———— ,, 64 Sitzung am laſtung, die als förderlic für das geſamte Ganze nicht angeſehen werden können. Dem hat, ſoviel ich weiß, auch früher ſchon einmal das Abgeordneten⸗ haus durch eine Reſolution, die ſogar von freiſinniger Seite vorgeſchlagen worden war, Rechnung getragen, die nicht etwa auf einen Laſtenausgleich hinausging, ſondern auf eine anderweitige Geſtaltung der Schul⸗ laſten und, wenn ich nicht irre, auch der Armen⸗ laſten. Aber gerade dieſe Erwägungen, die darauf hinausgehen, daß es nicht etwa darauf ankommt, in dem Wirtſchaftsgebiet Groß⸗Berlin einen be⸗ ſonderen Ausgleich zu ſchaffen, ſondern daß im aeſamten preußiſchen Staatsgebiet ein Ausgleich auf gewiſſer Baſis zweckmäßig ſein könnte, — gerade dieſe Erwäaungen führen dazu, den Groß⸗Berliner Laſtenausgleich mit aller Schärfe zu bekämpfen. (Lebhafte Zuſtimmung.) Das müßte eigentlich auch die Haltung ſein, die die Staatsregierung gegenüber dieſem Laſtenausgleich einnehmen muß; denn ſie würde ſich nach meiner Auffaſſung ins eigene Fleiſch ſchneiden, wenn ſie auf dem beſch änkten Wir ſchaftsgebiete Eroß Berlins einen höchſt zweifelhaften Verſuch machen wollte, der ſofort von großen Teilen der Monarchie ausgenutzt würde, um für ſich mit größerem Rechte dasſelbe zu verlangen. (Sehr richtig!) Denn der Unterſchied zwiſchen, ſagen wir, Wilmers⸗ d rf, um nicht perſönlich zu werden⸗ und Neukölln oder Lichtenberg iſt lange nicht ſo groß wie bei⸗ ſpielsweiſe der Unterſchicd zwiſchen Gelſenkirchen oder Kattowitz und Wiesbaden. (Sehr richtig!) Es iſt gar kein Zweifel, daß die Gründe, die jetzt für einen Laſtenausgleich innerhalb Groß⸗Berlins an⸗ geführt werden, mit viel größerem Rechte für einen Laſtenauszleich auf dem Gebiete der ganzen Monar⸗ chie geltend gemacht werden könren, und ich ſoge nochmals: ich glaube, daß auch die Königliche Staatsregierung ſich einen ſolchen Schritt ſehr genau wir) überlegen müſſen, denn die Konſequenzen ſind abſolut unüberſehbar. Ich habe ſelbſt einmal vor langen Iahren einen Vorſchlag bezüglich des allgemeinen Laſtenausgleichs oder, ſagen wir, des Laſtenausaleichs auf allgemeiner Baſis gemacht, der ſich auf Schullaſten und Armen⸗ laſten bezog. Bezüglich der Armenlaſten, die mir immer, ſoweit der üble Unterſchied zwiſchen Orts⸗ armen und Landarmen in Frage kommt, ein Dorn im Auge in der ſt dtiſchen Verwaltung waren, den einfachen Vorſchlag, daß man den Unterſchied, zwi⸗ ſchen Ortsarmen⸗ und Landarmenverband verwal⸗ tungsmäßia beſeitigen und die ſämtlichen Armen⸗ laſten der Provinz auferlegen ſollte. Das wäre eine Maßnahme, die immerhin bis zu einem gewiſſen Grade bezüglich der Armenlaſten die Uebertragung auf ſtärkere Schultern und die Entlaſtung der be⸗ ſonders belaſteten Gemeinden herbeiführen lönnte und auch noch den nicht zu unterſchätzenden Vorteil hätte, daß die ewigen Streitereien zwiſchen Orts⸗ armen⸗ und Landarmenverband, die dem Betreffen⸗ den nicht das Geringſte nutzen, endlich aus der ſtäd⸗ tiſchen und Provinzialverwaltung verſchwinden. 