Sitzung am 22. Auguſt 1917 ge. ingere Erſparnis als 20 % des bisherigen Gas⸗ verbrauchs zu genehmigen. Er hat ausdrücklich erklärt — es wurde ihm in dieſer Beziehung von dem Vertreter des Herrn Reichskanzlers beigetreten —, daß das ausgeſchloſſen ſei. Wir müſſen alſo damit rechnen, daß die allgemeine Verfügung des Herrn Reichskommiſſars, die den Gasverbrauch auf 80 % des voj hrigen Verbrauchs für ganz Deutſchland feſtſetzt, in Wirkſamkeit bleibt, und wir können die Kritik der auf Grund dieſer Verfügung von den Vertrauensmännern erlaſſenen Verordnung für Groß⸗Berlin nur unter dieſem Geſichtspunkt der notwendigen Erſparnis aus der allgemeinen Ver⸗ ordnung betrachten. Meine Herren, foꝛmell richtete ſich die berech⸗ tigte Kritik der Berliner Gemeindeverwaltungen zunächſt dagegen, daß hier zum erſten Mal wohl ein Verordnungsweg beſchritten worden iſt, den gerabe 10 Gemeinden unter keinen Umſtänden gutheißen önnen. (Sehr gut!) Es iſt nach meiner Ueberzeugung und nach Ueber⸗ zeugung der ſämtlichen Groß⸗Berliner Gemeinden ausgeſchloſſen, daß in einer ſolchen Frage, die derart in das geſamte Leben und die Tätigkeit der Bürger und auch der Gemeinden einſchneidet, Verordnungen erlaſſen werden von Perſonen, die zwar mit der Gemeinde durch ihr Amt verbunden ſind, in dieſer Beziehung aber durch die Gemeinde gar nicht be⸗ einflußt werden können, nämlich durch die Ver⸗ trauensmänner. Die erſte Forderung, die wir heute ſtellten und die ich ſpeziell auch mit allem Nachdruck vertreten habe, ging alſo dahin, daß die allgemeine Verordnung des Herrn Reichskommiſſars in dieſem Punkte unter allen Umſtänden abgeändert werden müſſe, daß alſo die Verordnungen für die einzelnen Gemeinden nicht von einzelnen Vertrauensmännern, ſondern von den Gemeinden ſelbſt zu erlaſſen ſeien. Sehr gut!) Dieſe Forderung wurde zwar nicht formell zugeſagt, aber man kann wohl aus dem Verlaufe der ganzen Diskuſſion entnehmen, daß der Herr Reichskommiſſar ſich von ihrer Richtigkeit überzeugt hat. Weiter wurde materiell über die Frage dis⸗ kutiert, und der Enderfolg — ich will mich hier auf Einzelheiten nicht einlaſſen — war folgender. Der Herr Reichskommiſſar hat zugeſagt, daß die Verordnung, und zwar ſo ſchleunig wie möglich, abgeändert wird. Er hat dazu geſetzt, was ich ſchon vorweggenommen habe, daß an der Geſamter⸗ ſparnis, die im Gasverbrauch im ganzen Deutſchen Reich erzielt werden muß, nichts zu ändern ſein wird. Er hat aber weiter zugeſagt, daß die abge⸗ änderte Verordnung in aller Kürze erſcheinen wird. Das äußere Ergebnis der heutigen Be⸗ ſprechung war, daß eine Kommiſſion aus den Ber⸗ liner Gemeindeverwaltungen eingeſetzt worden iſt, die beſchleunigt — die erſte Sitzung findet bereits mor⸗ gen vormittag um 10 Uhr ſtatt über die Abände⸗ rung dieſer Verordnung zu beraten haben wird. Es iſt alſo, wie Sie ſehen, bereits praktiſch damit ge⸗ brochen, daß etwa die Vertrauensleute allein die Verordnung erlaſſen oder abändern ſollen, ſondern die Abänderung dieſer Verordnung ſoll zwar unter