Sitzung am 21. Fel ruar 1917 glaube ich, als überaus erfreulich zu bezeichnen. Freilich ſind wir uns im Sparkaſſenvorſtand durch⸗ aus darüber klar, daß das nicht alles reine Spar⸗ kaſſengelder ſind; (Sehr richtig!) wir ſind uns darüber klar, daß uns große Summen Geldes beim Schluß des Krieges in den Zeiten des Uebergangs in die Friedenswirtſchaft nachher wie⸗ der entzogen werden. Aber, meine Herren, wie wir uns darüber klar ſind, daß das eintritt, ebenſo ge⸗ rüſtet ſind wir darauf. Das möchte ich jedenfalls auch hier der Bürgerſchaft gegenüber ausſprechen. Meine Herren, bei dieſer Geſamtgrundlage glauben wir ſagen zu können: wir ſind zufrieden, Ihnen wieder einen Steuererſatz von 170 % vor⸗ ſchlagen zu können. Wir können das, wir brauchen keinen höheren Zuſchlag von Ihnen zu erbitten, weil wir im Jahre 1916 nach reiflichſten Beratungen einen Sprung von 140 auf 170% gemacht haben. Ich möchte dieſen Beſchluß, der ja damals ſehr ſchwierige Beratungsſtunden gekoſtet hat, als einen der glücklichſten der letzten Jahre bezeichnen. Denn, meine Herren, wenn das im vorigen Jahr von uns nicht beſchloſſen worden wäre, dann würden wir vorausſichtlich heute wieder vor der Frage einer Steuererhöhung ſtehen. Meine Herren, die Stalilität im Steuerzuſchlag iſt immer etwas Gutes im Frieden, ebenſo wie jetzt im Kriege, und wir ſind der Meinung, daß die Stabilität ganz beſonders für uns angenehm iſt, weil wir auch in ihr eine Rechtfertigung für unſere Maßnahmen hinſichtlich der Erhebung der Real⸗ ſteuern finden. Unſere Realſteuern bewegen ſich zwar, wie Sie in der Stadtverordnetenvorlage ge⸗ druckt finden, im Einklang mit dem § 54; aber, meine Herren, das kann man nicht ſo ohne weiteres als unbedingt richtig bezeichnen. Jemand, der mit ſehr ſcharfen Augen und ſehr prüfendem Blick hinein⸗ ſehen würde, würde erkennen müſſen, daß der § 54 ſo ganz ſcharf und richtig doch nicht angewandt iſt. Sie wiſſen, daß der § 54 verlangt, daß die veran⸗ lagten Realſteuern in der Regel mindeſtens zum gleichen und höchſtens zu einem um die Helfte höheren Prozentſatz zur Kommunalſteuer heranzuziehen ſind, als Zuſchläge zur Staatseinkommenſteuer erhoben werden. Davon beſteht eine Ausnahme, daß, wenn mehr als 150% der ſtaatlich veranlagten Realſteuern erhoben werden und die Einkommenſteuer mit 150% belaſtet iſt, von dem Mehrbetrag für jedes Prozent der veraalagten Realſteuern 2%, der Einkommen⸗ ſteuer erhoben werden können. Dieſer Fall trifft hier zu. Wir erheben aber nach genauer Berechnung nicht mehr als 150%; denn wir haben von unſerer Gepflogenheit, 150% zur Grundſteuer zu erheben, ſchon im vorigen Jahre wiſſentlich Abſtand ge⸗ nommen und in dieſem Jahre in erheblicherem Maße Abſtand nehmen müſſen. Denn wenn wir dieſe Berechnung ſo aufgeſtellt hätten⸗ wünden wir zu einem Zuſchlag von 2,85 pro Mille kommen, einem Zuſchlag, den wir glaubten in dieſer Zeit vom Hausbeſitz unter keinen Umſtänden fordern zu können. Wir haben deshalb die Rechnung umge⸗ kehnt gemacht und geſagt: wir gehen von den 2,7 pro Mille aus und haben dann danach den Zuſchlag ausgerechnet. Dieſer Zuſchlag errechnet ſich beim Hausbeſitz auf 142,08 7%, d. h., er bleibt nicht un⸗ 51 erheblich unter dem vom Geſetz normierten 150 % als Grenze, und wir kommen lediglich zu einem allgemeinen