156 ſondere Verträge für die Abfuhr geſchloſſen werden ſollen. Ich habe das auch in meinem Bericht aus⸗ drücklich hervorgehoben. Die Gebühren, die von dem Fistus durch Vertrüge eingezogen werden ſollen, erſcheinen auch nicht in dem Haushaltsplan. Wenn ich recht habe und diejenigen Beträge, von denen ich eben ſprach, deren Höhe ich jedoch nicht be⸗ urteilen kann, nachträglich eingeſetzt werden, dann dürfte die Belaſtung für die Hausbefitzer vielleicht geringer werden, denn die Einnahmen müßten ſich dadurch nicht unweſentlich erhöhen. Der Magiſtrat wird vielleicht die Freundlichkeit haben, uns heute ſchon hierüber eine Auskunft zu erteilen oder — da ich die Abſicht habe, Ausſchuß von 15 Mitaliedern zu beantragen — es in dieſem Ausſchuſſe zu tun. Jedenfalls halte ich es für meine Pflicht, auf dieſen Punkt ſchon heute bei der Beratung aufmerkſam zu machen. Meine Herren, Einſetzung eines Ausſchuſſes beantragt wird, ſo halte ich es nicht für erforderlich, auf weitere Einzelheiten in dieſer Angelegenheit einzugehen. Ich glaube, alle weiteren Fragen und Feſtſtellungen, die zu machen ſind, können in einem Ausſchuß erfolgen. Ich bitte die Herren deshalb, vorläufig den Ausſchuß zu be⸗ ſchließen, um weiteres im Ausſchuſſe vom Magiſtrat zu hören. Vorſteher Dr. Frentzel: Das Wort iſt nicht weiter verlangt. — Herr Kollege Jolenberg, ſoll ſich der Ausſchuß mit den drei Vorlagen 14, 15 und 16 beſchäftigen? 7 (Wird bejaht.) — Es iſt alſo der Antrag geſtellt worden, die Punkte 14, 15 und 16 einem Ausſchuſſe von 15 Mitgliedern zu überweiſen. (Die Verſammlung beſchließt demgemäß und wählt zu Ausſchußmitgliedern die Stadtverordneten Bergmann, Braune, Brix, Dr Byt, Haack, Imberg, Jolenberg, Leupold, Panſchow, Peeſch, Rieſenberg, Ruß, Scharnberg, Schwarz, Zielenziger.) Die Ausſchußmitglieder haben gleichzeitig die Verpflichtung, Punkt 12 zum Gegenſtand ihrer Be⸗ ratung zu machen. — Ich ſtelle feſt, daß von der Ver⸗ ſammlung ſo beſch oſſen worden iſt. Wir kommen nunmehr zu Punkt 17. Es iſt be⸗ antragt worden, dieſen Punkt mit Punkt 18 zuſam⸗ men zu behandeln. Wenn kein Widerſpruch erfolgt, werde ich dementſp echend verfahren. — Vorher teile ich jedoch noch mit, daß das Protokoll der Sitzung die Herren Scharnberg, Dr Stadthagen und Straehler vollziehen. 7 Wir gehen alſo über zu Punkt 17 und 18: Antrag der Stadtw. Otto und Gen. betr. Zentral⸗ heizung und 4 , Druck⸗ ſache r and Borlage betr. Einſetzung einer Verwaltungsdepu⸗ tation für Kohlenverſorgung und Wahl der Depu⸗ tationsmitglieder. Diuckſache 109. da namens meiner Freunde die Sitzung am 5. September 1917 (Der Antrag der Stadtv. Otto und Gen. lautet: Snadtverordnetenverſammlung erſucht den Magiſtrat, echtzeitig entſchiedene Schritie zu tun, damit vor einer etwa notwendigen be⸗ hördlichen Regelung der Zentraheifung und Warmwaſſerverſorgung den ſt dtiſchen Kör⸗ perſchaften Gelegenheit gegeben wiid, die In⸗ tereſſen und Bedürfniſſe