46 gember 1916 erhöht worden iſt. Schließlich haben auch die Magiſtratsvertreter von Schöneberg und Wilmersdorf in einer Vorbeſprechung erklärt, den 1. Juli d. Is. ebenfalls als früheſten Termin des Inkrafttretens einer Aenderung der laufenden Teu⸗ erungszulagen wählen zu wollen. Meine Herren, der Magiſtrat hat auf beſondere Anfrage aus dem Ausſchuß dem noch hinzugefügt, daß er die Vorgänge, die die Staatsregierung auf dieſem Gebiete etwa unternimmt, genau verfolge. Ich führe das ausdrücklich an, weil ich nicht ohne rund annehme, daß unter Umſtänden ſeitens der Staatsregierung ſhon vor dem 1. Juli d. Is. eine grundlegende Aenderung in der Gewährung von Kriegsteuerungszulagen eintritt. Ich habe die Hoffnung, daß dann auch der Magiſtrat ſeinen bis⸗ herigen Standpunkt noch einmal wohlwollend prüfen wird. Im empfehle Ihnen, mit den Verleſenen Aen⸗ derungen das Kapitet 1 anzunehmen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel 1 — Allge⸗ meine Verwaltung — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 29 der Vorlagen angegebenen Aenderun⸗ gen feſt und beſchließt nach dem Antrage des Aus⸗ ſchuſſes, die eingegangene Bittſchrift des Vereins der Stadtſekretäre und anderer Beamtenvereine dem Magiſtrat zur Berückſichtigung zu überweiſen.) Vorſteher Dr. Frentzel: Kapitel II A Höhere Lehranſtalten für die männ⸗ liche Jugend. Berichterſtatter Stadtv. Rieſenberg: Der Stadt⸗ haushaltsausſchuß empfiehlt die Annahme dieſes Ka⸗ pitels mit den auf Druckſeite 26 der Vorlagen ange⸗ gebenen Aenderungen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel I 4 Höhere Lehranſtalten für die männliche Jugend in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 26 der Vor⸗ lagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Kapitel II B — Höhere Lehranſtalten für die weib⸗ liche Jugend. Berichterſtatter Stadtv. Otto: Der Stadthaus⸗ haltsausſchuß empfiehlt die Annahme mit den au Druckſeite 26 der Vorlagen angegebenen Aenderungen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel II B — Höhere Lehranſtalten für die weibliche Jugend — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 26 der Vorlagen angegebenen Aenderungen feſt.) Vorſteher Dr. Frentzel: Mädchenmittelſchule, Gemeindeſchulen und Kindergärten. Berichterſtatter Stadt. Otto: Der Stadthaus⸗ Kapitel I111 haltsausſchuß empfiehlt die Annahme mit nachſtehen⸗ trage der Aenderung: Sitzung am 14. Marz 1917 Ausgab e. 2 Der Magiſtrat hat mitgeteilt, daß er den Stadt⸗ ſchulinſpektor Dr Sandt zum Rektor der ſtädtiſchen Eliſabeth⸗Schule unter Belaſſung ſeiner jetzigen Be⸗ ſoldungsordnung gewählt hat und daß die Wahl des Dr. Sandt noch der Beſtätigung durch die Königl. Regierung bedarf. Der Ausſchuß beſchließt, für den Fall der Be⸗ ſtätigung der Wahl den Magiſtrat zu ermächtigen, das von Dr Sandt bisher bezogene Gehalt unter Zugrundelegung des bisherigen Dienſtalters in Höhe don 7812,50 ℳ in die Beſoldungsnachweiſung ein⸗ zuſtellen und ſtimmt gleichzeitig der Feſtſetzung des Höchſtgehalts dieſer Stelle für die Perſon des Ge⸗ wählten auf 7900 ℳ zu. Bei Abſchnitt 1 Nr. 1 4 — Städtiſche Eliſabeth⸗Schule 80 625 ℳ — erhöht ſich hiernach der Anſatz um 1612,50 auf 82 237,50 . Gleichzeitig beſchließt der Ausſchuß, das Gehalt der Stelle des Stadtſchulinſpektors — Beſoldungs⸗ nachweiſung zu Kapitel 1, Seite 15 E 16 Nr. 11 — mit 7200 ℳ einzuetzen. Ich empfehle die Annahme mit dieſem Beſchluß. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel II11 — Mädchenmittelſchule, Gemeindeſchulen und Kinder⸗ gärten — in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats mit der vom Bericht⸗ erſtatter vorgetragenen Aenderung feſt und ſtimmt dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes, betreffend Feſt⸗ ſetzung des Gehalts der Stelle des Stadtſchulinſpek⸗ tors, zu.) Vorſteher Dr Frentzel: Kapitel Iv Fortbildungsſchulen. Otto wird für den noch nicht an⸗ Herr Kollege d 1 Herrn Dr. Crüger, ein⸗ weſenden Berichterſtatter, treten. Berichterſtatter Stadtv. Otto Das Kapitel ſelbſt wird unverändert zur Annahme empfohlen. Ich teile nur noch mit, daß die neuen Schulgeld⸗ ſätze für Fortbildungsſchulen bisher noch nicht in Kraft getreten ſind und daß auch für die Zukunft gelten wird, daß der Zeitpunkt der Einführung der fneuen Sätze erſt dann zu wählen iſt, wenn wieder normale Verhältniſſe eingetreten ſein werden. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel lVv Fort⸗ bildungsſchulen — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Kapitel “ — Armenweſen. Herr Bergmann wird für Herrn Kollegen 1 Kivſch referieren. % 2, Derichterſtatter Stadtv. Bergmann: Ich bean⸗ namens des Ausſchuſſes die unveränderte An⸗ nahme des Kapitels und zu A us gabe Abſchnitt 0