Sitzung am 14. März 1917 1 Nr. 2b — Pflegegelder für Kinder in Familien⸗ verpflegung in Charlottenburg 225 000 ℳ — fol⸗ gende Beſchlußfaſſung: 21 Die Stadtverordnetenverſammlung er⸗ ſucht den Magiſtrat, baldigſt die Frage zu prüfen, ob die Erhöhung der Pflegegelder ge⸗ gebenenfalls in Form einer Kriegszulage er⸗ forderlich iſt. Stadtv. Dr Feilchenfeld: In den Tageszeitun⸗ gen hat in den letzten Tagen eine Notiz geſtanden, daß ſich diejenigen, die ſich fakultativ gegen Pocken impfen laſſen wollen, nach Anweiſung des Magiſtrats von dem zuſtändigen Armenkommiſſionsvorſteher eine Anweiſung zum Impfen durch den ſtädtiſchen Armenarzt holen müſſen. Ich bin ganz ſicher, daß dieſe Notiz auf einem Irrtum beruht, denn ſie widerſpräche dem Geiſte unſerer Stadtverwaltung durchaus. Sie widerſpricht auch inſofern den Tatſachen, als der Magiſtrat, wie ich weiß, für die Kriegsteilnehmerfamilien einen anderen Erlaß bekannt gegeben hat, wonach dieſe gegen ein Sonderhonorar von den zur Be⸗ handlung der Kriegsteilnehmerfamilien zuge⸗ laſſenen Aerzten geimpft werden können. Die Pocken⸗ epidemie iſt zwar nur gering und außerdem ſo leicht aufgetreten, daß zu einer Beunruhigung des Publikums keinerlei Anlaß beſteht; aber es liegt doch im Intereſſe der Stadt, daß ſich möglichſt viele gegen Pocken impfen laſſen, und es iſt ſelbſtverſtänd⸗ lich, daß die Stadt nicht wünſcht, daß diejenigen, die nicht in der Lage ſind, für die Impfung durch einen Privatarzt Geld auszugeben, deswegen zur Klaſſe der Almoſenempfänger hinabſteigen. Ich möchte den Magiſtrat bitten, zur Beruhigung des Publikums mitzuteilen, was bereits zur Förderung der fakultativen Impfung geſchehen iſt. Stadtrat Dr Gottſtein: Meine Herren! Der Herr Stadtverordnete Feilchenfeld hat zutreffend her⸗ vorgehoben, daß es nicht nur im Intereſſe des Schutzes des einzelnen, ſondern des Schutzes der Ge⸗ ſamtheit liegt, wenn ſich möglichſt viele der Impfung unterwerfen. Die Stadtgemeinde hat in Berückſich⸗ tigung dieſes Satzes ſchon zu Anfang März Gelegen⸗ heiten geſchaffen, durch welche Unbemittelte und die Angehörigen der Kriegsteilnehmer in die Lage kom⸗ men, ſich unentgeltlich der freiwilligen Impfung zu unterziehen. Wir haben, da wir dieſe Gruppen der Bevölkerung ja nicht perſönlich zu erfaſſen vermögen, eine erneute Aufforderung erlaſſen, ſie möchten die Gelegenheit zur freiwilligen Impfung benutzen. Aus dieſer Aufforderung hat heute ein Morgenblatt den Schluß gezogen, daß ſich unſere Maßnahme nur auf dieſe Gruppen der Bevölkerung erſtreckt. Dieſer Schluß iſt, wie auch Herr Stadtv. Dr Feilchenfeld vorausſetzt, durchaus unzutreffend. Wir haben ge⸗ glaubt, zuallererſt die zunächſt bedrohten Schichten unſerer Bevölkerung, alſo das zahlreiche Perſonal, das mit der Lebensmittelausteilung befaßt iſt, die Angeſtellten der allgemeinen Speiſung, die Armen⸗ kommiſſionsmitglieder uſw., alſo diejenigen Be⸗ völkerungsgruppen, die in erſter Linie gefährdet waren, der unentgeltlichen freiwilligen Impfung unterziehen zu ſollen. Wir waren aber in der Lage, gerade dieſe Gruppen auch perſönlich zu erfaſſen und 8 unmittelbar aufzufordern, es bedurfte für ſie einer öffentlichen Aufforderung nicht. Ungefähr ſeit der⸗ 47 ſelben Zeit wurden für dieje Gruppen der Bevölkerung, aber auch für die Beamten, Angeſtellten und Ar⸗ beiter, in großem Umſange unentgeltliche Impfungen von Stadt wegen vorgenommen, denen ſich ſchon mehrere Tauſende unterzogen haben. Dieſe Impfun⸗ gen werden regelmäßig fortgeſetzt. Außerdem ſind für die Arbeiter in den Munitionsfabriken durch ſtaatliche Maßnahmen Zwangsimpfungen eingeführt, die damit parallel gehen, und ſchließlich haben ſich * erfreulicherweiſe ſehr zahlreiche Schichten unſerer Be⸗ völkerung durch Privatärzte der freiwilligen Impfung unterzogen. Schon ehe die Mitteilung heute im Mor⸗ genblatt erſchien, waren Maßnahmen getroffen, um, wenn dem dringendſten Bedarf Genüge geleiſtet war, auch Gelegenheiten zur öffentlichen freiwilligen Impfung für die übrige Bevölkerung zu ſchaffen. Wir werden damit nächſte Woche beginnen können. Es kann alſo gar nicht davon die Rede ſein, daß ſich unſere Ankündigung lediglich auf die genannten Kreiſe der Bevölkerung erſtreckt. Wir ſind weit darüber hinausgegangen und haben Anordnungen ge⸗ troffen, alle beteiligten Kreiſe heranzuziehen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel v — Armen⸗ weſen — in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats unverändert feſt und ſtimmt dem Beſchluſſe des Ausſchuſſes zu Ausgabe, Abſchnitt 1, Nr. 2b zu.) Vorſteher Dr Frentzel: Kapitel v1 — Krankenanſtalten. Herr Kollege Panſchow iſt noch nicht da; ich kann für ihn das Referat übernehmen. Dieſer Etat hat uns im Ausſchuß eingehend be⸗ ſchäftigt. Wir haben ihn durchberaten, ſind aber nach reiflicher Erörterung zu keiner Aenderung gekom⸗ men. Der Haushaltsausſchuß empfiehlt Ihnen alſo unveränderte Annahme des Kapitels, wie es der Ma⸗ giſtrat vorgeſchlagen hat. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel vI — Kran⸗ kenanſtalten — in Einnahme und Ausgabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Kapitel vII — Hochbau. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Namens des Ausſchuſſes empfehle ich Ihnen die Annahme des Kapitels vII mit folgender Aenderung: Einnahme, Abſchnitt 1. Nr. 90 — Fernſprechgebühren 260 ℳ — erhöht auf 292 6 Z3u Ausgabe, Abſchnitt 2. Ner. 21 Feuerverſicherungsgebühren 16 000 ℳ — wird folgende Beſchlußfaſſung empfohlen: ,, Der Magiſtrat möge erwägen, ob es ſich empfiehlt, eine Kriegsvorſorge⸗Feuerverſiche⸗ rung für die ſtädtiſchen Gebäude vorzunehmen. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel vII — Hoch⸗ bau — in Einnahme und Ausgabe nach dem Vorun⸗ ſchlage des Magiſtrats mit der vom Berichterſtatter 5