94 durch, daß die Stadtgemeinde mit dem Ankaufe des Inventars auf jeden Schadenserſatz für die ver⸗ floſſenen Jahre verzichten muß. Dieſe Schadenser⸗ ſatzanſprüche ſind nicht klein, ſie beziffern ſich ſicher⸗ lich auf Hunderttauſende. Alſo die Ankaufsſumme von 200 600 ℳ oder von demjenigen Betrage, um den ſich die 200 000 ℳ durch etwa fehlendes Inven⸗ tar ermäßigen, erhöht ſich durch den Verzicht der Stadtgemeinde auf Schadenserſatz. Der Ankauf empfiehlt ſich beſonders deshalb, weil die Stadt durch Uebernahme des Inventars der Geſellſchaft in die Lage verſetzt wird, den Betrieb unverändert aufrecht zu erhalten. Meine Herren, der Magiſtrat macht in ſeiner Vorlage darauf aufmerkſam, daß die Koſten der ſtädtiſchen Regie ſich vorausſichtlich gegen früher er⸗ höhen werden. Das iſt deshalb ſchon ſehr bedauer⸗ lich, weil die Koſten der Müllabfuhr in Charlotten⸗ burg bereits ſehr viel höher ſind als, ich möchte be⸗ haupten, in allen Städten der Monarchie, minde⸗ ſtens aber als in Groß⸗Berlin. Die Charlottenbur⸗ ger Hausbeſitzer haben für die Müllabfuhr ſehr viel mehr pro Kopf der Bevölkerung, pro Tonne Müll oder wie es auch berechnet wird, bezahlt als, alaube ich, irgendeine Gemeinde im Staate. Ich verweiſe in dieſer Beziehung auf die Statiſtiken, die vom Magiſtrat ſelbſt aufgemacht worden ſind, die aller⸗ dings einige Jahre zurückliegen. Die Koſten wer⸗ den alſo vorausſichtlich durch den ſiſ dtiſchen Betrieb erhöht werden. Sie werden aber auch dadurch höher werden, daß die Ankaufsſumme in zehn aleichmäßi⸗ gen Beträgen den Sonderetat 9 zehn Jahre hin⸗ durch belaſten wird. Auf der anderen Seite er⸗ mäßigen ſich die ſten gegen früher dadurch, daß erſtens die Zin⸗ untie, die geleiſtet worden iſt, fortfällt und daß ferner für die fiskaliſchen Gebäude, wie uns vom Magiſtrat erklärt worden iſt, eine Ge⸗ bühr erhoben wird, die bisher ja dem Sonderetat 9 nicht zugefloſſen iſt. Mit dem Fiskus werden alſo Verträge abaeſchleſſen werden müſſen, die die Ab⸗ fuhr des Mülls gegen angemeſſene Gebühr aus den fiskaliſchen Häuſern zum Gegenſtand haben. Weiter, meine Herren, iſt uns im Ausſchuß die Ertlärung abgegeben worden, daß die Stadtge⸗ meinde für die ſtädtiſchen Gebäude nach de m Nutzungswerte genau ſo wie jeder andere Hansbeſitzer die Müllrebühr bezahlen wird. Alſo auch auf dieſe Weiſe wird eine erhebliche Entlaſtung der Hausbeſitzer eintreten. Sodann iſt in der Begründung darauf auf⸗ merkſam gemacht worden, daß das Syſtem der Dreiteilung unwirtſchoftlich iſt und daß ſich voraus⸗ fichtlich durch die Zweiteilung — alſo nur die Speiſe⸗ reſte geſondert und alles übrige zuſammen der Betrieb gegen früher verbilligen wird. Welches nun die überwiegende Seite ſein wird, ob die ſtädtiſche Regie ſo viel teurer ſein wird oder ob die erhöhten Koſten durch die größeren Ein⸗ nahmen, die ich Ihnen kurz angedeutet habe, aufge⸗ hoben werden, das müſſen wir der Zukunft über⸗ laſſen. Wir werden ja ſehen, wie die Rechnung aus⸗ fällt. Die Hausbeſitzer