Situng am 14. März 1917 den, angeboten, ihnen das Geld in voller Höhe zu einem Jahren weiter zu belaſſen, wobei den Schuldern frei⸗ ſteht, ihrerſeits jederzeit vorher zu kündigen. Be⸗ ſonders im Hinblick auf die letzten Bedingungen wird niemand behaupten können, daß hierin eine Härte liegt. Es iſt bemerkenswert, daß im Anfange des Kueges die Stadt daneben den Schuldnern die Wahl gelaſſen hat, einen Zinsfuß von nur 4½2% mit der Maßgabe zu zahlen, daß dann das Geld ½ Jahr nach Beendigung des Krieges rückzahlbar ſein ſollte, und daß von dieſem Anerbieten nur ein einziger Schuldner der Stadt Gebrauch gemacht hat, und zwar ein Schuldner, bei dem es ſich um eine ganz geringfügige Summe handelte, die ohnehin bald zur Rückzahlung gelangen ſollte. Wenn man berückſichtigt, wie bei den jetzigen Geldverhältniſſen die Stadt gezwungen iſt, das Geld, das ſie braucht, zu einem weſentlich höheren Satz aufzunehmen, daß alſo jede derartige Hypothekenverlängerung jetzt und vielleicht nicht nur jetzt, ſondern noch auf eine Reihe von Jahren hinaus ein Opfer der Stadt zugunſten des Hausbeſitzes iſt, ſo muß die dargeſtellte Uebung unzweifelhaft als eine entgegenkommende angeſehen und gebilligt werden. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XII — Kapi⸗ talvermögen und Kapitel XIII — Anleihe⸗ dienſt — in Einnahme und Ausgabe nach dem Vor⸗ anſchlage des Magiſtrats unverändert feſt.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen zu Kapitel XIV — Sonſtige Gemeindeeinrichtungen und verſchiedene Einnahmen und Ausgaben. Verichterſtatter Stadtv. Rieſenberg: Der Aus⸗ ſchuß empfiehlt die Annahme mit den auf Druck⸗ ſeite 28 der Vorlage angegebenen Aenderungen, die ſich in der Hauptſache auf die Einrichtung einer ſtädtiſchen Wohlfahrtsſchule für Fürſorgerinnen be⸗ ziehen. Zu der Ausgabe, Abſchnitt 1 — Parkver⸗ waltung — hat der Magiſtrat mündlich folgende Vorlage gemacht: Dem Gartendirektor zu geſtatten, aus den Erzeugniſſen der Parkverwaltung Naturalien zum Verbrauch in ſeinem Haushalt zu ent⸗ 20 % gegen eine jährliche Pauſchgebühr von 200 ℳ. Dieſe Vorlage wurde vom Herrn Oberbürgermeiſter eingehend begründet und vom Ausſchuß eingehend er⸗ örtert. Der Ausſchuß empfiehlt ihre Annahme. Außerdem war zu dieſem Kapitel eine Bitt⸗ ſchrift der Freien Vereinigung der Bezirksvorſteher und Stellvertreter zu Charlottenburg betreffend Ent⸗ ſchädigung für Vorhalten eines Dienſtzimmers einge⸗ angen. Dieſelbe Bittſchrift hat im vergangenen ahre den Ausſchuß beſchäftigt. Der Ausſchuß em⸗ nat Ueberweiſun⸗ an den Magiſtrat als Mate⸗ rial. (Die Verſammlung ſtellt Kapitel XIV — ſonſtige Gemeindeeinrichtungen und verſchiedene Ein⸗ nahmen und Ausgalen — in Einnahme und Aus⸗ gabe nach dem Voranſchlage des Magiſtrats mit den auf Druckſeite 28 der Vorlagen angegebenen Aende⸗ rungen feſt, ſtimmt der vom Berichterſtatter vorge⸗ Zinsfuße von 4,% auf die Dauer von fünf 49 tragenen Magiſtratsvorlage zu Ausgabe, Abſchnitt 1 — Parlverwaltung — zu und beſchließt nach dem Antrage des Ausſchuſſes die Uelerweiſung der einge⸗ gangenen Bittſchreft an den Magiſtrat als Material.