Zuſchlag zu den Realſteuern von 165 %, indem wir ſämtliche Realſteuern in einen Topf werfen und das Doppelte von unbebauten Grundbeſitz nehmen wie vom bebauten Grundbeſitz. Die Gewerbe⸗ ſteuer errechnet ſich einheitlich auf 151,35%, wo⸗ bei, wohl mit Ihrem Einverſtändnis, wiederum die Unzerſcheidung zwiſchen der Gewerbeſteuer der Klaſſe I und 1I und der Gewerbeſteuer der Klaſſe III gemacht iſt. Die erſten beiden Klaſſen ſollen mit 165% belaſtet bleiben und Klaſſe III mit 150 %. Ich möchte bei dieſer Gelegenheit nur ganz kurz erwehnen, daß die Eingänge aus der Warenhaus⸗ ſteuer ſo ſind, daß wir bezüglich der Freilaſſung der unteren Stufe der Klaſſe I111 noch etwas weiter gehen können, als wir es im vergangenen Jahre be⸗ reits vorgeſehen haben. Im übrigen berechnet ſich der Grundſteuerzuſchlag, wenn man eine Zuſammen⸗ rechnung zwiſchen unbebautem und bebautem Grund⸗ heſitz vornimmt, insgeſamt auf 168,28 %. Meine Herren, dieſe Stabilität im Zuſchlag rechtfertigt ſich unſeres Erachtens auch trotz der Zu⸗ kunft; aber auf der andern Seite iſt der Magiſtrat der Meinung, daß ſie auch wegen der Zukunft un⸗ bedingt nötig iſt. Dieſe iſt wahrlich nicht in roſigem Lichte anzuſehen. Ich erwähnte bereits die Unſicher⸗ heit der Einnahmen aus unſeren Werken, ich er⸗ wähnte ferner, daß man wohl fürchten kann, daß die Steuereingänge in ſpäteren Jahren nicht ſo ſein werden, wie ſie. hoffentlich für 1917 ſind. Ich muß ferner hier nochmals auf die Ihnen mitgeteilten Kriegsausgaben hinweiſen, die ich Ihnen wohlweis⸗ lich heute angegeben habe, obgleich ſie zwar für 1917 noch keine direkte Bedeutung haben, die man aber bei der Aufſtellung unſerer zukünftigen Haushaltspläne in Bezug auf Verzinſung und Tilgung als ſchwer be⸗ laſtend ſchon unbedingt mit in die Richtlinie hinein⸗ ziehen muß. Ich hale ferner erwähnt, daß die Extratilgung, die uns durch Beſchluß des Bezirks⸗ ausſchuſſes für 1916 auferlegt iſt, auch für 1917 in Höhe von 850 000 ℳ herausgelaſſen iſt. Eine Genehmigung dazu haben wir bisher noch nicht er⸗ halten. Wir haben ſie nachgeſucht; der Bezirksaus⸗ ſchuß hat uns aber darauf verwieſen, daß wir zu⸗ nächſt unſern Haushaltungsplan vorlegen und bei Gelegenheit dieſer Vorlage noch einmal auf dieſe Frage zurückkommen möchten. Die Genehmigung wird alſo von dem geſamten Haushaltsplan ab⸗ hängig gemacht. Ich muß aber ferner bei dem Blick in die Zu⸗ kunft darauf hinweiſen, daß wir eine große Menge Ausgaben im Laufe der letzten zwei Jahre zurück⸗ geſtellt haben. Die Sparſamkeit, die ſich in allen Verwaltungszweigen geltend gemacht hat, hat ſelbſt⸗ verſtändlich überall die Zurückſtellung von Ausgaben verlangt. Einmalige Ausgaben ſowohl wie auch laufende ſind eingeſchränkt worden, und es iſt ganz naturgemäß, daß ſie einmal wieder, und zwar dann um ſo dringender, an uns herantreten und unbe⸗ dingt von uns werden bewilligt werden müſſen. Wir werden meines Erachtens auf dem Gebiete der ein⸗ maligen Ausgaben — ich erinnere Sie auch hier an das Straßenbaukapitel, das in den letzten Jahren aus unſerm Gedächtnis vollſtändig verſchwunden iſt — jedenfalls keine ſehr angenehme Ueberraſchung erleben. Aber auf der andern Seite haben wir be⸗ reits im Kriege ſo viel umlernen müſſen, wir haben uns in unſeren Privathaushalten ſtrecken gelernt,