Situng am 5. September 1517 zunächſt nicht mehr als 50% beziehen darf, und wenn er vernünftig iſt, ſo wird er ſich ſagen: es iſt richtiger, daß jetzt die Warmwaſſerverſorgung einge⸗ ſchränkt wird, um die Kohlen für die viel wichtigere Heizung aufzubewahren, als daß jetzt die Warm⸗ waſſerverſorgung in vollem Umfange betrieben wird. Nun kam die unglückliche Gasverordnung. Die Mieter haben mit Recht dagegen Einſpruch erhoben und erklärt, daß ſie nicht in der Lage ſind, auf die Warmwaſſerverſorgung zu verzichten, da ſie auch in der Gasbelieferung beſchränkt werden. Eine Ein⸗ ſchränkung muß aber erfolgen, weil das Kohlenmate⸗ rial nicht in genügender Menge zur Verfügung ſteht. Dann hat ſich der Reichskommiſſar für Elek⸗ trizität auch mit dieſer Frage befaßt. Wie Ihnen aus den Zeitungen bekannt ſein wird, hat in Wies⸗ baden vor ungefähr drei Wochen eine Verſammlung der einſchlägigen Fachleute ſtattgefunden, um ſich über die Richtlinien bezüglich der Einſchränkung der Warmwaſſerverſorgung und der Heizung zu einigen. Es iſt eine außerordentlich ſchwierige Frage. Im allgemeinen iſt doch eine Verſtändigung erfolgt. Vorausſichtlich wird die Sache ſo gehand⸗ habt werden, daß der Herr Reichskommiſſar in der zu erwartenden Verordnung in Bezug auf die Ein⸗ ſchränkung der Heizung und Warmwaſſerverſorgung nur allgemeine Richtlinien anordnen wird, weil die Verhältniſſe in den einzelnen Städten ganz verſchie⸗ den ſind, daß aber die Gemeinden beauftragt wer⸗ den, ſogenannte Fachkommiſſionen zu bilden, die Polizeibefugnis erhalten ſollen und anzuordnen haben, in welchem Umfange die Einſchränkung der Heizung und der Warmwaſſerverſorgung ſtattfinden ſoll. Ich glaube, daß wir in allernächſter Zeit eine derartige Verfügung zu erwarten haben. Es wird Aufgabe der Deputation ſein, die wir wählen, daß ſie dieſe Fachkommiſſion bildet und mit ihr in enger Fühlung arbeitet. Ich hoffe im Intereſſe der Mieter und Vermieter, daß dann die Streitigkeiten, die jetzt einen Umfang angenommen haben, der wirk⸗ lich unerträglich iſt, aufhören werden. Dann werden die Heizkommiſſionen ſolche Beſtimmungen zu treffen haben, denen die Vermieter im Umfange der ihnen zur Verfügung ſtehenden Kohlenmenge auch wirk⸗ lich nachkommen können. Die Hauptſache iſt, daß allen Kreiſen eine gerechte Behandlung zuteil wird, daß der eine nicht bevorzugt, der andere hintenan⸗ geſetzt wird. Darum iſt auch die Beſchlagnahme der Mengen, die 50% überſteigen, vom Oberkommando angeordnet worden. Ich bitte Sie, meine Herren, dem Antrage des Magiſtrats zuzuſtimmen und die Deputation zu wählen, die gerade in der jetzigen Zeit außerordent⸗ lich notwendig ſein wird und deren Arbeit ſich hoffentlich ſehr ſegensreich geſtalten wird. Stadtv. Kaufmann: Meine Herren! Ich will in die ſehr ſchwerwiegende Materie der Kohlenver⸗ ſorgung nicht eintreten, namentlich nicht auf die Kalamitäten hinweiſen, die ja leider zu befürchten in werden. Ich möchte nur der Deputation den Kun mit auf den Weg geben, daß ſie mehr Ein⸗ fluß gewinnt als die Deputation, die wir zur ratung von Maßregeln gegen die Lebensmittelteue⸗ rung eingeſetzt haben. Dieſen Wunſch möchte ich aus⸗ ſprechen und dann noch auf einen Punkt aufmerk⸗ ſam machen, den Sie Ihrer ernſten Beratung unter⸗ zichen möchten. 