Sitzung am 5. September 1917 12 Borſteher Dr. FIrentzel: Wir kommen zu , Runtt 22, , , Mitteilung betr. unvermutete Prüfung der Stadt⸗ A hauptkaſſe am 16. Auguſt 1917. Die Mitteilung iegt aus. — Das Wort iſt nicht verlangt; die Verſammlung hat Kenntnis von der Mitteilung genommen. „, „Punkt 3: Mitteilung betr. Erſatzbeſchaffung für enteignetes Dachkupfer. Druckſache 95. 22 Auch hier iſt das Wort nicht verlangt. Die Ver⸗ jammlung hat Kenntnis genommen. Punkt 4: Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Polizei⸗ 5 koſten. Druckſache 96. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung des Haushaltsplanes Ord. Verwaltung Kapitel XIV Abſchnitt 11 Nr. 1 für 1917 — Beitrag der Stadt zu den Koſten der Kgl. Polizeiverwaltung — werden 8870 ℳ aus dem Dispoſttionsfonds bewilligt.) Punkt 5: Vorlage betr. Fortbeſtehen einer Deputation. Druckſache 97. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Dem weiteren Beſtehen der Deputation zur Beratung über die auf dem Gebiete der ſt dtiſchen Arbeitsloſenfürſorge evtl. zu treffen⸗ den Maßnahmen wird zugeſtimmt.) 2 Punkt 6: Vorlage betr. Verſtärkung des Haushaltsplananſatzes Ord. Verwaltung III. 3—1 für 1917. — Druck⸗ ſache 98. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Der Haushaltsplananſatz Ord. Verwal⸗ tung Kapitel 111 Abſchnitt 3 Nr. 1 für 1917 — Alterszulagekaſſenbeitrag — wird aus dem Dispoſttionsfonds um 38 935 % verſtälkt.) % Punkt 22 Vorlage betr. Waſſerpreis. Druckſache 99. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Meine Freunde haben erhebliche Bedenken, der Vorlage des giſtrats ohne weiteres zuzuſtimmen. Die Vor⸗ lage iſt damit begründet, daß infolge der nachträg lich eingetretenen wirtſchaftlichen Verhältniſſe das Waſſerwerk mit erheblich größeren Unkoſten arbeitet, als es bei Aufſtellung des Etats anzunehmen ge⸗ weſen iſt. Eine beſtimmte Angabe darüber, welcher Ausfall der Stadtgemeinde entſtehen würde, wenn die jetzigen Gebühren trotzdem unverändert beibe⸗ halten blieben, läßt die Vorlage vermiſſen Wir verkennen nicht, daß die ſtädtiſchen Werke werbende Anlagen ſein ſollen, daß ſie neben anderen gaben 147 Aufgaben die Aufgabe haben, auch der Stadt die⸗ jenigen Einnahmen einzubringen, die normalerweiſe aus einem gewinnbringenden Unternehmen gleicher Art erzielt werden. Abe neben anderen Auf⸗ Denn die ſtädtiſchen Werke bleiben immer ein Glied in der Kette der geſamten ſtädtiſchen Ver⸗ waltung, auf welches alle dieſelben kommunalpoli⸗ tiſchen Momente einwirken müſſen, die für die ge⸗ ſamte Verwaltung maßgebend find. In früheren Jahren hat der Herr Stadtverordnetenvorſteher ge⸗ legentlich einer Etatsrede die ſtü dtiſchen Werke das Rückgrat der ſtädtiſchen Finanzgebarung genannt. Schon in ſeiner etzten Etatsrede hat er ſelbſt ausge⸗ führt, daß dieſe Bezeichnung unter den veränderten Ve hältniſſen nicht mehr zutreffe. Wir haben damals, nicht zum mindeſten deshalb, weil wir bereits bei der Aufſtellung des Etats gewiſſe Ausflle bei den ſtädtiſchen Werken befürchteten, die Einkommenſteuer ſo bemeſſen, daß ſie, wenn auch nicht ſicher, ſo doch vermutlich einen Ueberſchuß der Stadtgemeinde bringen würde. 4 Meine Herren, was das Waſſerwerk im beſonde⸗ ren anlangt, ſo iſt ſeinerzeit in der Etatsrede des Herrn Kämmerers geſagt worden, daß es im Jahre 1916 erträgnislos geblieben ſei, und es war für das Jahr 1917 ein Ueberſchuß von 125 000 ℳ veran⸗ ſchlagt. Ich habe ſchon vorhin bemerkt, daß es ſich meinem Ueberblick entzieht — und auch meine Freunde haben darüber keine Aufklärung geben können —, ob dieſes Mal bei Beibehaltung der bis⸗ herigen Gebühren wiederum nur mit einem Weg⸗ falle des Ueberſchuſſes zu rechnen iſt oder ob darüber hinaus eine Unterbilanz eintreten wird, bejahenden⸗ falls eine Unterbilanz in welcher Höhe. Aber wenn dieſe Höhe nicht eine ganz beſonders beträchtliche iſt, dann ſind meine Freunde von vornherein nicht geneigt, nunmehr mitten im Etatsjahr die Gebühren heraufzuſetzen und damit eine neue Belaſtung Teilen unſerer Bevölkerung aufzubürden, denen jede Mehr⸗ belaſtung fernzuhalten wir gegenwärtig die aller⸗ größte Urſache haben. (Sehr richtig!) Es ſteht in der Vorlage, daß die nunmehr vor⸗ geſchlagenen Sätze ſo bemeſſen ſind, daß nur ein Teil der großen Verbraucher davon betroffen wird. Es iſt indeſſen durchaus nicht unbedingt richtig, daß der Hausbeſitzer, der ein großen Waſſerverbrau/er iſt, beſonders tragfähige Schultern für Meh laſten hat, und man kann vor allen Dingen daraus, daß nur ein verhältnism ßig geringer Teil der Hausbeſitzer be⸗ troffen wird, nicht herleiten, daß man ſich ohne Feſtſtellung der zwingenden Notwendigkeit zu dem Schritte entſchließen darf. Denn es iſt für die be⸗ troffenen Hausbeſttzer keineswegs ein Tryſt, daß ſtie nur eben wenige ſind und daß vielleicht eine größere Zahl von Hausbeſitzern nicht bet. ffen iß. Wenn jedoch ſelbſt die Verhältniſſe ſo liegen ſollten, daß die Erhöhung der Gebühren zwingend notwendig wäre, dann ſind wir unter keinen Um⸗ ſtänden dafür, die diesbezügliche Beſchlußfaſſung jetzt vorzunehmen in einem Angenbick, in dem wir Anlaß haben, vorauszuſehen, daß eine huliche Vor⸗ lage mit vielleicht noch größerer Traaweite uns in allernächſter Zeit vom Magiſtrat gebracht werden wird, nämlich in bezug auf die Gebühren für Gas. Wir find der Meinung, daß es um mindeſten ge⸗ boten ſein wird, dieſe beiden Norlagen zuſammen