84 Sitzung am Im übrigen nehme ich Vermerk von der Er⸗ klärung des Herrn Bürgermeiſters, daß irgendeine Benachteiligung der ſtädtiſchen Lehrperſonen durch dieſe Regelung nicht in Betracht kommen kann. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. — Meine Herren, bei der Wichtig⸗ keit der Mitteilung des Herrn Bürgermeiſters halte ich es für zweckmäßig, durch die Abſtimmung dieſe Ermächtigung beſonders zu erteilen. Ich möchte Sie alſo bitten, wenn Sie dem Vorſchlage des Herrn Kollegen Meyer, die Angelegenheit einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu überweiſen, zu⸗ ſtimmen, mit dieſer Zuſtimmung gleichzeitig zum Ausdruck zu bringen — und mich zu bevollmächti⸗ gen, dieſen Beſchluß als gefaßt anzuſehen —, daß vorbehaltlich einer näheren Prüfung bereits jetzt der Magiſtrat ermächtigt wird, dieſenigen Schritte zu tun, die nötig ſind, um die Koſtenübertragung vor⸗ zubereiten. Es wird nicht erforderlich ſein, die bei⸗ den Fragen in der Abſtimmung zu trennen. Ich bitte alſo diejenigen Herren, welche in dieſem Sinne dem Vorſchlage des Herrn Kollegen Meyer zuſtimmen wollen, die Hand zu erheben. (Geſchieht.) — Das iſt einſtimmig. Für den Ausſchuß ſind in Vorſchlag gebracht die Stadtverordneten Bollmann, Dr Damm, Dr Frentzel, Friedrich, Gebert, Kantzenbach, Katzen⸗ ſtein, Leupold, Dr Liepmann, Marzahn, Meyer, Otto, Panſchow, Rieſenberg, Dr. Rothholz. Andere Vorſchläge werden nicht gemacht; die Herren ſind gewählt. Wir kommen zu Punkt 17 der Tagesordnung: Vorlage betr. Uebernahme der Müllabfuhr in den ſtädtiſchen Betrieb. Druckſache 46. Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Ich hoffe, daß dieſe Vorlage das Ende einer langen und göchſt ärgerlichen Geſchichte bedeutet, einer Geſchichte, die mit den hohen Worten von Wirtſchaftlichkeit und vgiene anfing und die ſich jetzt eigentlich in das Hegenteil gekehrt hat. Denn von Wirtſchaftlichkeit kann bei dem Dreiteilungsſyſtem wohl kaum noch die Rede ſein — das hat der Magiſtrat in ſeiner Begründung ſelbſt zugegeben —, und über die Gygiene ſprechen die Berge von Müll, die ſich in den Häuſern befinden, genügend, um darüber ein Ur⸗ teil zu fällen. Die ſtädtiſche Müllabfuhr ſoll nunmehr in eigene Regie übernommen werden. Grundſätzliche Bedenken ſeitens meiner Freunde beſtehen nicht. Die alte Geſellſchaft hat ſich für unfähig erklärt, den ge⸗ ſchloſſenen Vertrag zu erfüllen, nachdem ſie ihre realiſierbaren Werte zu Gelde gemacht hat, und der Magiſtrat, der 10 Jahre lang Worte der Nachſicht für dieſe Geſellſchaft fand, beantragt jetzt, ihr einen anſehnlichen Kaufpreis für ihr Inventar zu bewil⸗ ligen, ohne für den vorzeitig und einſeitig aufge⸗ löſten Vertrag irgendwelche Schadensanſprüche zu ſtellen. Der Magiſtrat bewertet das Inventar auf 200 000 ℳ, juſt dieſelbe Summe, die im vorigen Jahre vom Magiſtrat als Teurungszulage für die Geſellſchaft beantragt worden iſt. Die Herren wer⸗ den ſich erinnern, daß der Magiſtrat ſeinen Antrag 18. April 1917 zurückgezogen hat, nachdem die Stadtverordneten⸗ verſammlung etwas tiefer in die Verhältniſſe der Dreiteilungsgeſellſchaft hineingeleuchtet hatte. Wie das Inventar beſchaffen iſt, das für 200 000 ℳ erworben werden ſoll, darüber beſag: die Magiſtratsvorlage gar nichts. Zahlenmäßig er⸗ fährt die Stadtverordnetenverſammlung, daß das Inventar nach einer Bilanz vom 31. Dezember 1916 einen Wert von 457 000 ℳ hat. Wer dieſe Bilanz aufgeſtellt hat und in welcher Weiſe die Werte nach geprüft worden ſind, auch darüber hören wir in der 5 Magiſtratsvorlage nichts. Auch über die Form der beabſichtigten Uebernahme ſchweigt ſich die Magi⸗ ſtratsvorlage aus. Soll etwa die G. m. b. H. von der Stadtgemeinde übernommen werden, oder ſoll die Stadtgemeinde von der G. m. b. H. nur das Inventar kaufen? Darüber iſt in der Vorlage nichts geſagt worden. Dagegen wird in der Begründung darauf hingewieſen, daß der Kaufpreis von 200 000 Mark in 10 jährlichen Raten von je 20 000 ℳ ge⸗ tilgt werden ſoll, daß die Müllabfuhr in ſtädtiſcher Regie ſich vorausſichtlich erheblich feurer ſtellen wird als bisher und die Hausbeſitzer ſich auf eine größere Umlage gefaßt machen müſſen. Die Kreditpoſten. nämlich: daß die Dreiteilungs⸗Geſellſchaft für den Vertragsbruch ſchadenserſatpflichtig iſt, daß die Dis⸗ conto⸗Geſellſchaft Bürgſchaft geleiſtet hat und daß ein Wechſel von 200 000 ℳ hinterlegt iſt, ſollten den zahlenden Hausbeſitzern doch wohl nicht vor⸗ enthalten werden. Daran ſcheint ſich der Magiſtrat nach der Vorlage bei den Verhandlungen, die er bis her geführt hat, nicht erinnert zu haben. Meine Freunde ſind der Meinung, daß die Magiſtratsvorlage nach den Bedenken, die ich hier vorgebracht habe, in einem Ausſchuß von 15 Mit⸗ gliedern genau und ernſtlich geprüft werden muß, und ich bitte, einen ſolchen Ausſchuß zu beſchließen. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Stadtv. Jolenberg die Einſetzung eines Aus⸗ ſchuſſes von 15 Mitgliedern und wählt zu Ausſchuß⸗ mitgliedern die Stadtw. Bade, Bernhard, Brode, Dr. Byk, Dunck, Dr Eyck, Haack, Imberg, Jolen⸗ berg, Leupold, Panſchow, Rackwitz, Rieſenberg, Scharnberg und Zielenziger.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen zu Punkt 18: Vorlage betr. Ausnahmetarif für Waſſerabgabe an Spandau. Druckſache 47. Stadtv. Brixr: Meine Herren! Es handelt ſich bei dieſer Sache mehr um ein Gefälligkeitsab⸗ kommen zwiſchen den beiden Gemeinden als um einen geſchäftlichen Vertrag. Immerhin müſſen wir uns fragen, ob Leiſtung und Gegenleiſtung einiger⸗ maßen miteinander im Einklang ſtehen und ob namentlich durch dieſes Ablommen nicht die Inter⸗ 4— unſerer eigenen Waſſerverſorgung gefährdet werden. 2 In erſterer Hinſicht liegt die Sache ſo, daß ſtatt des Normaltarifs, der hier etwa 11 Pf. pro hm betragen würde, nur 9 Pf. gefordert werden ſollen, daß dagegen die Stadt Charlottenburg ſtatt einer Anerkennungsgebühr von 1500 ℳ nur eine ſolche von 30 V jährlich zu bezahlen haben würde, 9. h. alſo, daß ungefähr 75 000 ehm Waſſer im Jahr al⸗ gegeben werden, die rach unſerem Normaltarif mit