154 Sitzung am 5. Ich möchte daran erinnern, daß bis zum 31. März 1916 die Firma Hennecke die Fuhrleiſtun⸗ gen für die Stadt Charlottenburg bewerkſtelligt hat, daß dann am 1. April die Firma Haerike aus Wilmersdorf ſie zum Preiſe von 17,50 pro Fuhre und Kutſcher übernommen hat. Dieſen Preis haben wir im Jahre 1916 bezahlt. Bei der Vorberatung des Haushalts für 1917 hatten wir auch dieſen Satz von 17,50 % zugrunde gelegt. Im November trat dann der Herr Stadt⸗ baurat an die Deputation mit der Mitteilung her⸗ an, daß wir an dieſer Stelle des Etats einen er⸗ heblichen Betrag ſparen würden, da wir nicht mehr genötigt wären, 17,50 ℳ. zu bezahlen, ſondern nur 15 ℳ. Das wäre geſchehen, weil Hennecke, alſo der vorige Lieferant, an uns herangetreten wäre und nur 15 %ℳ verlangt hätte. Er hätte ſich daraufhin mit der Firma Gebrüder Haerike in Verbindung geſetzt, und dieſe hätte, wenn auch nicht gern, ſich damit einverſtanden erklärt, die Fuhrleiſtungen auf der Baſis von 15 zu bewerkſtelligen. Es war uns bis zu einem gewiſfen Grade unbegreiflich, daß eine Firma im November 1916 billigere Preiſe annahm, als ſie für das gegenwärtige Etatsjahr gültig waren. Aber da ſich der Unternehmer dazu verſtanden hat, ſo konnten wir dieſen niedrigeren Preis annehmen. — Ich erwähne das beſonders, weil in der Begründung der Vorlage ſteht, daß es „eine grobe Unbilligkeir von uns wäre, wenn wir die Vertragslage ausnutzen wollten“. — Alſo im November iſt erſt der Ver⸗ trag auf der Baſis von 15 ℳ geſchloſſen worden. Dem Hennecke iſt geſchrieben worden, daß wir von ſeiner Offerte keinen Gebrauch machen könnten. Der neue Vertrag iſt dann am 1. April in Aktion ge⸗ treten, und bereits im Mai iſt die Firma Haerike mit dem Erſuchen an uns herangetreten, die ver⸗ einbarten Betrige weſentlich, von 15 ℳ auf 22,50 , zu erhöhen. Meine Herren, zu Beginn des Krieges hatten wir uns in Uebereinſtimmung mit dem Magiſtrat auf den Standpunkt geſtellt, daß Vertuäge, die für kurze Zeit geſchloſſen waren, etwa bis zum 1. April 1915, von den Lieferanten gehalten werden müßten und daß nur bei länger dauernden Verträgen eine Erhöhung der vereinbarten Sätze vorgenommen werden dürfte. In dieſem Falle iſt nun der Ver⸗ trag während des Krieges getätigt worden, und er iſt auf Grund einer Konkurrenz zuſtande gekommen. Ich will noch einmal betonen: Hennecke hat uns eine billigere Offerte gemacht, und Haerike hat ſich dieſer Offerte angeſchloſſen. Es iſt doch zun⸗ mindeſten eine große Ungerechtigkeit ſchon gegen die Firma Hennecke, nachdem wir ſie von der Liefe⸗ rung ausgeſchaltet haben, wenn wir nunmehr dem Haerike nicht nur die Sätze, die im vergangenen Jahre gültig waren, ſondern noch weſentlich mehr bewilligen wollten. Ich möchte dabei auch noch an folgendes erin⸗ nern. In einer ſpäteren Vorlage iſt zu leſen, daß das Müll, das im vorigem Winter auf den Höfen liegen geblieben iſt, im Frühjahr abgefahren worden iſt. Die Firma Haerike erhielt dafür einen Preis von 35 für 3 bm. Es war in Ausſicht genom⸗ men, daß dieſes Müll nach den Spandauer Wieſen abgefahren werden ſollte, und daß die Firma in der Lage wäre, zwei ſolcher Fuhren am Tage zu bewerkſtelligen. Nachdem die Vereinbarung getroffen war, fragte die Firma Haerike bei uns an, ob es uns recht wäre, wenn ſie das Müll