157 Der Herr Referent hat ſich darauf beſchränkt, über die Heizvorrichtungen in denjenigen Grund⸗ R zu ſprechen, die mit Zentralheizung verſehen find. Er hat nicht derjenigen Häuſer, namentlich der kleineren Häuſer, gedacht, die Ofenbeheizung haben⸗ Ich habe Anlaß genommen, mich darüber zu infor⸗ mieren, wie bis jetzt die Abſicht iſt, derartige Heizun⸗ gen zu verſorgen, und es iſt Ihnen allen bekannt, daß ja jetzt zum 1. September Kohlenkarten zu⸗ ſammen mit den Lebensmittelkarten ausgegeben worden find, die für jeden, der zum Bezug von Lebensmitteln berechtigt iſt, einen halben Zentner pro Kopf und Monat vorſehen. Es beſteht aber, wie ich aus zuverläſſiger Quelle weiß, vorläufig die Ab⸗ ſicht, dieſe Karten nur monatlich zu berückſichtigen, die Verwertung der Karten alſo immer nur pro Monat zuzulaſſen. Meine Herren, wie denkt man ſich denn das in der Praxis? Nehmen wir mal eine kleine Familie von zwei Köpfen an, ſo hat dieſe einen Zentner monatlich zu beziehen. Da liegt es in der Abſicht des Herrn, der die Sache einleiten ſoll, daß die Kohlen abgeholt werden ſollen. Alſo man ſoll nach Kohlen ſtehen, ſie auf dem Rücken nach Hauſe tragen oder, wie es wohl beabſichtigt iſt, ſie im Kinder⸗ wagen nach Hauſe fahren. Alles ſehr ſchön: man hat aber gar nicht daran gedacht, was nun werden ſoll, wenn wir wieder einen Schneefall wie im vorigen Winter bekommen. Ich möchte alſo die Deputation darauf aufmerkſam machen, daß mit derartigen Erperimenten eine koloſſale Unzufriedenheit in die Bevölkerung hineingetragen würde, ganz abgeſehen von der unzureichenden Beheizung der Häuſer, die lediglich auf Ofenheizung angewieſen ſind. Daß die Ofenbeheizung ſich auch eine Reduktion gefallen laſſen muß, daß man von einer Anzahl von Zimmern nur die Hälfte heizen kann, das gebe ich gern preis; es muß überall gleichmäßig geſpart wer⸗ den. Aber weshalb man jemand, der z. B. 5 Zimmer zu beheizen hat, für die man, wie man mir geſagt hat, bis zum Monat Januar ein Quantum von 30 Zentner Kohlen zur Verfügung ſtellt, verwehren will, die Kohlen auf ein mal anzufahren, iſt mir unverſtändlich. Das iſt ein Unding, damit iſt gar⸗ nicht zu wirtſchaften; denn die Leute können un⸗ möglich monatlich dieſe kleinen Mengen abgefahren bekommen. Es gibt kein Fuhrwerk, und die Kinder⸗ wagenfahrerei iſt wahrhaftig eine Kinderei. Das iſt in der Tat eine Sache, die nicht durchzuführen iſt. Ich möchte alſo die Deputation bitten, ihre Auf⸗ merkſamkeit auch auf die Beheizung der Häuſer mit Ofenheizung auszudehnen. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Wir haben bei der Stadtwerordnetenverſammlung die Einſetzung der Deputation hauptſächlich beantragt, um ſolche Fragen, wie die eben angeregte, in ihrem Schoße zu erörtern. Ich möchte aber, um nicht über⸗ triebene Erwartungen von dem Tätigkeitsfeld der Deputation zu erwecken, mit Rückſicht auf die Worte meines Herrn Vorredners, der auf die Lebensmittel⸗ deputation exemplizierte, gleich betonen, daß auch dieſer Deputation ihre Grenzen von vornherein Be⸗ſrecht eng geſteckt ſind. Sie wiſſen, daß wir den Kohlenverband Groß⸗Berlin beſitzen, der diejem Stelle iſt, die die Kohlenregelung innerhalb Brog⸗ Berlins zu beſorgen haben wird. Wir werden uns in⸗ folgedeſſen in der Kohlendeputation lediglich mit Tragen der örtlichen Kontrolle und eventuell mit den 4