Sitzung am 27. Juni 1917 ſehr bedeutungsvollen ſozialen Gebiete zu betätigen. Wenn auch vielleicht nichts ganz Großes und Ueber⸗ wältigendes geleiſtet werden wird, ſo meint doch der Ausſchuß, wenigſtens in ſeiner überwiegenden Mehr⸗ heit, daß die Arbeit, die von der Deputation ge⸗ leiſtet werden kann, als ein ſehr wichtiger Faktor auf dem ſozialen Gebiete des Arbeitsnachweiſes und der Berufsberatung zu betrachten ſein wird. Stadtrat Dr Spiegel: Meine Herren! In der vorigen Sitzung und auch im Ausſchuſſe kam zum Ausdruck, daß unſere Ausführungen in der Vorlage bezüglich der Materialſammlung eine gewiſſe Beun⸗ ruhigung in den Kreiſen der Herren Stadtverord⸗ neten erregt haben, daß man ſich unter dieſer Ma⸗ terialſammlung und unter dem wohl etwas pomp⸗ haft klingenden Worte „Archiv“ ein Rieſenunter⸗ nehmen vorſtellte, das über die Kräfte unſerer Stadt weit hinausgehen würde. Ich habe im Ausſchuſſe, wie der Herr Berichterſtatter bereits erwähnt hat, klargelegt, in welchem Maßſtabe ungefähr wir dieſe Arbeiten durchzuführen gedenken, und ich möchte auch hier noch einmal gemäß der Zuſage, die ich im Aus⸗ ſchuſſe gegeben habe, betonen, daß ſich dieſe Material⸗ ſammlung im weſentlichen in dem Rahmen halten wird, in dem ſich die vorbereitenden Arleiten be⸗ wegt haben. Wir denken ſelbſtverſtändlich nicht daran, ein eigenes wiſſenſchaftliches Inſtitut zu er⸗ richten, ſondern denken nur daran, das Material, das durch Veröffentlichungen der verſchiedenen Or⸗ ganiſationen, durch Veröffentlichung ſelbſtändiger wiſſenſchaftlicher Arbeiter und wiſſenſchaftlicher In⸗ ſtitute, wie z. B. des von dem Herrn Stadtverord⸗ neten Dr. Feilchenfeld in der vorigen Sitzung er⸗ w huten, bekannt wird, in einzelnen Auszügen für unſere nach Berufen geordnete Sammlung nutzbar zu machen und ſo das Material für die Berufs⸗ leratung zu ſammeln, das nicht nur unſeren eigenen Berufsberatern jederzeit zur Hand ſein ſoll, ſondern das auch jedem Berufsberater aus anderen Kreiſen, insbeſondere unſerer Lehrerſchaft, zur Verfügung ſtehen ſoll, um die notwendigen Ergänzungen ſeines Wiſſens vorzunehmen. Daß ſich dabei aus der Pra⸗ ris heraus noch manches ergeben, noch mancher Man⸗ gel zeigen wird in dem, was an Statiſtik und an Erhebungen vorliegt, das glaube ich vorausſetzen zu dürfen. Dann würde ich allerdings das Recht auch für uns in Anſpruch nehmen, an den zuſtändigen Stellen Erhebungen darüber anzuregen. Das iſt ungefähr das, was unſere Materialſammlung be⸗ zweckt. (Die Verſammlung beſchließt einſtimmig nach dem Antrage des Ausſchuſſes die Annahme des Magiſtratsantrages mit der Maßgabe, daß die auf Druckſeite 106 unter 1 genannte Abteilung ſich im weſent⸗ lichen im Rahmen der Arbeiten halten ſoll, die bereits jetzt vorliegen, in folgender, nach dem Antrage des Berichterſtatters berichtigter Faſſung: 1. Der Errichtung eines ſtädtiſchen Arbeits⸗ amtes wird zugeſtimmt, 2. von der Organiſation des Amtes wird nis genommen, 3. die Deputation für den ſtädtiſchen Arbeits⸗ nachweis wird aufgehoben, der Einrichtung einer Deputation für das ſtädtiſche Arbeitsamt wird zugeſtimmt. Kennt⸗ 119 Die Deputation beſteht aus a) 4 Mitgliedern des Magiſtrats, 5) 1 Mitgliedern der Stadtverordnetenverſamm⸗ ung, c) 8 von der Stadtverordnetenverſammlung zu wählenden Mitgliedern, darunter 4 Arbeit⸗ gebern und 4 Arbeitnehmern (je 3 aus Hand⸗ werk und Induſtrie, je 1 aus dem Handels⸗ gewerbe). Außerdem ſind hinzuzuwählen d) ſtändige Sachverſtändige, darunter mindeſtens 3 Frauen. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer wer⸗ den aus Vorſchlagsliſten gewählt, die von den betreffenden Beiſitzern des Gewerbegerichts bezw. des Kaufmannsgerichts aufzuſtellen ſind und wenigſtens doppelt ſo viel Namen enthal⸗ ten müſſen, als Mitglieder zu wählen ſind. Die von der Stadtverordnetenverſamm⸗ lung vorzunehmenden Wahlen erfolgen für die Dauer von 6 Jahren. Von den erſtmalig ge⸗ wählten Mitgliedern ſcheidet ein Drittel der Gruppen b, e und d nach 2 Jahren, ein zwei⸗ tes Drittel nach 4 Jahren aus. Die das erſte und zweite Mal ausſcheidenden werden durch Ausloſung beſtimmt. Der Deputation ſind als Organe anzu⸗ gliedern 1. Paritätiſche Fachausſchüſſe für die weſentlichen Berufsarten, die von der Deputation zu wäh⸗ len ſind, Berufspfleger und pflegerinnen, die den ein⸗ zelnen Jugendlichen oder aus anderen Grün⸗ den einer beſonderen Fürſorge Bedürftigen zu⸗ gewieſen werden. Dieſe ſind auf Vorſchlag der Deputation als Ehrenbeamte zu wählen. II. Wir kommen Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 7 der Tagesordnung: Bericht des Petitionsausſchuſſes über die Petition der Witwe Schöbel betr. Gewährung einer Unter⸗ ſtützung und Erziehungsbeihilſe. — Druck⸗ ſache Nr. 86. 3u Berichterſtatter Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Es liegt eine Petition der Frau Schöbel vor, deren Mann leider in unſerm Elektrizititswerk im Jahre 1910 verunglückt iſt. Die Witwe befindet ſich in ziemlich ſchwierigen Verhültn ſſen, da ſie auf die Unfallrente allein angewieſen iſt. Hin und wie⸗ der hat der Magiſtrat ihr aber bereits mir einmaliaen Unterſtützungen ausgeholfen. Die monatliche Un⸗ fallrente betregt 52,29 ℳ. Sie hat eine ſechsjährige Tochter. Die Petentin hat jetzt den Antrag geſtellt, ihr eine laufende Unterſtützung und für ihre ſechs⸗ jährige Tochter eine dauernde Erziehungsbeihilfe zu gewähren. Dieſem Antrage kann nicht entſprochen werden. Das würde im Widerſpruch mit unſeren Beſtim⸗ mungen ſtehen, da der Verſtorbene nicht ſtändiger Ar⸗ beiter war und infolgedeſſen der Gemeindebeſchluß vom Jahre 1907 über die Unfallfürſorge ſich auf ihn nicht erſtreckt. Der Magiſtrat iſt aber bereit, auch fernerhin durch einmalige Unterſtützungen Hilfe zu gewähren.