Sitz ung am 2. Mai 1917 (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Einrichtung der Schulſchweſtern wird zum 1. Juli 1917 aufgehoben und die Au⸗ gaben der Schulſchweſtern werden den Schul⸗ helferinnen übertragen. Die für die Beſol⸗ dung der Schulſchweſtern ausgeworfenen und nunmehr frei werdenden Mittel werden für die Entſchädigung der Schulhelferinnen mit⸗ verwendet.) Punkt 8: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Neu⸗ geſtaltung der laufenden Kriegsteuerungszulagen. — Druckſachen 45, 58. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren um fünften Male in dieſem Kriege hat ſich die Stadtveroronetenverſammlung mit einer Vorlage des Magiſtrats wegen Gewährung von Kriegs⸗ teuerungszulagen an Beamte, Lehrperſonen, Privat⸗ dienſtverpflichtete und Arbeiter zu beſchäftigen. Dreimal, im April 1915, im November 1915, im Juni 1916, hatten wir über laufende Teuerungs⸗ zulagen für alle Teile der ſtädtiſchen Angeſtellten beſchloſſen. Weihnachten 1916 war dann den Beamten, Lehrperſonen und Privatdienſtverpflich⸗ teten eine einmalige Zulage kewilligt worden, während den ſtädtiſchen Arbeitern eine Erhöhung des Lohnzuſchlags gewährt wurde. Bei unſerer damaligen Beratung im Jahre 1916 hatten wir g.eichzeitig den Magiſtrat erſucht, in eine Prüfung einzutreten, ob nicht auch eine Erhöhung der laufen⸗ den Teuerungszulagen notwendig werden würde, und unſere Annahme, daß dieſe Prüfung eine Be⸗ jahung ergeben würde, hat ſich ſchnell beſtätigt. Sie iſt allerdings wohl dadurch beſchleunigt worden, daß ſich der Staat in dieſem Frühjahre dazu entſchloſſen hat, die ſtaatlichen Teuerungszulagen in einer Weiſe zu erhöhen, die in unſerer Ausſchußberatung zu⸗ treffend als großzügig und weitgehend anerkannt worden iſt. Der Staat hat ſeine bisherigen Auf⸗ wendungen für Teuerungszulagen um etwa 240% erhöht. Er hat die Gehaltsgrenze, bis zu der Teuerungszulagen gewärrt werden, auf 9100 %1 ausgedehnt, und er hat die Kinderzulagen bewilligt für Kinder bis zum vollendeten 16. Jahre, jedoch mit der Maßgabe, daß auch für Kinder bis zum vollendeten 18. Jahre dieſe Zulagen ſtatthaft ſein ſollen, ſofern ſie ein Einkommen von weniaer als 100 ℳ monatlich haben. Es iſt ganz ſel“ ſtverſtänd⸗ lich, daß wir dem Vorgehen des Staates nachzu⸗ folgen haren. Dieſe Nachfolge wird uns in Char⸗ lottenburg deshalb nicht gar ſo ſchwer fallen, als durch die erwähnten früheren Beſchlüſſe hier ſchon ziemlich beträchtliche Zulagen bewilligt worden ſind. Das zeigt ſich daran, daß wir, während der Staat, wie geſagt, um etwa 240% ſeine Aufwendungen für Teuer ungszulagen zu erhöhen ſich genötigt, ſ die unſrigen nach der Magiſtratsvorlage nur un 75% zu erhöhen (rauchten, um auf die Sätze des Staates zu kommen, ja, ſie ſogar in einigem zu übertreffen. Meine Herren, der Grundzug der Magiſtrats⸗ vorlage, die im Ausſchuſſe reichlich erörtert, aber nur in einigen geringfügigen Punkten abgeändert worden iſt, iſt der, daß die Stadt Charlottenburg von der Regelung des Staates nur inſofern ab⸗ ſan, 9¹ weichen ſoll, als ſonſt bisherige Sätze etwas ermäßigt werden würden. Inſoweit