Sitzung am 2. Mai 1917 meine Müllverwertungsgeſellſchaft m. b. ., und der Disconto⸗Geſellſchaft in der Ange⸗ legenheit, betrefſend die Müllabfuhr, abge⸗ ſchloſſenen Verträge das geſamte lelende und tote Inventar der „Dreiteilung“ zum Preiſe von 200 000 ℳ zu übernehmen und die Müll⸗ abfuhr mit Wirkung vom 13. April 1917 ab in eigenen Betrieb und zu Laſten des Son⸗ derplans 9 zu bewirken. Der Betrag von 200 000 ℳ iſt aus Vorſchüſſen zu entnehmen und 10 Jahre lang in gleichen Raten von je 20 000 ℳ durch den Sonderplan 9 zu decken.) Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung: Vorlage betr. Annahme eines Vermächtniſſes. — Druckſachen 26, 60. Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Das in dem Teſtament der Frau Korvetten⸗ kapitän Luiſe Hildebrandt geb. Gruſon aus Charlottenburg vom 18. November 1909 der Siadtgemeinde Charlottenburg ausgeſetzte Ver⸗ mächtnis wird angenommen und als „Hilde⸗ brandt⸗Gruſon⸗Stiftung“ gemäß den Beſtim⸗ mungen des Teſtaments vom Magiſtrat ver⸗ waltet. Die Stadtgemeinde wird wegen dieſes Ver⸗ mächtniſſes durch Uebereignung von 225 000 Mark 4% Reſtkaufgeld⸗Hypothek auf dem Grundſtück Charlottenburg Bd. 103 Blatt Nr. 3907 (Servisbezeichnung Faſanenſtraße Nr. 23), 102 000 %ℳ 5% Kriegsanleihe des deutſchen Reiches nebſt Zinſen vom 1. Oktober 1916 aus der zur vollen Deckung der Ver⸗ mächtniſſe nicht zureichenden Nachlaßmaſſe ab⸗ gefunden. Der Magiſtrat wird ermächtigt, die nach Art. 6 § 1 des preuß. Ausf. Geſ. zum Bürger⸗ lichen Geſetz⸗Buch erforderliche Genehmigung zur Annahme des Vermächtniſſes nachzu⸗ ſuchen). Punlt 11 der Tagesordnung: Vorlage betr. zahnärztliche Verſorgung der Krieger⸗ familien. Druckſache 61. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: In Abänderung des Abkommens mit dem zahnärztlichen Verein Charlottenburg, Schöne⸗ berg und Groß⸗Berlin W.— Abteilung Char⸗ lotten urg — betr. die zahnärztliche Verſor⸗ gung der Angehörigen der Kriegsteilnehmer (Gemeindebeſchluß vom 15./21. Juni 1916 — Druckſache Nr. 64) wird vom 1. April 1917 ab der Pauſchalbetrag für die Behandlung der Zahnkranken von 500 %¼ auf 600 monat⸗ lich erhöht und die Einzelvergütung bei Zahn⸗ erſatz für die Platte auf § % und für die Reparatur einer Platte (Sprünge) auf % feſtgeſetzt.) Punkt 12: Bericht des Ausſchuſſes über Kriegsfamilienunterſtützungen die Vorlage betr. Druckſachen 44, 62. 95 Berichterſtatter Stadtv. Hirſch: Meine Herren! Als uns der Magiſtrat ſeine Vorlage unterbreitete, ſtand noch nicht feſt, ob die vom Reich ſeit dem No⸗ vember vorigen Jahres bewilligten erhöhten Reichs⸗ mindeſtſätze auch für die Zeit nach dem 1. Mai in Kraft bleiben würden. Infolgedeſſen hat der Magiſtrat beantragt,daß,falls die Reichsmindeſtſätze wieder herabgeſetzt werden ſollten, die Erhöhung aus ſtädtiſchen Mitteln zu leiſten ſei; im übrigen aber ſollten die von uns beſchloſſenen Normalſätze auch für die Sommermonate beſtehen bleiben. Inzwiſchen iſt nun die Anordnung des Bundes⸗ rats ergangen, wonach die erhöhten Reichsſätze auch für den Sommer gelten; infolgedeſſen iſt der Even⸗ tualantrag des Magiſtrats hinfällig. Wir haben alſo, ſoweit es ſich um die Feſtſetzung der Normal⸗ ſätze handelt, lediglich zu beſchließen, daß die für die Angehörigen der Kriegsteilnehmer für die Win⸗ rermonate feſtgeſetzten erhöhten Familienſätze auch für die Sommermonate beſtehen bleiben. Der Ausſchuß ſchlägt Ihnen vor, hier einzu⸗ fügen: „als Richtſätze“. Wir wollen damit ſagen, daß die Unterſtützungskommiſſionen in ſolchen Fällen nicht unbedingt an die Normalſätze gebunden ſind, ſondern daß die Normalſätze nur Richtſätze für die Kommiſſionen darſtellen ſollen, daß aber die Kom⸗ miſſionen in jedem einzelnen Falle die individuellen Verhältniſſe zu berückſichtigen haben. Es ſteht alſo dem nichts im Wege, daß da, wo die Verhältniſſe es erforderlich machen, die Kommiſſionen auch über die Normalſätze hinausgehen. Das iſt ausdrücklich in der jetzigen Faſſung des Magiſtratsantrages, mit dem ſich der Herr Vertreter des Magiſtrats im Aus⸗ ſchuß einverſtanden erklärt hat, zum Ausdruck ge⸗ kommen. Weiter iſt dann im Ausſchuß auch die Rede davon geweſen, ob nicht jetzt, wo unter anderm auch Berlin ſeine Zuſchüſſe zu den Reichsſätzen wieder erhöht hat, es angebracht wäre, auch in Charlotten⸗ burg eine Erhöhung der Normalſätze eintreten zu laſſen. Der Ausſchuß verkannte nicht, daß zwiſchen der ganzen Regelung der Kriegerfamilienunterſtüt⸗ zung, wie wir ſie in Charlottenburg getroffen und wie ſie Berlin und andere Gemeinden vorgenommen haben, ein grundſätzlicher Unterſchied beſteht und daß deswegen die rein ſchematiſche Uebertragung der Verliner Be chlüſſe auf Charlottenburg nicht ange⸗ bracht iſt. Wir haben uns aber geſagt, daß wir uns vorläufig nur mit der Magiſtratsvorlage ſelbſt zu beſchäftigen haben und daß wir, bevor wir uns darüber entſcheiden, ob die Sätze erhöht werden ſollen oder nicht, erſt noch einmal die Vorſitzenden der Unterſtützungskommiſſionen zuſammenberufen und deren Urteil einholen wollen. Sollte ſich in⸗ zwiſchen in einzelnen Fällen die Notwendigkeit her⸗ ausſtellen, über die jetzigen Sütze hinauszugehen, dann haben ja auf Grund unſewer Beſchlüſſe die Vorſitzenden der Unterſtützungskommiſſionen bezw. die Kommiſſionen ſelbſt jeden Augenblick die Mög⸗ lichkeit dazu. Meine Herren, der andere Punkt, mit dem wir uns beſchäftigt haben, betrifft die Anrechnung des Arbeitsverdienſte s. Der Magiſtrat hatte beantragt, daß im Gegenſatz zu den jetzigen Be⸗ ſtimmungen, wonach bei kinderloſen Ehefrauen ein Arbeitsverdienſt bis zu 20 ℳ und bei Frauen mit Kindern ein Arbeitsverdienſt bis zu 40 ℳ frei bleibt und der überſchießende Betrag bis zur Hälfte ange⸗