1 vorliegende Antrag, wenigſtens der Tendenz nach, und die verſtärkte Gemeindekommiſſion, der dieſer, Antrag überwieſen worden iſt, hat ihn mit einer eringfügigen Aenderung zur Annahme empfohlen. S war gewünſcht worden, vorſtände Frauen mit beſchließender Stimme aufge⸗ nommen werden ſollen, und da iſt die Einfügung gemacht worden: „der ſozialen Fürſorge und Wohl⸗ fahrtspflege“. Alſo in der Hauptſache hat die Kom⸗ miſſion dem Antrage zugeſtimmt, und er wird auch vorausſichtlich im Abgeordnetenhauſe ſelbſt An⸗ nahme finden, um ſo mehr, da ſich ſchon in der erſten Sitzung faſt alle Parteien, wenn auch die Konſerva⸗ tiven mit einigen Einſchränkungen, die ſich auf das Stimmrecht bezogen, zuſtimmend ausgeſprochen haben. Meine Herren, es hieße, Waſſer ins Meer tra⸗ gen, wollte man das Lob der Frauen, die ſich im Kriege bewährt haben, hier noch beſonders ertönen laſſen. Dennoch ſcheint es mir notwendig zu ſein, denn dieſe durchaus günſtigen Leiſtungen beſtimmen das Urteil über die Mitwirkung der Frauen in öffentlichen Angelegenheiten nach der guten Seite. Nicht nur ihre regelmäßige Tätigkeit iſt zu rühmen, ſondern auch ihre organiſatoriſche Befähigung hat ſich in hervorragender Weiſe gezeigt. Von manchen Seiten iſt hier und da an der Tätigkeit der Frauen etwas getadelt worden. Es mag ſein, daß ſolcher Tadel aus der unzuläſſigen Verallgemeinerung ein⸗ zelner ungünſtiger Fälle herrührte. Aber ſelbſt wenn er in einzelnen Fällen berechtigt geweſen ſein ſollte, kann dies gar nicht wundernehmen; denn die Frauen, die lange Zeit von der öffentlichen Tä⸗ tigkeit ausgeſchloſſen worden ſind, müſſen ſich erſt eine gewiſſe Schulung erwerben. Nach meinen Er⸗ fahrungen kann ich nur ſagen, ohne die Mitwir⸗ kung der Frauen wäre es uns wahrſcheinlich oder eigentlich ganz beſtimmt viel ſchwerer geworden, die⸗ ſen Krieg durchzuhalten. kann man ſich nur für den vorliegenden Antrag aus⸗ ſprechen. Der ſpringende Punkt jedoch iſt, daß den Frauen die beſchließende Stimme zuerkannt wird. Darauf lege ich das größte Gewicht. Erſtens iſt es eine Forderung der Billigkeit und Gerechtigkeit, daß diejenigen, die mit ſolcher Hingebung mitarbeiten, nicht nur mit raten, ſondern auch mit beſchließen. Zweitens bin ich der Meinung, daß, wer ſeine Stimme abgegeben hat, ein viel ſtärkeres Verant⸗ wortlichkeitsgefühl beſitzt und daher ſchon aus dieſem Krunde den Frauen das Stimmrecht zuerkannt werden muß. Von dem Herrn Kollegen Stadthagen und auch in der Eingabe ſind eine Reihe von Deputationen genannt worden, in die man Frauen wählen ſollte. Ich weiß nicht, ob ich hier wiederhole, aber ich habe bei flüchtigem Nachdenken eine ganze Anzahl von Deputationen gefunven, für die ſie außerordentlich notwendig ſind, in die ſie hineingehören. Das iſt die Waiſenpflege, das Krankenhausweſen, die Ge⸗ ſundheitspflege, die Wohnungspflege und aufſicht, das Marktweſen und noch eine Anzahl von anderen Deputationen. Das wird aber die Praris ergeben, und darüber wird ſich ja die Stadtverordnetenver⸗ ſammlung ſchlüſſig zu machen haben. Ich bin über⸗ gengt, daß wir bei der jetzigen Stimmung und Mei⸗ nung, die wir über die Frauentätigkeit haben, in dieſer Beziehung nicht etwa zögernd und engherzig vorgehen werden. — Ich empfehle Ihnen den von 2itzung am 