120 Bei dieſer Sachlage empfiehlt Ihnen der Pe⸗ titionsausſchuß, zur Tagesordnung überzugehen, aber mit dem Anheimgeben, die Bittſtellerin auf Stellung eines Kriegsunterſtützungsantrags hinzu⸗ weiſen. Aus ihrem Antrage geht nämlich hervor, daß ſie einen Bruder hat, der eingezogen iſt und ſie daher nicht unterſtützen kann. Das würde aus⸗ reichen, um die Grundlage für Gewährung der Kriegsunterſtützung zu geben. Ich beantrage, dem Antrage des Petitionsaus⸗ ſchuſſes entſprechend zu beſchließen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß.) Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen nun zu Punkt 8 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Zu⸗ wahl von Frauen in Deputationen. — Druckſachen 76, 87. Ich bemerke, daß hierzu Anträge eingegangen ſind von den Herren Bade, Dr. Borchardt, Gebert, Hirſch, Hofer, Katzenſtein, Klick, Leupold, Peeſch, Richter, Scharnberg, Wilk und Zaein. Dieſe An⸗ träge lauten: 1. In jede Deputation, die durch Zuwahl von Frauen mit beratender Stimme ergänzt wird, werden mindeſtens zwei Frauen gewählt. 2. Der zweite Abſatz der Vorlage erhält die Faſ⸗ ſung: Die Wahl der Frauen hat durch die Stadtverordnetenverſammlung zu erfolgen. Für den Fall der Ablehnung von Nr. 1 beantragen wir, die Zahl der zu wählenden Frauen für die Deputation für Geſundheits⸗ pflege und für die Deputation für das ſtädtiſche Fortbildungsweſen auf zwei feſtzu⸗ ſetzen. 8 Berichterſtatter Stadto. Dr. Stadthagen: Meine Herren! Ueber dieſe Vorlage hat in dem Ausſchuß eine ſehr eingehende Erörterung ſtattgefunden. Zu⸗ nächſt haben die grundſätzlichen Fragen zur Debatte geſtanden. In dieſer Erörterung hat es der Ma⸗ giſtrat klar erkennen laſſen, daß er die Zuwahl der Frauen nicht auf Grund der Städteordnung als De⸗ putationsmitglieder in dem üblichen Sinne vorge⸗ nommen wiſſen will, ſondern daß er ſie als Sach⸗ verſtändige zu den Deputationen gewählt ſehen will, wie er das in ſeiner Vorlage auch zum Ausdruck ge⸗ bracht hat. Er würde alſo auch in der Lage ſein, ohne die Stadtverordnetenverſammlung entſprechend vorzugehen; die Deputationen können unter Um⸗ ſtänden Sachverſtändige zu ihren Sitzungen hinzu⸗ ziehen. Er hat es aber, wie er erklärt, für richtiger gehalten, daß die beiden Körperſchaften gemeinſam über die Vorlage beſchließen. Von mehreren Seiten wurde grundſätzlich die Zuwahl von mindeſtens zwei Frauen in die verſchiedenen Deputationen, die der Magiſtrat genannt hatte, vorgeſchlagen. Weiter wurde der Wunſch geäußert, Frauen in mehrere nicht genannte Deputationen noch hineinzu⸗ wählen. Was den erſten Punkt anlangt, ſo wurde ihm von Seiten des Magiſtrats grundſätzlich inſofern funden hätte, daß unter den Sitzung am 27. Juni 1917 widerſprochen, als die Zuwahl der Frauen nach An⸗ ſicht des Magiſtrats von rein ſachlichen Momenten aus erfolgen ſollte und es daher von Fall zu Fall entſchieden werden müßte, ob es nötig erſchiene, in einer Deputation eine oder mehrere Frauen zu haben. Von mehreren Vertretern der Stadtverord⸗ netenverſammlung wurde demgegenüber geltend ge⸗ macht, daß die eine Frau, die gewählt wäre, häufig behindert ſein könnte und es ſich ſchon daher empfehle, unter allen Umſtänden zwei zu wählen. Dieſe Anſicht fand jedoch keine Majorität. Gegenüber der zweiten Forderung, Frauen auch „ſ in verſchiedene Deputationen, die in der Vorlage nicht genannt ſind, zu wählen, betonte der Ma⸗ giſtrat, daß er nach reiflicher Ueberlegung nicht ge⸗ Deputationen noch ſolche wären, bei denen die Notwendigkeit der Zu⸗ wahl ſachverſtändiger Frauen gegeben wäre. Er machte dabei auch geltend, daß in Berlin nur in 12 Deputationen Frauen gewählt werden ſollten, in Schöneberg in 10 und in Neukölln in 9 Depu⸗ tationen, während wir in Charlottenburg nach der Vorlage und nach den bereits früher erfolgten Wahlen in 11 Deputationen Frauen haben würden. Ich bemerke dabei auch noch, daß in Berlin in dieſen 12 Deputationen im allgemeinen nur eine Frau ſeinen Sitz hat, nämlich in 11 Deputationen von 12; in Schöneberg hat in ſämtlichen 10 Deputationen, in denen ſich Frauen befinden, nur eine Frau einen Sitz; in Neukölln ſind zwei Frauen in 8 Depu⸗ tationen und drei Frauen in einer Deputation. Nach den Vorſchlägen des Magiſtrats würden in 7 Deputationen von 11 eine Frau ſein, in einer De⸗ putation zwei Frauen, in 3 Deputationen drei Frauen. Nach den jetzt von Ihrem Ausſchuß vor⸗ genommenen Aenderungen würden ſich in fünf De⸗ putationen eine Frau, in drei Deputationen zwei Frauen und in drei Deputationen drei Frauen be⸗ finden. Das Reſultat der Abſtimmung erſehen Sie aus der Vorlage. Der Ausſchuß hat ſich zunächſt dafür erklärt, nicht nur in die Deputation zur Hebung der Volksſchule und in die Deputation für das höhere Mädchenſchulweſen zwei Frauen zu entſenden, ſon⸗ dern er hat auch — und zwar mit ſechs gegen drei Stimmen — den Beſchluß gefaßt, in die Deputation für Geſundheitspflege zwei Frauen zu wählen. Außerdem hat er in die Deputation für höhere Lehranſtalten für die männliche Jugend, die in der Vorlage nicht enthalten war, ebenfalls zwei Frauen zu entſenden beſchloſſen. Gegen die beiden letztge⸗ nannten Vorſchläge hat ſich der Magiſtrat mit fol⸗ gender Begründung gewendet. Er erklärte, in der Deputation für Geſundheitspflege käme es im weſent⸗ lichen nicht darauf an, daß in Gemeindeangelegen⸗ heiten allgemein beſchlagene Mitglieder vorhanden wären, ſondern in dieſer Deputation wäre, wie das z. B. auch in Berlin bei der Erörterung feſtgeſtellt worden ſei, nur die Zuziehung von Mitgliedern mit beſonderer wiſſenſchaftlicher Befähigung zweckmäßig. Demgegenüber betonten Ausſchußmitglieder, daß doch auch in dieſer Deputation wichtige Fragen der Säua⸗ lingsfürſorge und anderer ſozialer Maßnahmen zur Beratung ſtänden und ſich doch wohl die Zuwahl von zwei Frauen empfehle. In der erſten Leſung wurde auch dieſem Antrage zugeſtimmt.