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen jetzt zu Kapitel XV — Gemeindeſteuern. Berichterſtatter Stadto. Meyer: Meine Herren! Nach dem Verlauf der erſten Leſung des Stadthaus⸗ halts durften die Ausſchußmitglieder die Hoffnung hegen, Ihnen heute eine Ermäßigung des E in⸗ kommenſteuerzuſchlages von 170 %, wie er im vorigen Jahre beſchloſſen wurde und diesmal wiederum vom Magiſtrat vorgeſchlagen war, zu em⸗ pfehlen. Die eingehende Ausſprache im Ausſchuſſe hat indeſſen nahezu ſämtliche Mitglieder überzeugt, daß eine geſunde Finanzpolitik die Beibehaltung des bisherigen Zuſchlags erfordert. Wie Sie wiſſen, wird für das laufende Jahr eine höhere als die veranſchlagte Steuereinnahme er⸗ zielt werden. Der Ausſchuß iſt überzeugt, daß auch der jetzige Haushalt dieſe Einayme ſehr vorſichtig ver⸗ anſchlagt. In normalen Zeiten würde man den Mut haben dürfen, den Anſatz zu erhöhen und demgemäß den Zuſchlag zur Einkommenſteuer oder auch andere Steuern herabzuſetzen. In der heutigen Zeit aber, in der über die Zukunft ein dichter Schleier gebreitet iſt und nur das eine von uns allen wohl empfunden wird, daß ſie jedes öffentliche Finanzweſen auf das ſchwerſte belaſten wird, hält es der Ausſchuß für ſeine Pflicht und für die Pflicht der Stadtverordneten⸗ verſammlung, den Magiſtrat in ſeiner Vorſicht zu beſtärken. Es kommt hinzu, daß wir uns bei den ungeklärten Rohſtoff⸗ und ſonſtigen Unkoſtenver⸗ hältniſſen kein beſtimmtes Urteil über die Rein⸗ gewinne der Werke kilden können. Sollten die Ge⸗ winne hinter den Erwartungen nicht zurück⸗ bleiken, ſollte ſich ein Ueberſchuß aus dem Haushalt ergeben, nun, meine Heeren, ſo kann uns das natür⸗ lich nur dringend erwünſcht ſein, um einer Ueber⸗ bürdung unſerer Bürgerſchaft für die Zukunft ent⸗ gegenzuwirken, während die jet ige Ermäßigung der Steuern ein heftiges Hinaufſpringen in ſpäterer Zeit zur Folge halen könnte, in einer Zeit, in der eine derartige Erhöbung von der Bürgerſchaft wahr⸗ ſcheinlich beſonders ſchwer getragen werden würde. Der Ausſchuß beantragt daher, dieſes Ka⸗ pitel in ſeinen Steuerſätzen unverändert anzunehmen und lediglich bei Abſchnitt 1 in der Bezifferung der Gemeindeeinkommenſteuer die Aenderung vorzu⸗ nehmen, die ſich aus Seite 29 der Vorlagen ergibt. Zu der Grundſteuer hat eine Eingabe des Charlottenburger Grundbeſitzervereins von 1894 vorgelegen, in der gefordert iſt, daß die Steuer in Fällen, in denen dem Grundſtückseigentümer die Zahlung Schwierigkeiten bereitet, bis ein halbes Jahr nach dem Kriege geſtundet werde. Der Aus⸗ ſchuß iſt mit dem Magiſtrat darin einig geweſen, daß dieſem Wunſch aus grundſätzlichen Erwägungen nicht ſtattgegeben werden kann. Er hat ſich im ülrigen davon überzeugt, daß auch jetzt bereits der Magiſtrat in der Stundung das weiteſte Entgegen⸗ kommen übt, wie das ja durch die ſchwierige Lage, in welche der Krieg gerade den Grund⸗ und Haus⸗ beſitz gebracht hat, begründet iſt. Wir erſuchen den Magiſtrat, dieſes Entgegenkommen auch in Zukunft zu üben und insbeſondere auch von unnützen