12. April 1917 daß auch in die Stiftungs⸗ Aus allen dieſen Gründen dem Herrn Kollegen Dr Stadthagen befürworteten Antrag zur Annahme. , , 255 (Bravol) Stadtv. Katzenſtein: Meine Herren! Ein Vor⸗ zug des Antrags iſt in meinen Augen ſeine allge⸗ meine Faſſung, er legt nichts feſt, er überläßt es der zu erwartenden Vorlage des Magiſtrats, die nüheren Einzelheiten zu beſtimmen. Trotzdem ſcheint es mir angebracht, bereits in dieſer Stunde einige Wünſche hier vorzubringen, die mir für eine gedeih⸗ liche Wirkſamkeif der Frauen in den Deputationen von Wichtigkeit zu ſein ſcheinen. Zunächſt einmal darf ich es namens meiner Freunde begrüßen, daß auch hier wieder auf einem Gebiet eine erfreuliche Einmütigkeit in dieſer Ver⸗ ſammlung wie auch in den Krreiſen des Magiſtrats herrſcht, auf dem wir doch recht lange mit unſeren Forderungen allein geſtanden haben. Auch hier wieder hat ſich einmal gezeigt, daß die Gedanken, die man manchmal vielleicht etwas vor der allge⸗ meinen Meinung vertritt, ſich ſchließlich durchſetzen, wenn ſie einen geſunden Inhalt haben und den Entwicklungsaufgaben der Zeit entſprechen. Aber etwas iſt bei dieſer ganzen Sache be⸗ trübend. Es ſoll nach dem Antrag, wie das ja heute gar nicht anders ſein kann, den Frauen ein erweitertes Recht gewiſſermaßen aus dem guten Willen, aus der Einſicht der allein in dieſen Körper⸗ ſchaften hier vertretenen Männerwelt heraus ver⸗ lichen werden, während wir ſelbſtverſtändlich nach wie vor den grundſätzlichen Standpunlt vertreten, daß den Frauen das Recht, öffentlich mitzuwirken, in der Oeffentlichkeit vertreten zu ſein, aus eigenem Recht zuſtehen ſoll. Wir halten es für dringend ge⸗ boten, daß den Frauen zunächſt einmal auf dem Ge⸗ biete der Gemeindeverwaltung wie denn auch im Rahmen der geſamten öffentlichen Betätigung das gleiche Recht mit den Männern eingeräumt wird, ſo⸗ daß ſie nach eigener Machtvollkommenheit, nach eigenem Entſchluß die geeigneten Vertreterinnen in die Körperſchaften entſenden können. Immerhin iſt das, was hier gefordert und, wie wir ja hoffen dürfen, zugeſtanden wird, auch in dieſer Richtung ein erſter Schritt. Wir dürfen erwarten, daß die Leiſtungen, die die Frauen namentlich in dieſen letzten Jahren, aber durchaus nicht nur während des Krieges, ſondern auch in den Jahren vorher, ſchon gezeigt haben, ihnen ein volles Anrecht verſchafft haben, auf allen Gebieten des öffentlichen Leben gleichberechtigt mitzuwirken. Meine Herren, es ſcheint mir auch nicht er⸗ wünſcht, die Mitwirkung der Frauen auf eine Reihe vn Deputationen zu beſchränken. Ganz zweifellos gibt es verſchiedene Arbeitsgebiete, an denen die Frauen beſonders intereſſiert, zu deren Behandlung ſte beſonders befähigt ſind. Aber ſie alle ſind wie wir Mitbürger dieſes Gemeinweſens, ſie haben alle ein Intereſſe an jeder Frage, die uns hier und unſere Vertretung in den Deputationen beſchäftigt, und demgemäß ſehe ich keinen Grund, weshalb man die Mitwirkung der Frauen von vornherein auf be⸗ ſtimmte Deputationen beſchränken ſollte, ſondern man ſollte ganz allgemein ausſprechen, daß Frauen überhaupt zu Deputationen zugezogen werden Dürfen und, ſofern die perſönlichen Vorausſetzungen gegeben ſind — und das wird ja wohl in allen Fällen zutreffen —, dann auch zugezogen werden