Sitzung am 28. März 1917 — ich glaube, der Herr Vorredner hat das ſchon erwähnt — die Haltung eingenommen, daß er, wenn nicht Reich und Staai in zwiſchen e twa an dere Beſchlüſſe faſſen ſollten, ſeinerſeits die Reviſion zum 1. Juli vorſehe. Wenn aber Reich und Staat in dieſer außerordentlich um⸗ faſſenden Weiſe, wie ſie der Herr Vorredner mit Recht ſkizziert hat, jetzt vorgehen, ſo kann nach meiner Auffaſſung die ſtädtiſche Verwaltung an dieſer Tat⸗ ſache nicht einfach mit Nichtachtung vorbeigehen, ſondern es iſt nötig, die Prüfung eintreten zu laſſen, ob und inwieweit ihr Vorgehen durch dieſe Maß⸗ regel beeinflußt wird. Daß wir in dieſer Beziehung ſelbſtverſtändlich auf eine gewiſſe Parität der ſtädti⸗ ſchen Beamten mit den Reichs⸗ oder Staatsbeamten zu achten haben, ergibt ſich aus der ganzen Lage der Dinge. Ich kann übrigens in Ergänzung der ſachlichen Ausführungen des Herrn Vorredners noch mit⸗ teilen, daß vor wenigen Stunden im Herrenhauſe der Finanzminiſter ausdrücklich die Erklärung ab⸗ gegeben hat, daß mit Wirkung vom 1. April die Teuerungszulagen in dem vom Herrn Vorredner ſkizzierten Umfang — d. h. bis einſchließlich eines Gehaltes von 7500 ℳ, wozu noch das Wohnungs⸗ geld kommt, ſo daß tatſächlich die Grenze 8800 69 ſein wird — gewährt werden ſollen. Aus dieſer Er⸗ klärung muß angenommen werden, daß bereits ein Staatsminiſterialbeſchluß vorliegt und auch das Reich ſich damit einverſtanden erklärt hat. Bei dieſer Sach⸗ lage, wiederhole ich, verſteht ſich eine Prüfung ganz von ſelbſt, und ich kann deshalb erklären, daß die durch Ihren Beſchluß gewünſchte Prüfung alsbald erfolgen wird. Vorſteher Dr Frentzelt Das Wort iſt nicht weiter verlangt. Wir kommen zur Abſtimmung. Ich bitte diejenigen Herren, die dem vorher ver⸗ leſenen Antrage ihre Zuſtimmung geben wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) — Das iſt einſtimmig. Damit iſt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erſchöpft. Ich teile noch mit, daß gegen die Vorſchläge des Wahlausſchuſſes Einwendungen nicht erhoben ſind. Ich ſchließe die öffentliche Sitzung. (Schluß 7 Uhr 50 Minuten.)