letzteres der Fall iſt, ſollen wir Lei den höheren Säßzen, die wir ſchon jetzt haben, verharren. Das trifft zu für die Teuerungszulage von 12 %ℳ für die Unverheirateten und jerner für die von 15 %%ℳ für die Verheirateten ohne Kinder innerhalb der Gehaltsſtufen von 3100 bis 3600 . Hier ſchlug die Magiſtratsvorlage die Beibe⸗ baltung der bishe igen Sätze vor. Der Ausſchuß ſtimmt dem für ie I nverheirateten zu, ging dagegen bei den Ver eirateten ohne Kinder, worauf ich noch zu ſprechen komme, noch üler unſere bisherigen Sätze hinaus. Was die Grenze anlangt, bis zu der die Zu⸗ lagen gewährt werden, ſo muß uns allen auffallen, daß der Staat ſich entſchloſſen hat, bis zu dem hohen Ge a. 1sſatz von 9100 %% zu gehen. Die Stadt Charlotenburg hat früher Teuerungszulagen nur bis zu einem Gehalte von 5000 ℳ gewährt, und als wir Wei⸗ nachten 1916 Lei den einmaligen Zu⸗ lagen eine Grenze von 6000 %ℳ zogen, da waren wir uns bewußt, daß wir damit ſehr weit gingen. Sie ſehen, daß wir erheblich zurückgeblieben ſind hinter der Grenze, die jetzt der preußiſche Staat ge⸗ zogen hat. Im Ausſchuſſe war man ſich darüber einig, daß man ohne weiteres dem Vorbilde des Staates auch hier folgen muß, al geſehen davon, daß wir wohl alle anerkennen, daß die gegenwärtige Teuerung immer mehr auch ſolche Perſonen bedrückt, deren verhältnismäßig hohes Gehalt ihnen früher eine gewiſſe Unabhängigkeit von den normalen Schwankungen der Lebensbedarfspreiſe ſicherte. Meine Herren, ich gehe darauf etwas näher ein, weil uns heute ein Schreihen des Charlottenburger Haus⸗ und Grundbeſitzervereins von 1903 vorliegt vom April 1917, in welchem dieſer Verein uns folgende Entſchließung mitteilt: Die Gewährung höherer Teuerungszulagen reſp. Bewilligung ſolcher an Beamte mit mehr als 6000 ℳ Beſoldung wird nicht für not⸗ wendig gehalten in Anbetracht anderer, unter gleichen Verhältniſſen leidender großer Teile der Einwo nerſchaft und in Rückſicht auf die mangelhafte ſtädtiſche Wirtſchaftslage. Dieſe Entſchließung hat dem Ausſchuſſe nicht vorgelegen. Ich glaube aber im Sinne des Aus⸗ ſchuſſes ſagen zu können, daß, auch wenn wir ſie gelann: Kätten, ſie auf unſere Beſchlußfaſſung einen Einfluß nicht ausgeübt hätte. Ich will es ganz da⸗ hingeſtellt ſein laſſen, ob es ü erhaupt zu den Auf⸗ gaben der Haus⸗ und Grundbeſitzervereine gehört, zu Vorlagen über die Bemeſſung der Gehälter ſtädti⸗ ſcher Angeſtelter Stellung zu nelmen. Ich will nur ren achlich betonen, aß wir doch unter keinen Umſtän den hinter den Teuerungszulagen zurück⸗ bleien dürſen, die der preußiſche Staat gewährt, wenn anders wir nicht ungerecht und zum Schaden der Stadt die in Charlottenburg tätigen Beamten es als einen Nachteil empfinden laſſen wollen, daß ſie Charlottenburger ſtädtiſche Beamté und nicht Staatsbeamte geworden ſind, und daß wir das am wen gſten dür en mit Rückſicht auf die Teuerungs⸗ verhäl'niſe, die gerade in Charlottenburg nicht un⸗ we entlich in den Vordergrund treten. Was die Gehaltsgrenzen im einzelnen anlangt, ſo lat die Königliche Staatsregierung in Ueberein⸗ ſtimmung mit den beiden Häuſern des Landtags