— das möchte ich gleich bemerken, um unnötige Er⸗ örterungen auszuſchließen —, daß nicht nur die recht⸗ liche Grundlage der Städteordnung in Betrach! kommt, ſondern auch noch andere Geſetze, und daß es daher nicht möglich iſt, lediglich auf Grund einer Aenderung des § 59 St.⸗O. den Frauen beſchließende Stimme zu gewähren. Ich glaule aber, daß wir dieſe Frage hier offen laſſen können. Dagegen gibi es eine Reihe anderer Deputationen, wie die Depu⸗ tation für das Elektrizitätswerk, für Hochbau, für Grundeigentum uſw., wo die Frauen zurzeit wenig⸗ ſtens nicht den Wert auf eine beſchließende Mit⸗ mirkung legen werden, wie in den anderen von mir genannten Deputationen. Unter dieſen Geſichtspunkten, meine Herren, möchte ich mich kurz mit der Petition des Stadt⸗ bundes Charlottenburger Frauenvereine beſchäftigen, von der Ihnen der Herr Vorſteher vorhin ſchon Mit⸗ teilung gemacht hat. In dieſer Petition werden wir erſucht, zu beſchließen, „in alle ſtädtiſchen Depu⸗ tationen, die ſich mit Fragen der Erziehung und Aus⸗ lildung von Kindern und Jugendlichen, mit Fragen der hygieniſchen Fürſorge, der Armen⸗ und Waiſen⸗ pflege, der Kriegsfürſorge, des Arbeitsnachweiſes, der Wohnungspflege und der Lebensmittelverſorgung be⸗ faſſen, Frauen zunächſt mit beratender Stimme zu wählen“. Sie ſehen, dieſe Vorſchläge, die mir bis jetzt unbekannt waren, decken ſich vollſtändig mit den Vorſchlägen, die ich gemacht habe; auch ſie gehen nicht ein auf die anderen Deputationen. Ich will aler durchaus damit nicht ſagen — das iſt auch in dem Antrage in keiner Weiſe zum Ausdruck gekommen —, daß es ſich nicht empfehle, bei Gelegenheit den Frauen auch den Eintritt zu anderen Deputationen zu gewähren. Es wird ja Sache des Magiſtrats ſein, Sas näher zu erwägen, und zu meiner Freude habe ich ge ört, daß ſich der Magiſtrat bereits mit dieſer Frage beſchäfitgt. Weiter ſchlägt die Petition vor, der Magiſtrat möchte bei dem Herrn Miniſter des Innern eine Ab⸗ änderung des § 59 der Städteordnung vom 30. Mat 1853 dahin beantragen, daß die ſtimmberechtigende Wahl von Frauen zu ſtädtiſchen Deputationen er⸗ möglicht wird. Einen derartigen Antrag haben wir in der Ihnen vorliegenden Druckſache Nr. 38 nichr unmittelbar geſtellt. Ich glaube, er iſt auch nicht nötig. Nachdem der Magiſtrat der Stadt Berlin den Antrag bei der preußiſchen Regierung geſtellt hat, erſcheint es mir nicht erforderlich, daß nun eine Stadt nach der andern den Antrag wiederholt. Wir können es wohl unſerm Magiſt rat überlaſſen, ob er entweder dem Antrage der Stadt Berlin ſich anſchließen oder, was ich empfe len möchte, an den Preußiſchen Städtetag den Antrag riich ten will, von ſich aus an d ie preußi⸗ ſche Staatsregierung mit dieſer An⸗ regung heranzutreten. Dann wird es nicht nötig ſein, daß die einzelnen Städte in Bewegung geſetzt werden, wodurch ja nur, falls vielleicht ein⸗ zelne Städte die Sache nicht mitmachen, was natür⸗ lich für unſer Vorgehen gleichgültig wäre, ein un⸗ günſtiger Eindruck erweckt werden könnte. Es iſt auch wohl zu erwarten, daß ſich die Regierung von einzelnen abweichenden Stimmen nicht beeinfluſſen laſſen wird. Nach den Verhandlungen im preußiſchen Abgeordnetenhauſe, bei denen übrigens der heute ab⸗ weſende Kollege Liepmann, wie er mir mitgeteilt hat⸗ auch im Sinne der Annahme des vorkin verleſenen Antrags mitgewirkt hat, habe ich den Eindruck, daß eibung am 18. April 117 75 die preußiſche Regierung den auch von uns ge⸗ wünſchten Weg gehen wird. Meine Herren, ich möchte Sie jetzt nicht weiter mit Einzelheiten aufhalten. Ich möchte Ihnen vor⸗ ſchlagen, einmal den von uns geſtellten Antrag mög⸗ lichſt einſtimmig anzunehmen, zum andern die uns vorliegende Petition durch die Beſchlußfaſſung für er⸗ ledigt zu erklären. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Auf die Rechtsfrage möchte ich, in dieſer Beziehung dem Herrn Vorredner folgend, nicht eingehen. Nur will ich ein Moment herausgreifen, nämlich die An⸗ regung des Herrn Vorredners, man möchte den Herrn Miniſter des Innern veranlaſſen, eine De⸗ klaration zu geben. Dieſer Weg dürfte keinen Er⸗ folg haben. Denn ich glaube nicht, daß der Herr Miniſter des Innern gegenüber einer feſtgelegten Rechtsauffaſſung des Oberverwaltungsgerichts, wie ſie beſteht, etwa den Konflikt heraufbeſchwören würde. Die Zuverſicht in die Standhaftigkeit des Miniſters des Innern gegenüber dem Oberverwal⸗ tungsgericht, die der Herr Vorredner ausgeſprochen hat, möchte ich nicht teilen; denn wir haben ſchon recht viele Fälle erlebt, in denen das Oberverwal⸗ tungsgericht gegenüber Geſetzesdeklarationen des Mi⸗ niſters des Innern anderer Anſicht geweſen iſt. In dieſer Beziehung möchte ich dem Herrn Vor⸗ redner nicht ganz folgen. Im übrigen bin ich in der angenehmen Lage, namens des Magiſtrats nicht nur zuſagen zu kön⸗ nen, daß wir den Wünſchen, die ſich in dem Antrag verdichtet haben, gern nachkommen werden, ſondern ich kann ſogar feſtſtellen, daß der Magiſtrat bereits vor einigen Wochen einen Beſchluß gefaßt hat, der ſich inhaltlich durchaus mit der heute gegebenen An⸗ regung deckt. Der Magiſtrat hat Veranlaſſung ge⸗ nommen, ſämtliche Deputationen, die überhaupt be⸗ ſtehen, aufzufordern, ihrerſeits zu erklären, ob ſie eine Zuwahl von Frauen für zweckmäßig halten. Dieſe Nachfrage ſchwebt eben; ſowie ſie beendet iſt, würden wir eine Vorlage an die Stadtverordneten⸗ verſammlung gemacht haben. Wir würden alſo dem Wunſche, der heute durch den Beſchlußantrag ge⸗ äußert worden iſt, ohnehin nachgekommen zu ſein. Auch der Magiſtrat iſt der Auffaſſung, daß gerade die jetzige Zeit erwieſen hat, daß die Frau mehr als bisher noch im öffentlichen Leben ihren Man n zu ſtehen geeignet iſt, und wir würden ein im Sinne des Antrags liegendes Vorgehen mit dem Herrn Vorredner als eine Anerkennung der Arbeit auf⸗ faſſen, die die Frau in der Kriegszeit, insbeſondere in der Kriegsfürſorge bisher geleiſtet hat und hof⸗ fentlich noch leiſten wird. (Bravo!) Stadtv. Guttmann: Meine Herren! Der Herr Antragſteller hat die Materie ſo ausführlich erör⸗ tert, daß ich mich kurz faſſen kann. Auch die zu⸗ ſtimmende Erklärung des Herrn Oberbürgermeiſters berechtigt mich dazu. Ich kann vorweg im Namen meiner Freunde erklären, daß wir gern und freudig, dieſem Antrage zuſtimmen. Der Herr Kollege Stadthagen hat ſchon darauf hingewieſen, daß die Angelegenheit ſich augenblicklich im geſetzgeberiſchen Stadium befindet. In der Sitzung des Abgeordne⸗ tenhauſes vom 20. Jannar iſt von der Fortſchritt⸗ lichen Volkspartei ein Antrag geſtellt worden, der ſich genau in derſelben Richtung bewegt wie der hier