28 März 1917 Was die Schullaſten betrifft, ſo liegt es nahe, wenn man an einen Ausgleich für den ganzen preußiſchen Staat denkt, ihn ſo zu ſuchen, daß man diejenigen Koſten, die unabänderlich ſind — das ſind das Grundgehalt, die Alterszulage und Amtszulagen , auf ſtaatliche Schultern übernimmt, während die anderen variablen Dinge in bezug auf das Schul⸗ weſen, nämlich die ſ mtlichen ſächlichen Koſten und von den Perſonalkoſten die Mietentſchädigungen und Ortszulagen, nach wie vor den Gemeinden verbleiben. Meine Herren, ich ſkißziere das nur, um zu ſagen, daß auch für eine Staatsregierung die Lage ſchwie⸗ rig iſt, die die große Gefahr einſieht, die unter Um⸗ ſtänden darin liegt, daß ſich dieſer Cireulus vitiosu⸗ immer wiederholt: die minderbegüterten Familien ziehen notgedrungen in Orte, die dadurch ihre Steuerkraft mehr und mehr verſchlechtern, whrend die beſſer begüterten immer wieder in beſtimmte Orte ziehen, die dadurch immer leiſtungsfähiger werden. — Meine Herren, in dem Falle Groß⸗Berlin ſcheint mir doch eine weitere Frage nicht aus dem Bereiche der Erwägungen zu verbannen zu ſein. Wenn, wie es den Anſchein hat, ein allgemeiner Ausgleich ohne Radizierung auf beſtimmte Laſten, nicht auf Schullaſten, Armenlaſten beſchränkt, ſondern ein ganz roher Laſtenausgleich allgemein beabſichtigt iſt, der darin beſtende, daß die begüterten Gemein⸗ den beſtimmte Zuſchüſſe zu den Koſten der nichtbe⸗ güterten leiſten, dann müßte man doch die Frage ſehr ernſtlich aufwerfen: man kann doch nicht ohne jede Kontrolle eine derartige Zuwendung an die ſogenannten minderbegüterten Gemeinden machen. (Sehr richtig!) Darauf zielte ſchon eine Reihe der ſehr beachtens⸗ werten Ausführungen des Herrn Vorredners hin. Man könnte ſich doch z. B. verſtellen, daß von dem pielen Gelde, das aus den weſtlichen Vororten in die öſtlichen ſtrömte, wenn eine Kontrolle gar nicht beſtände, koſtſpielige Rathäuſer, Schwimmbäder das ſind alles Falle, die ſchon vorgekommen ſind, meine Herren — (Sehr richtig!) errichtet würden, während wir dazu künft 3 nicht mehr in der Lage wären. 2 Endlich iſt ganz mit Recht von dem Herrn Vor⸗ redner ſchon darauf hingewieſen worden, daß gerade die jetzige Zeit und ihne ſteuerliche Belaſtung wirk⸗ lich keinen Grund abgeben kann, um innerhalb Groß⸗Berlins einen Laſtenausoleich zu propagieren. Meine Herren, was würde es denn bedeuten, wenn wir von unſeren 170 % gerade die 10 %, die wir erheben, um durchkommen zu können, denen, die 160 % erheben, gewiſſermaßen zum Geſchenk offe⸗ rierten! Das iſt ein geradezu unhaltbarer, ich möchte mir faſt den Ausdruck erlauben, perverſer Gehanke. (Heiterteit) Es gibt eine ſolche Unmaſſe von Gründen gegen dieſen Laſtenausaleich, daß man an breit werden würde, wenn man ſie alle aufzählte. Aber ein Moment möchte ich auch noch gegen eine etwa beabſichtiate beſchleunigte geſetzliche Aktion nicht anzuführen vergeſſen. Kein Zeitpunkt kann überkaupt ſchlechter gewehlt werden, um einen Laſtenausgleich, der doch 275