Amtlicher Bericht über die verhandlungen der Charlottenburger Stadtverordneten⸗Derſammlung in der öffentlichen Sitzung am 23. Mai 1917 nach ſtenographiſcher Aufnahme. Herausgegeben vom Magiſtrat. Tagesordnung: Seite Geſchäftliche Mitteilungen 99, 101 Wahl eines Beiſitzers an Stelle des Stadtv. Dr. Borchardt, der das Beiſitzeramt nieder⸗ gelent vas3 8 Vorlage betr. Hinterbliebenenverſorgung der als Kriegsteilnehmer verſtorbenen Be⸗ amten, Lehrperſonen, Privatdienſtver⸗ pflichteten und Stadtarbeiter 99 Vorlage betr. Ergänzung der Kohlenförder⸗ anlagen des Elektrizitätswerrs 100 Wahl eines unbeſoldeten Stadtrats auf die Wahlzeit bis 31. Dezember 1920 100 Wahl von 8 unbeſoldeten Stadträten auf die Wahlzeit vom 1. Januar 1918 bis 31. Dezember 1923 „ 100 Rednerliſte: Hirſch . 99 Otto 99 Beginn der öffentlichen Sitzung 6 Uhr 23 Mi⸗ nuten. Vorſteher⸗Stellv. Hirſch: Die Sitzung iſt er⸗ öffnet. Meine Herren! Die Vorſchläge des Wahlaus⸗ ſchuſſes zu Tagesordnung Nr. 7 bis 9 liegen mit den Akten aus und gelten als genehmigt, wenn bis zum Schluſſe der öffentlichen Sitzung Widerſpruch nicht erhoben wird. Ausgelegt werden ferner 3 Einbürgerungsge⸗ ſuche und eine Zuſchrift des Bundes deutſcher Ma z⸗ fabriken betr. Trocknung von Gemüſe. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 2: Wahl eines Beiſitzers an Stelle des Stadtv. Dr Bor⸗ chardt, der das Beiſitzeramt niedergelegt hat. Ich 20 Stadtv. Otto (zur Geſchäftsordnung): ſchlage vor, Herrn Kollegen Marzahn zu wählen, und beantrage zugleich, die Wahl durch Zuruf vor⸗ zunehmen. Vorſteher⸗Stellv. Hirſch: Es iſt Kollege Mar⸗ zahn vorgeſchlagen und weiter vorgeſchlagen, die Wahl durch Zuruf vorzunehmen. Werden andere Vorſchläge gemacht? — Das iſt nicht der Fall. Die Wahl durch Zuruf iſt ſtatthaft, wenn ſich kein Wider⸗ ſpruch dagegen erhebt. Ich ſtelle feſt, daß von keiner Seite Widerſpruch erhoben wird. Die Wahl wird alſo durch Zuruf erfolgen. Ich darf weiter wohl annehmen, daß die Verſammlung mit dem Vorſchlage, Herrn Kollegen Marzahn zu wählen, einverſtanden iſt. — Das iſt der Fall; Herr Kollege Marzahn iſt als Beiſitzer gewählt, und ich frage ihn, eb er das Amt annimmt. (Stadtv. Mar zahn: Ich nehme mit Dank an!) Punkt 3 der Tagesordnung: Vorlage betr. Hinterbliebenenverſorgung der als Kriegsteilnehmer verſtorbenen Beamten, Lehrper⸗ ſonen, Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeiter. — Druckſache 64. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage Ies Magiſtrats, wie folgt: 1. Bei. den Hinterbliebenen der als Kriegsteil⸗ nehmer verſtorbenen ſtädtiſchen Beamten, Lehrperſonen, Privatdienſtverpflichteten und Stadtarbeiter wird von der Anrechnung der Milit rhinterbliebenenverſorgung auf die ſtädtiſche Hinterbliebenenverſorgung mit Wir⸗ kung vom 1. April 1917 ab Abſtand genom⸗ men. Den Hinterbliebenen der vorgenannten Kriegs⸗ teilnehmer, die eine 10jährige ſtädtiſche Dienſt⸗ zeit bei der Stadt Charlottenburg noch nicht vollendet haben, iſt in Bedürftigkeitsfillen der beſtimmungsmäßige Mindeſtbetrag der ſtädti⸗ ſchen Hinterbliebenenverſorgung mit Wirkung vom 1. April 1917 ab zu gewähren. Ein Rechtsanſpruch wird damit den Hinter⸗ bliebenen nicht eingen umt; der jederzeitige Widerruf der Bewilligung bleibt vielmehr vorbehalten. IV. Die erforderlichen Mittel ſind dem Dispo⸗ ſitionsfonds zu entnehmen, inſoweit der 11. I1I.