Vorſteher Dr Frentzel: Wir tommen nunmehr zu Punkt 15 der Tagesordnung: Vorlage betr. Kriegsfamilienunterſtützungen. Druckſache 44. V Stadw. Meyer: Meine Herren! Die Fraktionen der Verſammlung ſind darin einig, daß ſie dieſe Vor⸗ lage begrüßen und ihr in allen weſentlichen Punkten grundſätzlich zuſtimmen. Sie billigen insbeſondere die Beibehaltung der erhöhten Unterſtützungsſätze auch für die Sommermonate und die Geſichtspunkte, von denen die Vorlage bei der Neuregelung der An⸗ rechnung des Arleitsrerdienſtes der Kriegerfrauen und der Behandlung der Mietsverzichte ausgeht. Immerhin ergeben ſich einige Punkte, deren Er⸗ örterung uns notwendig zu ſein ſcheint, und ohne daß damit die Neuregelung im Rahmen der Vorlage verzögert werden ſoll, beantragen wir, zum Zwecke dieſer Erörterung einen Ausſchuß von 10 Mitglie⸗ dern einzuſetzen. Bürgermeiſter Dr. Maier: Aus den Ausführun⸗ gen des Herrn Stadtv. Meyer entnehme ich, daß die Grundſätze, die die Magiſtratsvorlage in Ausſicht nimmt, jetzt ſchon in Wirlſamkeit treten dürfen, vor⸗ behaltlich einer weiteren Beſprechung in dieſem Aus⸗ ſchuſſe. Ich wollte das nur klären, damit der Ma⸗ giſtrat weiß, in welchem Sinne die Ausführungen des Herrn Stadtv. Meyer, der ja namens ſämtlicher Fraktionen geſprochen hat, zu verſtehen ſind. Stadtv. Meyer: Wir wünſchen uns nur die Prüfung vorzubehalten, ob nicht in einzelnen Punkten einige Abänderungen in erweiternder Richtung an⸗ gezeigt ſind. Vorſteher Dr. Frentzel: So daß alſo das Min⸗ deſtmaß, das der Magiſtrat vorgeſchlagen hat, bereits als angenommen gelten darf? (Zuſtimmung.) (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Stadtv. Meyer die Ueberweiſung der Vorlage an einen Ausſchuß von 10 Mitgitedern und wählt in dieſen Ausſchuß die Stadtverordneten Ur Feilchen⸗ feld, Funke, Hirſch, Klick, Meyer, Panſchow, Rieſen⸗ berg, Dr Rothholz, Dr. Stadthagen und Wöllmer.) Wir kommen zu Punkt 16 der Tagesordnung: Vorlage betr. Neugeſtaltung der laufenden Kriegs⸗ teurungszulagen. Druckſache 45. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Wir ſind — ich glaube wieder ſagen zu dürfen, in Uebereinſtim⸗ mung mit den anderen Fraktionen der Verſammlung — erfreut, daß der Magiſtrat den ihm von allen Fraktionen ausgeſprochenen Wunſch, eine Vorlage dieſer Art einzubringen, ſchnell erfüllt hat. Auch bei dieſer Vorlage iſt es ungeachtet grundſätzlicher Zuſtimmung notwendig, Einzelheiten in einem Aus⸗ ſchuſſe zu beraten, deſſen Einſetzung in Stärke von 15 Mitgliedern ich hiermit beantrage. Bürgermeiſter Dr Maier: Meine Herren! Durch die Einſetzung eines Ausſchuſſes wird die Verab⸗ ſchiedung dieſer Vorlage jedenfalls ſpäter erfolgen als am 1. Mai d. JI. Sie ſehen aus unſerm An⸗ * Sitzung am 18. April 1917 trage, daß die Aenderung der Kriegsteurungszulagen alle ſtädtiſchen Beamten, Angeſtellten, Lehrperſonen mit Ausnahme der Volksſchullehrer betreffen ſoll. Dieſe Ausnahme geſchieht lediglich deshalb, weil die Stadt als Koſtenträger für die Teurungszulage der Volksſchullehrer und Lehrerinnen ausſcheiden ſoll, um die Koſtenträgerſchaft auf den Staat zu