58 Leiter unſerer älteſten höheren Knabenſchule Vor⸗ bildliches geleiſtet, er hat weit über das Weichbild der Stadt Charlottenburg hinaus befruchtend auf ſeinem Gebiete gewirkt. Vor wenigen Wochen noch durfte ich an dieſer Stelle ausſprechen, daß wir ihn für einen der beſten Bürger unſerer Stadt halten. Dieſes Wort wird auch von die Ausführungen Ihres Herrn Vorſtehers beweiſen, wahr gehalten werden. Ich darf hinzufügen, daß die hervorragenden Bürgertugenden dieſes Mannes, wie ich glaube, uns allen ein Anſporn ſein werden, weiter fortzufahren auf den Bahnen, die er uns vorgezeich⸗ net hat, auf den Bahnen echten, ſelbſtloſen Schaffens im Dienſte unſerer lieben Stadt. Vorſteher Dr Frentzel: Ich wollte Ihnen noch mitteilen, daß Ihnen über den Zeitpunkt der Beer⸗ digung des Kollegen Hubatſch noch nähere Mittei⸗ lungen zugehen werden. Ehre ſeinem Andenken! Ich muß Ihnen noch weiter mitteilen, daß der Magiſtrat unter dem 26. dieſes Monats folgende Mitteilung eingereicht hat: Wir ziehen unſere Vorlage betr. Annahme des Vermächtniſſes der Frau Korvettenkapitän Luiſe Hildebrandt geb. Gruſon Druckſache Nr. 26 einſtweilen zurück, da die Zuſtim⸗ mung der übrigen Vermächtnisnehmer, ſoweit ſie im Felde ſtehen, zu der mit dem Teſta⸗ mentsvollſtrecker vereinbarten Regelung in⸗ zwiſchen nicht hat herbeigeführt werden können. Ferner finden Sie auf Ihren Plätzen zwei dringliche Antrege vor, die ich Ihnen nicht mehr zu verleſen brauche. Es wird notwendig ſein, für dieſe Anträge zunächſt die Dringlichkeit zu be⸗ ſchließen. Ich frage, ob von irgend einer Seite Widerſpruch gegen die Dringlichkeit erhoben wird. — Das geſchieht nicht; demgemäß iſt die Dringlich⸗ keit beſchloſſen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich dem Herrn Oberbürgermeiſter zu einer Mittei⸗ lung das Wort. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Meine Herren! Seit Ihrem letzten Zuſammentreten hat ſich in der ſtädtiſchen Verwaltung ein Ereignis vollzogen, das lebhaften Kontroverſen in der Preſſe und zur usſtreuung einer Reihe von teilweiſe außerordent⸗ lich übertriebenen Gerüchten in der Bürgerſchaft An⸗ laß gegeben hat: ich meine den Fall Quella. Ich lege Wert darauf, Ihnen, meine Herren, erſten Zuſammentreten, nachdem dieſer Fall vorge⸗ kommen iſt, Auskunft über die Dinge zu geben, wie ſie ſich uns jetzt darſtellen. Um den ganzen Vorgang zu verſtehen und zu Ihrem Verſtändnis zu bringen, darf ich mir ge⸗ ſtatten, mit wenigen Worten auf die organiſatoriſche Einrichtung der Mehlzuteilung und Mehlausgabe ein⸗ zugehen. Die Belieferung mit Mehl erfolgt belanntlich nach Maßgabe der abgelieferten Brotkartenabſchnitte. Die Kontrolle der abgelieferten Brotkartenabſchnitte Ihnen allen, mie eben oder bei Ihrem Sitzung am 28. März 1917 großhändler zur Einlöſung bei der Stelle III M. Größere Abnehmer, die ſich keines Mehlgroßhänd⸗ lers bedienen, veichen die Mehlmarken oder die An⸗ weiſung bei der Stelle III M ſelbſt ein. Auf Grund der vorgelegten Mehlmarken oder der vorgelegten Anweiſung wird in Stelle II1 eine Anweiſung an