45 Sitzung am 14. März 1917 Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbau⸗ verwaltung. Berichterſtatter Stadto. Bergmann: Ich empfehle gleichfalls die unveränderte Annahme dieſes Son⸗ derplans. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 3 — Lagerplatz der Tiefbauverwaltung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Sonderplan Nr. 4 Berichterſtatter Stadtv. Dr. Borchardt: Auch bei dem Etat des Elektrizitätswerkes hat der Etat⸗ ausſchuß irgendwelche Aenderungen nicht vorgeſehen. Ich kann Ihnen daher ebenfalls die unveränderte An⸗ nahme empfehlen. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 4 — Elektrizitätswerk — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderplan Nr. 5 — Gaswerke. Berichterſtatter Stadtv. Wöllmer: Der Aus⸗ ſchuß hat auch hier keine Aenderungen vorgenommen. Ich beantrage Annahme der unveränderten Vorlage. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderetat Nr. 5 — Gaswerke — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Sonderplan Nr. 6— Stiftungen, Vermächtniſſe uſw. Elektrizitätswerk. und verbinden damit gleichzeitig die Beratung über Sonderplan Nr. 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße — ſowie Sonderplan Nr. 8 — Grundſtückserwerbsfonds. Berichterſtatter Stadtv. Bergmann: Ich em⸗ pfehle die unveränderte Annahme aller drei Sonder⸗ pläne. (Die Verſammlung ſtellt den Sonderplan Nr. 6 — Stiftungen, Vermächtniſſe uſw. —, den Sonder⸗ plan Nr. 7 — Verbreiterung der Bismarckſtraße und den Sonderplan Nr. 8 — Grundſtückserwerbs⸗ fonds in Einahme und Ausgabe nach dem Voran⸗ ſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Sonderplan Nr. 9 — Müllbeſeitigung. Berichterſtatter Stadtv. Scharnberg Der Stadthaushaltsausſchuß hat folgende Aenderung be⸗ ſchloſſern: Ausgabe, Abſchnitt 3. 2 Zu Nr. 5 — An die Diskonto⸗Geſellſchaft in Berlin als Gläubigerin der Dreiteilung uſw. 30000 ℳ. — wird folgende Beſchlußfaſſung 1, empfohlen: Der Magiſtrat wird erſucht, in Erwä⸗ gungen über die Möglichkeit einer Streichunz des vorſtehenden Anſatzes vom Rechnungs⸗ jahr 1918 ab einzutreten. Nr. 6 ſoll lauten: Zur etwaigen Anlegung eines Rücklage⸗ fonds 10 000 ℳ. Ich empfehle die Annahme. (Die Verſammlung ſtellt Sonderplan Nr. 9 — Müllbeſeitigung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit der vom Be⸗ richterſtatter vorgetragenen Aenderung feſt und be⸗ ſchließt zu Abſchnitt 3 der Ausgabe Nr. 5 nach dem Antrage des Ausſchuſſes.) Vorſteher Dr. Frentzel: Sonderplan Nr. 10 — Waſſerwerke. Der Berichterſtatter, Herr Kollege Brirx, iſt noch nicht da. Ich kann für ihn das Referat erſtatten. Der Stadthaushaltsausſchuß hat auch hier nach längerer Beratung irgendwelche Aenderungen nicht vorgenommen. Ich empfehle alſo die unveränderte Annahme dieſes Sonderplans. (Die Verſammlung ſtellt Sonderplan Nr. 10 — Waſſerwerke — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Wir kommen nun zu Kapitel 1 — Allgemeine Verwaltung. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Stadthaus⸗ haltsausſchuß hat die auf Druckſeite 29 der Vor⸗ lagen angebenen Aenderungen beſchloſſen. Darunter ſind wieder, wie in den Vorjahren, 6 Stellen der Klaſſe III b (Sekretäre) mit 900 ℳ neu eingeſtellt. Eingegangen iſt eine Bittſchrift des Vereins der Stadtſekretäre und weiterer Beamtenvereine betr. Teuerungszulage. Auf Anfrage teilte der Magiſtrat hierzu mit, daß er bealſichtigt, der Stadtverordne⸗ tenverſammlung in nächſter Zeit eine Vorlage zu machen, die die Zahlung von Teuerungszulagen mit Wirkung vom 1. Juli 1917 ab anderweit regeln ſoll. Der Ausſchuß empfiehlt ſonach, die Bittſchrift dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen. Ich bemerke dazu folgendes. Nach dem Ge⸗ meindebeſchluß vom 20. Dezember 1916 ſoll die ein⸗ malige Teuerungszulage an Perſonen, die in der Zeit vom 2. Juli 1916 bis zum Tage des Intraft⸗ tretens dieſes Gemeindebeſchluſſes — 21. Dezember 1916 — in den ſtädtiſchen Dienſt eingetreten ſind, nachträglich gezahlt werden, ſobald ſie eine ſechs⸗ monatige Dienſtzeit zurückgelegt haben. Die nach⸗ trägliche Zahlung der einmaligen Teuerungszulage hört ſonach Ende Juni dieſes Jahres auf. Infolge⸗ deſſen hat der Magiſtrat beſchloſſen, in eine Nach⸗ prüfung der Grundſätze für die Gewährung der laufenden Teuerunaszulage zwar einzutreten, jedoch mit der Maßgabe, daß eine etwaige Aenderung früheſtens mit dem 1. Juli d. Is. in Kraft treten ſoll. Mitbeſtimmend für dieſen Beſchluß war ferner die Tatſache, daß Charlottenburg an einmaligen und laufenden Teuerungszulagen insgeſamt bis zu dieſem Termin und zum großen Teil noch weit darüber hinaus erheblich mehr gewährt haben wird als Berlin, lediglich die laufende Teuerungszulage vom 1. De⸗