nach Wilmers⸗ September 1917 dorf zur Zuſchüttung des Sees führe. Uns war das recht. Das hatte zur Folge, daß Haerike an⸗ ſtatt 2 Fuhren deren 5 am Tage machte, ſo daß alſo die Firma Haerike aus einem Geſpann 175 % pro Tag zog und im ganzen 150 000 % vereinnahmt hat. Wir haben damals auch nicht geltend gemacht, daß die Firma einen bedeutenden Vorteil daraus hätte, daß entgegen der erſten Vereinbarung das Müll anderswohin abgefahren wurde. Uns war es gleich, wohin das Müll gefahren wurde: daß der Unternehmer einen größeren Verdienſt dabei hatte, gönnten wir ihm. Weiter wird in der Vorlage geltend gemacht, daß wir eventuell vom 1. Oktober die Fuhrleiſtungen ſelbſt übernehmen, alſo die Firma Haerike am 1. Oktober aus dem Vertrage entlaſſen wollen. Es könnte ſo ausſehen, als ob die Firma Haerike uns einen Gefallen damit täte. Das Gegenteil iſt richtig. Die Firma Haerike hat unter den obwaltenden Ver⸗ hältniſſen einen ſehr großen Vorteil davon, wenn ſie nicht mehr genötigt iſt, die Fuhrleiſtungen vom 1. Oktober ab, wie es vertraglich ausbedungen iſt, zu bewerkſtelligen. Das iſt nach unſerer Anſicht für den Schaden, den ſie eventuell hat, Aequivalent ge⸗ nug. Deshalb meinen wir, daß es ungerechtfertigt wäre, ihr dieſen hohen Betrag noch zu gewähren. Wenn nicht von vornherein eine Ablehnung der Vorlage erfolgte, ſo würden wir vorſchlagen, ſie in den Ausſchuß, der vorausſichtlich für die Müllbe⸗ ſeitigung eingeſetzt werden wird, noch einmal zu beraten und dort einen Beſchluß zu faſſen. Stadtv. Bergmann: Meine Herren! Auf den erſten Blick hat es den Anſchein, als ob die Forde⸗ rung, die Erhöhung um 7,50 ℳ, ſeh: mäßig wäre. Sie gewinnt aber an Bedeutung, wenn man ſich ver⸗ gegenwärtigt, daß die Forderung ca. 50 % beträgt. Dieſe, Forderung iſt als um ſo größer anzuſehen, wenn man bedenkt, daß, wie aus den Akten erſichtlich iſt und wie Herr Kollege Dr Byk eben geſchildert hat, der Vertrag erſt im November 1916 geſchloſſen war. Zu der Zeit beſtand ſchon eine ganz erhebliche Verteuerung, nicht allein in der Verpflegung der Pferde, ſondern auch eine Verteuerung der Löhne und der ſonſtigen Utenſilien, die für Geſpanne ge⸗ braucht werden. Immerhin darf man annehmen, daß die Forderung von unſerer Verwaltung ein⸗ gehend geprüft worden iſt. Es wird aber doch richtig ſein, daß wir uns die Einzelheiten noch einmal näher anſehen, zumal die geſamte Forderung 38 000 ℳ ausmacht. Ich möchte deshalb vorher nicht auf Einzelheiten eingehen. Wir würden es für richtig halten, daß die Vor⸗ lage nicht abgelehnt, ſondern einem Ausſchuß über⸗ wieſen wird. Am beſten täten wir, wenn wir ſie dem Ausſchuß überweifen, der aller Wahrſcheinlich⸗ keit nach zu den Punkten 14 und 15 betr. Müll⸗ abfuhr eingeſetzt wird. Ich glaube aber nicht, daß es zuläſſig iſt, ſchon jetzt eine Vorlage einem Aus⸗ ſchuſſe zu überweiſen, der erſt nachher eingeſetzt wird. Deshalb würde ich es für richtig halten — der Herr Vorſteher wird ja darüber zu entſcheiden haben —, daß wir die Abſtimmung über den einzuſetzenden Ausſchuß bis nach der Beratung über Punkt 14 und 15 verſchieben. In jedem Falle wünſchen wir einen Ausſchuß für die Vorlage. Stadtv. Vollmann Meine Herren! Wir können froh und glücklich ſein, daß die Stadt Char⸗ lottenburg die Müllabfuhr in eigene Regie über⸗ 1