Zuziehung der Vertrauensleute erfolgen — das er⸗ 139 gibt ſich ja von ſelbſt, da es ſich um die Abänderung einer Verordnung handeln ſoll, die ſie erlaſſen haben —, die maßgebenden Beſtimmungen ſollen aber durch die Gemeindevertreter bezw. unter Zu⸗ ziehung der Gemeindevertreter getroffen werden. Die Sache liegt alſo augenblicklich ſo, daß wir die Sicherheit haben: die Verordnung wird abgeändert, und bezüglich der Abänderung im einzelnen ſind die Gemeindevertreter in der Lage, nicht nur ihre Wün⸗ ſche geltend zu machen, ſondern entſcheidenden Ein⸗ fluß auf die Geſtaltung der Dinge auszuüben. Das iſt die formell e Luge der Sache. Im übrigen darf ich mitteilen, daß ſich die Groß⸗ Berliner Gemeinden materiell auf folgendes geeinigt haben. Die Zugrundelegung der Gasmeſſer als einzig entſcheidendes Moment für die erforder⸗ liche Erſparnis muß beſeitigt werden. (Sehr richtig! und Bravol) Zu Grunde zu legen iſt allgemein der vorjährige Verbrauch und bei ihm iſt eine prozentuale Erſpar⸗ nis feſtzulegen. Das würde alſo an ſich nur be⸗ deuten, daß die allgemeine Verordnung des Herrn Reichskommiſſars für Gas und Elektrizität auf Groß⸗Berlin Anwendung findet. Weiter hat man ſich geſagt, daß damit allein auch kein zufrieden⸗ ſtellender Maßſtab erreicht wird, und zwar deshalb nicht, weil naturgemäß gerade die kleinſten Ver⸗ braucher, deren Intereſſen wir in erſter Linie zu ſchützen haben, ſchon der Natur der Dinge nach und insbeſondere nach der Geſtaltung der Wirtſchafts⸗ verhältniſſe jetzt im Kriege bereits im vorigen Jahre ſo geſpart haben, daß ſie jetzt tatſächlich nicht in der Lage ſind, noch weiter zu ſparen. (Sehr richtig!) Es muß alſo ganz abgeſehen von dieſer prozentualen Abnahme gegen das Vorjahr noch ein weiteres Mo⸗ ment eingeſchoben werden, das dieſe kleinen Ver⸗ braucher ſchützt, und das will man, wenn ich mich ſo ausdrücken ſoll, in einem Eriſtenzminimum fin⸗ den, das unter allen Umſtänden jedem ſtraffrei, alſo ohne den Aufſchlag, garantiert wind. Ueber die Höhe des Exiſtenzminimums iſt eine Einigung allerdings noch nicht erzielt worden, und zwar weſentlich des⸗ halb nicht, weil die Gemeinden in dieſer Beziehung gern weiter gehen wollten, während der Herr Reichs⸗ kommiſſar — auch aus verſtändlichen Gründen — immer die allgemeine Erſparnis in den Vordergrund ſchieben mußte und ein allzu hohes Minimum hier nicht zugeben wollte. Darüber wird bei den Ver⸗ handlungen, die ich erwähnt habe, noch weiter ge⸗ ſprochen werden müſſen. Endlich und drittens iſt von den Groß⸗Berliner Gemeinden als letzter Programmpunkt für die künf⸗ tige Geſtaltung der dringende Wunſch geäußert wor⸗ den, daß man nicht den Monatsverbrauch, ſondern mindeſtens den Vierteljahrsverbrauch bei der Berech⸗ nung zugrunde legen möge. Das würde bedeuten, meine Herren, daß ein Ausgleich ſtattfinden kann, daß ſich alſo die Möglichkeit ergibt, wenn einer in einem Monat etwas über ſein Minimum hinaus⸗ käme, das durch erhöhte Erſparnis in einem andern Monat wieder einzubringen. (Bravo!)