der Bevölkerung zur Geltung zu bringen.) Stadtv. Brode: Meine Herren! Bereits An⸗ fang Mai d. Is. lag uns ein Antrag vor: der da Magiſtrat wird erſucht, die erforderlichen Maßnah⸗ namens meiner Freunde einen men baldmöglichſt zu treffen, um die Verſorgung der Bevölkerung mit Brennmaterial für die nächſte Heizperiode ſicherzuſtellen. Inzwiſchen haben es die Verhältniſſe mit ſich gebracht, daß das Ober⸗ kommando in den Marken einen beſonderen Beirat für die Kohlenverſorgung eingeſetzt hat und daß durch das Kriegsamt den (Gemeinden eine weſentliche Arbeitslaſt hinſichtlich der Verteilung der Kohlen übertragen worden iſt. Infolgedeſſen wird es not⸗ wendig ſein, außer dem Dezernat, das bereits für die Verteilung der Kohlen gebildet iſt, eine Depu⸗ tation ins Leben zu rufen, die ſich mit dieſer außer⸗ ordentlich wichtigen Aufgabe ganz beſonders zu be⸗ faſſen haben wird. Die Verordnung des Oberkommandos in den Marken läuft in der Hauptſache darauf hinaus, zu⸗ nächſt eine gerechte Verteilung des vorhandenen Kohlenmaterials an die Bevölkerung zu gewähr⸗ leiſten. Deswegen hat das Oberkommando im Juli eine Verfügung erlaſſen, wonach den Hausbeſitzern mit Zentralheizung nur 50%, ihres vorjährigen Be⸗ zuges zunächſt geliefert und, was ſehr weſentlich iſt, nur 50% des vorjährigen Bezuges von den Haus⸗ beſitzern in dieſem Jahre entnommen werden darf. Alſo der Hausbeſitzer würde ſich ſtrafbar machen — und zwar ſind die Straſen ziemlich bedeutend wenn er über dieſe 50% hinaus Kohlen einfahren ließe, vorausgeſetzt, daß er in der Lage iſt, mehr als 50% ſeines vorfährigen Bezuges zu erhalten. Es geht noch weiter: diejenigen, die etwa ſchon mehr als 50% bei Erlaß dieſer Verfügung in ihrem Keller haben, müſſen damit rechnen, daß der überſchießende Teil als beſchlagnahmt gilt, daß ſie alſo dieſes Quan⸗ tum nicht verwenden dürfen. Daran anknüpfend, möchte ich auf den Antrag des Kollegen Otto und Gen. näher eingehen. Es iſt wirklich unerträglich, meine Herren, wie ſich das Verhältnis der Hausbeſitzer und der Mieter in den letzten Monaten infolge dieſer Verfügung des Oberkommandos geſtaltet hat. Auf der einen Seite hat der Hausbeſitzer an Koks nicht mehr als die Hälfte zur Verfügung, wenn er überhaupt ſoviel geliefert erhält; auf der anderen Seite verlangen die Mieter, von ihrem Standpunkt aus mit Recht, daß die von dem Hausbeſitzer in dem Mietsvertrage übernommenen Verpflichtungen erfüllt werden. Zu⸗ nächſt handelt es ſich, da die Heizung noch nicht aktuell iſt, um die Warmwaſſerverſorgung. Was hat darüber nicht ſchon die Pieſſe geſchrieben, wie⸗ piel iſt nicht ſchon darüber diskutiert worden! habe ſelbſt die Ehre, dem Beirat des Oberkommandos anzugehören. Mir hat unſer Verhandlungsleiter, als ich ihn auf die Uebelſtände aufmerkſam machte, erklärt: zeigen Sie doch den Mietern die Beſtimmung des § 22 der Verfügung des Oberkommandos, da⸗ raus erſieht doch jeder Mieter, daß der Hanswirt