.) Meine Herren, ich habe Ihnen noch mitzutei⸗ len, daß nach einer mir ſoeben zugegangenen Nach⸗ richt Herr Kollege Wilk ſich veranlaßt ſieht, ſein Amt als Mitglied des Wahlausſchuſſes wegen Ueberhäu⸗ fung mit anderweitigen Arbeiten niederzulegen. Es wird vorgeſchlagen, an ſeiner Stelle Herrn Kollegen Leupold in den Wahlausſchuß zu wählen. — Wider⸗ ſpruch erfolgt nicht; es tritt alſo Herr Kollege Leu⸗ pold an die Stelle des Herrn Kollegen Wilk. Weiter habe ich noch mitzuteilen, daß folgender Antrag eingegangen iſt: Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, mit ihr in gemiſchter De⸗ putation zu beraten, ob und nach welchen Grundſätzen ſich die Einrichtung eines Anſchaf⸗ fungsamtes empfiehlt. Unterzeichnet iſt der Antrag von den Herren Bergmann, Otto, Wöllmer, Meyer, Ruß, Mosgau und Kantzenbach. Ich werde dieſen Antrag auf die Tagesordnung der nächſten Sitzung ſetzen. Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung: Mitteilung betr. Kleinwohnungen. — Druckſache 5. Stadtv. Katzenſtein: Meine Herren! Mit großem Bedauern und Befremden haben wir von der Erklärung des Magiſtrats auf den Beſchluß vom 19. Januar v. J. Kenntnis genommen. Damals hat die Stadtverordnetenverſammlung einmütig den Magiſtrat erſucht, in Beratungen einzutreten dar⸗ über, welche Mittel anzuwenden ſind, um dem aller Vorausſicht nach bevorſtehenden Mangel an Klein⸗ wohnungen rechtzeitig vorzubeugen, und mit mög⸗ lichſter Beſchleunigung Vorſchläge in dieſer Richtung zu machen. Nachdem vor über einem halben Jahre in dieſer Angelegenheit einmal angefragt worden iſt, erhalten wir jetzt eine Antwort, die uns genau ſo gut vor einem Jahre hätte erteilt werden kön⸗ nen und die, in einem kurzen Satze zuſammengefaßt, nicht anderes beſagt als: wir haben in dieſer Sache nichts getan, und es iſt ſehr zweifelhaft, wann wir ſund — ich möchte das von mir aus einſchieben — ſob wir daozu kommen werden, etwas Ernſthaftes zu unternehmen. Zunächſt wird hier noch einmal die nähere Prü⸗ fung der Vorfrage verlangt, o b nach dem Kriege in unſerer Stadt eine Kleinwohnungsnot zu erwarten ſtehe, „zumal die Anſichten hier⸗ über nach wie vor erheblich auseinandergehen“. Meine Herren. es wäre mir ſehr erfrenlich. wenn über dieſe Frage hente ein ernſthafter Zweifel noch 44 Leider kann davon gar keine Rede in. Ich alaube, ſo ziemlich alle in dieſer Frage Autorität genießenden Perſonen oder Körperſchaften ſind darin einig, daß wir der Gefahr einer großen