die Staothauptkaſſe ausgefertigt, für ſo und ſo viel Sack Mehl die Summe von ſo und ſo viel Mark zu vereinnahmen. Mit der Quittung der Stadthaupt⸗ kaſſe geht der Mehlgroßhändler oder der Großbäcker Händler wieder zurück zur Stelle III M und erhält nun erſt die Anweiſung an den Speicher oder eine Mühle, das Mehl zu verabfolgen. Es ſind alſo zwei Sicherungen gegeben. Die erſte beſteht darin, daß in einer beſonderen Geſchäftsſtelle das Mehl zu⸗ geteilt, um mich buchmäßig auszudrücken, gewiſſer⸗ maßen zum Soll geſtellt wird. Dieſe Sicherung Dient dazu, daß das Mehl nur an Bezugsberechtigte ausgegeben wird. Die zweite Sicherung, die vor⸗ herige Einzahlung des Betrages bei der Stadthaupt⸗ kaſſe, ſchützt die Stadt vor finanziellen Verluſten. Die Angeſtellten der Stelle 1II M ſind angewieſen, eine Mehlanweiſung auf einen Speicher oder eine Mühle nur auszuſtellen, wenn erſtens die von Stelle IV ausgehnndigten Mehlmarken oder dort ausgeſtellte Mehlanweiſungen vorliegen, zweitens, wenn die Quittung der Stadthauptkaſſe vorgelegt wird. Nun zu dem beſonderen Fall. Der Stadt⸗ ſekretär Quella gab einer Angeſtellten in ſeiner Ge⸗ ſchäftsſtelle den mündlichen Auftrag, vier Anwei⸗ ſungen, auf je 25 d⸗ Mehl auf eine Berliner Mühle lautend, für eine Charlottenburger Brotfabrik aus⸗ zuſtellen. Dieſen Auftrag führte die Angeſtellte aus, obwohl weder die von der Geſchäftsſtelle IV zugeteilten Mehlmarken oder eine entſprechende An⸗ weiſung, noch die Quittung der Stadthauptkaſſe über die Einzahlung des Verkaufspreiſes vorlagen, wohl in dem Glauben, daß die Mehlmarken oder eine entſprechende Anweiſung nachgeholt würden und für die finanzielle Deckung Sorge getragen ſei. In dieſer Annahme hat ſie auch die An⸗ weiſung an die Stadthauptkaſſe zur Verein⸗ nahmung des Kaufpreiſes auf die Brotfabrik aus⸗ geſtellt. Um über das verkaufte Mehl eine Unter⸗ lage zu haben, hat ſie einen Mehlauftrag der Brot⸗ fabrik ausgeſtellt und in die Sammlung genommen, auf dem an Stelle der fehlenden Mehlmarken der beſondere Vermerk „Laut beſonderer Verfügung“ ſtand, womit die Anweiſung des Stadtſekretärs Quella gemeint war. Die Anweiſungen auf die Mühle hat nun der Quella in Empfang genommen und wahrſcheinlich ſeinen Genoſſen übergeben, die das betreffenden Mühle abgeholt haben, un es zu höherem Preiſe weiter zu verkaufen. Die Mitwirkung eines Angeſtellten der Reichsgetreide⸗ ſtelle war, wie uns nachtriglich bekannt wurde, mur Herren, beruht eine ge⸗ 9 5 d vermeckelt war. Tatſächlich war er beteiligt; er hat geſchi der eingelieferten Abſchnitte für die Bäcker un r er Händler das ihnen zukommende Mehlquantum be⸗ s aber getan, um die Sache aufzudecken. Dieſer rechnet. Die Zuteilung des Mehls an die Backer Tatbeſtand war uns n der eit, als wir die ent⸗ und Händler erfolgt dann mittels Mehlkarten oder ſprechende Notiz an die Preſſe gaben, nur inſoweit durch eine beſondere Anweiſung. Die Mehlmarken betannt, als die Reichsgetreideſtelle in den del übergibt der Bäcker oder Händler ſeinem Mehl⸗ verwickelt war, nicht aber in ſo weit, daß dies nur