ſind bereit — das haben ſie erklärt —, weitere Opfer zu bringen, um eine geregelte Müllabfuhr in Charlottenburg zu ermög⸗ lichen. Ich glaube, daß der ſtädtiſche Betrieb der beſte Weg ſein wird, vm das Ziel zu erreichen. Auf einen hiſtoriſchen Rückblick verzichte ich, weil in jedem Jahre ſeit zehn Jahren hier in dieſer Ver⸗ ſammlung Ausſprachen über den Gegenſtand ſtatt⸗! Sitzung am 2. Mai 1917 gefunden haben. Ich glaube, wir können uns damit begnügen, daß wir nunmehr die Magiſtratsvorlage ſo, wie ſie beantragt worden iſt, annehmen. Auf ein Schreiben, das eingegangen iſt, muß ich mit einigen Worten noch zurückkommen. In dieſem Schreiben, das von dem Vorſitzenden des Grundbeſitzervereins von 1903 unterſchrieben iſt, wird folgendes geſagt: Hinſichtlich der Müllabfuhr nimmt der Verein nach früheren Erfahrungen den Stand⸗ punkt ein, daß der freie Wettbewerb billiger arbeiten würde als die magiſtratliche Verwal⸗ tung und zuverläſſiger als die Dreiteilungs⸗ G. m. b. H., wenn ihm Begünſtigungen wie letztere zuteil werden. Bei der Neuregelung darf der Verein annehmen, daß zur Ver⸗ hütung von Benachteiligungen des allgemeinen Intereſſes d er Einfluß von Stadtverordneten, welche an den Geſchäften der Drei⸗ teilungs⸗G. m. b. H. materiell etwa beteiligt ſind, ausgeſchal⸗ tet iſt. Meine Herren, der Vorſitzende dieſes Vereins hat in der Verſammlung, von der ich Ihnen vorhin be⸗ richtete, in der man ſich alſo für die ſtädtiſche Regie einſtimmig ausgeſprochen hat, keinerlei Bedenken gegen die ſtädtiſche Regie erhoben. (Sehr richtigl) Er hat dieſe Verdächtigung, die nun hier ſchriftlich an die Stadtwerordnetenverſammlung niedergelegt iſt, auch in dieſer von mir geleiteten Verſammlung ausgeſprochen. Ich habe den Redner damals ge⸗ beten, er möchte für dieſe Verdächti⸗ gung Namen nennen, denn ſo allgemeine Behauptungen müſſen bewieſen werden, wenn man ihnen nachgehen ſoll. Er hat darauf zurückaezogen und geſagt, Namen ſeien ihm nicht bekannt, ſondern er habe irgend ſo etwas läuten hören. Ich glaube, die Stadtverordnetenverſammlung wird keine Ur⸗ ſache haben, ſich mit dieſer Angelegenheit noch weiter zu beſchäftigen, ſolange nicht Namen genannt wor⸗ den ſind. Ich halte es aber doch für nötig, hier in der Oeffentlichkeit feſtzuſtellen, daß derartige Ver⸗ dächtigungen ausgeſprochen worden ſind. Meine Herren, ich bitte Sie, die Magiſtrats⸗ vorlage anzunehmen. Vorſteher Dr. Frentzel: Ich danke jedenfalls dem Herrn Referenten, daß er in ſo wirkſamer und würdiger Weiſe die Ehre und die Inereſſen der Stadtverordnetenverſammlung vertreten kat. Ich ſchließe mich ſeinen Ausführungen in jedem Punkte an. (Bravo!) Das Wort iſt nicht weiter verlangt; dann ſchließe ich die Ausſprache. Wir kommen zur Ab⸗ ſtimmung. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmia nach dem Antrage des Berichterſtatters, entſprechend dem Vorſchlage des Magiſtrats, wie folgt: 2 Der Magiſtrat wird ermächtigt, unter Aufhebung der mit der „Dreiteilung“, Allge⸗