Sitzung am 18. April 1917 11 Pf. bezahlt werden, und wir dann erſt nach dieſen 75 000 ebm tatſächlich nur 9 Pf. für 1 ebm erhalten. Auch bei dieſem Preiſe werden wir noch gut aus⸗ kommen. Es iſt nach meinen Ermittlungen aber ſehr wahrſcheinlich, daß es bei der Abgabe von unter 75 000 cbm bleiben wird. Was die zweite Frage betrifft, ſo iſt durch das Abkommen eine Gewähr dafür, daß unſere Waſſer⸗ werke leiſtungsfähig bleiben, inſofern geſchaffen, als wir nur dann Waſſer abgeben werden, wenn unſere Betriebsentereſſen das zulaſſen. Wir haben alſo — ich ſpreche dabei auch im Namen meiner Freunde — gegen den Antrag des Magiſtrats keine Bedenken zu erheben. Immerhin möchte ich den Magiſtrat bitten, uns zu erklären, durch welche techniſchen Maßnahmen es erreicht wird, daß tatſächlich zu ſolchen Zeiten, zu denen unſere Betriebsverhältniſſe es nicht zulaſſen, kein Waſſer . werden kann und abgegeben zu werden braucht. Stadtrat Ring: Die Verwaltung der Char⸗ lottenburger Waſſerwerke hat es ganz in der Hand, den Schieber, der die beiden Rohrleitungen zwiſchen Charlottenburg und Spandau verbindet, zu öffnen oder zu ſchließen. Wir haben nach unſerm Vertrag nur die Verpflichtung, ſoweit Waſſer zu liefern, als bei Betriebsſtörungen in Spandau für uns Waſſer in ausreichendem Maße vorhanden iſt, d. h. mehr Waſſer, als wir für unſere bisherigen Abnehmer brauchen. Sobald alſo der Fall eintreten ſollte, daß Spandau mehr Waſſer braucht, als wir übrig haben, können wir jederzeit den Schieber, der vorher geöff⸗ net iſt, wieder ſchließen. Damit iſt unſere Waſſer⸗ abgabe nach Spandau beendet. (Stadtv. Brix: Ich danke ſehr für die Auf⸗ klärung!) (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Stadtverordnetenverſommlung er⸗ klärt ſich damit einverſtanden, daß die an die Stadtgemeinde Spandau aushilfsweiſe zur Abgabe gelangenden Waſſermengen abweichend vom Normaltarif mit 9 Pf. für 1 ehm be⸗ rechnet werden.) Vorſteher Dr Frentzel: Wir kommen nunmehr zur Beratung des Antrags der Stadtv. Wolffenſtein und Gen. betr. Ablieferung kupferner Dachbeſtandteile und Blitzableiter⸗Anlagen. (Der Antrag lautet: 4 Stadtverordnetenverſammlung wolle beſchließen: Der Reichsmilitärfiskus hat jetzt die Ent⸗ eignung der kupfernen Dachbeſtandteile und der kupfernen Blitzableiter⸗Anlagen an den 7 Gebäuden in Charlottenburg und die Abliefe⸗ 4 rung derſelben binnen kurzem angeordnet. „Da Erſatzmetalle, wie Zink, nicht freigegeben ſind, verzinktes Eiſenblech auch nicht zu be⸗ ſchaffen iſt, außerdem aler auch die nötigen Facharbeiter fehlen, entſtehen für die Haus⸗ beſitzer die größten Schwierigkeiten. 85⁵ Wir beantragen, beim Kriegsamt die nötigen Schritte zu tun, die durch Freigabe von Material und Arbeitern die Hausbeſitzer in den Stand ſetzen, die Abnahme der Kupfer⸗ teile in die Wege zu leiten, ohne daß die Häuſer dabei Schaden erleiden. Charlottenburg, den 18. April 1917. Wolffenſtein, Otto, Wöllmer, Meyer, Ruß, Mosgau.) Antragſteller Stadtv. Wolffenſtein: Meine Herren! Die Veranlaſſung zu dem Antrag bildet die Anordnung des Reichsmilitärfiskus auf Ent⸗ eignung und Ablieferung ſämtlicher Kupferteile an den Bedachungen aller privaten und öffentlichen Bauwerke, einſchließlich der Blitzanlagen. Das Eigentum geht auf den Fiskus über, ſobald dem Be⸗ ſitzer die Anordnung zugeſtellt iſt. Was die Ab⸗ lieferung betrifft, ſo iſt bei einer Anordnung für ein Haus, das ich gebaut habe, vorgeſchrieben, daß die Ablieferung der Metallteile vom 2. bis 8. Juli dieſes Jahres zu erfolgen hat. 2 In der Anordnung iſt Bezug genommen au eine Bekanntmachung vom 9. März 1917, die an den Anſchlagſäulen geſtanden haben ſoll, von der wahrſcheinlich die meiſten keine Kenntnis haben. Nach dieſer Bekanntmachung ſteht eine hohe Straf( auf die Nichtablieferung der Metallteile. Meine Herren, es iſt nicht zu verkennen, daß die Maßnahme notwendig geworden iſt, da es der Heeresverwaltung an der nötigen Kupfermenge ge⸗ bricht. Aber ich möchte darauf hinweiſen, daß es für die meiſten Dachteile, namentlich aber für die Rinnen und Abfallröhren zurzeit keine Erſatzſtoffe gibt. Die Militärverwaltung gibt das Zink für dieſe Zwecke nicht frei; die Rohſtoffhändler ſind an⸗ gewieſen, nur für Heeresaufträge. das Zink zu lie⸗ fern. Nun kämen ja für die Dachhaut ſelber allen⸗ falls Erſatzſtoffe wie Dachpappe, Ruberoid uſw. in Frage, ſo daß das Kupfer der Dachfläche ſelber am erſten zu erſetzen wäre; es fehlen aber außer den Materialien die genügenden Facharbeiter, die es verſtehen, oben auf den Dächern zu hantieren, ohne ſie zu zerſtören. 45 Aus dieſen Umſtänden erwachſen allen Hausbe⸗ ſitzern und Körperſchaften, die Bauwerke beſitzen, ſo⸗ wohl dem Staat wie den Kommunen, die größten Schwierigkeiten, und es iſt die Frage, ob man nicht J Maßnahmen treffen kann, die dieſe Schwierigkeiten zu beheben geeignet ſind. Das Notwendigſte ſcheint mir zu ſein, daß wenigſtens für die Rinnen und Ab⸗ fallröhren die nötigen Zinkbleche freigegeben und außerdem auch geübte Arbeiter geſtellt werden. Ferner würde ich es für wünſchenswert erachten, daß kleine Mengen Kupfer von 15 bis 20 qm über⸗ haupt von der Beſchlagnahme frei gelaſſen werden. In Anbetracht der großen Mengen Kupfer, die die ſeigentlichen Dachflächen ergeben, könnte man dieſe geringen Quanten ruhig von der Beſchlagnahme freilaſſen. Die Dachflächen ſelber treten ja leider am meiſten in die Erſcheinung; aber es gibt für viele Privatbauten in Berlin, die mit Kupfer gedeckt ſind, ſehr viele andere Bedachungsarten, die man als Erſatz wählen könnte, ohne gerade den Eindruck des Ban⸗ werkes zu ſchädigen. Ich könnte mir denken, daß 3z. B. auf dem „Fürſtenhof“ und dem „Rheingold“ ein Schiefer⸗ oder Ziegeldach ebenſo gut ausſehen I würde.