über⸗ tragen. Der Herr Stadtv. Otto hat in der vorigen Sitzung, als er die Mitteilung über die Neugeſtal⸗ tung der Teurungszulage beim Staate machte, dar⸗ auf hingewieſen, daß der Herr Finanzminiſter namens der Staatsregierung eine entgegenkom⸗ mende Erklärung dahin abgegeben habe, daß die Teurungszulage für Volksſchullehrer vom Staate ge⸗ tragen werden ſoll, und er hat darauf hingewieſen, daß wir bei einer Reform der Teurungszulage inſo⸗ weit vom Staate entlaſtet würden. Nun ergeben die Verhandlungen der Häuſer des Landtags, daß eine ſolche bündige Erklärung der Staatsregierung nicht gemacht worden iſt, daß die Staatsregierung vielmehr nur erklärt hat, und zwar einmal durch den Herrn Finanzminiſter ſelbſt, dann durch einen Vertreter desſelben — letzteres in der Kommiſſion des Herrenhauſes —, daß der Staat die volle Lei⸗ ſtung der Kriegsteurungszulage an die Volksſchul⸗ lehrer beabſichtige, wenn die Gemeinden beſchlöſſen, den Volksſchullehrern keine Kriegsbeihilfen zu zahlen. Am 1. Mai d. I. würde nun, falls eine Verabſchie⸗ dung unſerer Vorlage nicht ſtattfindet, der alte Ge⸗ meindebeſchluß in Wirkſamkeit bleiben, und wir würden auf Grund dieſes Beſchluſſes die Teurungs⸗ zulage an die Volksſchullehrer auszahlen müſſen. Damit würde inſoweit die Koſtenträgerſchaft end⸗ gültig bei der Stadtgemeinde verbleiben, weil der Staat es grundſätzlich ablehnt, bezahlte Teurungs⸗ zulagen zu erſtatten. Ich nehme an, daß durch die Ueberweiſung unſerer Vorlage an einen Ausſchuß nicht verhin⸗ dert werden ſoll, daß der Magiſtrat alle diejenigen Maßnahmen trifft, die notwendig ſind, um die Ver⸗ ſchiebung der Koſtenträgerſchaft zu verhindern, und bitte, daß die Stadtverordnetenverſammlung die Er⸗ klärung abgibt, daß der Magiſtrat hierzu ermächtigt iſt — vorbehaltlich natürlich einer Nachprüfung, in⸗ wieweit etwa eine Aenderung der von uns beantrag⸗ ten Sätze überhaupt ſtattzufinden hat. Hierbei möchte ich noch beſonders hervorheben, meine Herren, daß ſelbſtverſtändlich durch unſere Vorlage nicht be⸗ abſichtigt iſt, die Volksſchullehrer, inſoweit ſie nach den ſtaatlichen Grundſätzen ſchlechter geſtellt ſein möchten als nach den ſtädtiſchen, ſchlechter zu ſtellen als unſere übrigen ſtädtiſchen Bedienſteten. Zweifelsfrage iſt aufgetaucht. Ich möchte ausdrück⸗ Dieſe lich hervorheben, daß nach dem Sinne unſerer Vor⸗ lage und insbeſondere nach den Grundſätzen, die wir unter Nummer 9 dargelegt haben, hinreichend zum Ausdruck gebracht werden jollte, daß eine ſolche Schlechterſtellung nicht beabſichtigt iſt. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Ich habe ja keine Möglichkeit, eine Erklärung namens der Stadt⸗ verordnetenverſammlung abzugeben. Ich glaube aber, daß alle Herren Kollegen darin mit mir über⸗ einſtimmen, daß ich die Annahme des Herrn Bür⸗ germeiſters für berechtigt erkläre, daß wir alſo den Wunſch haben, der Magiſtrut möge die von dem Herrn Bürgermeiſter gekennzeichneten Schritte tun, wobei wir uns ſelbſtverſtändlich vorbehalten, die ganze Angelegenheit nachzuprüfen und, ſofern es er⸗ forderlich iſt, dazu Anträge zu ſtellen.