Sitzung am 5. September 1917 tun, um feſtzuſtellen, wie hoch die Rückvergütung, d. h. das Recht auf Minderung ſeitens des Mieters, zu veranſchlagen iſt. Natürlich werden ſich ſehr viele Leute damit nicht zufrieden geben, und ich glaube doch, daß über kurz oder lang Gerichtsurteile nach der Richtung hin erfolgen werden, die eben für die All⸗ gemeinheit als Beiſpiel für die Abzüge dienen wer⸗ den, die gemeinhin vorzunehmen ſind. Stadtv. Bernhard: Ja, meine Herren, mir iſt die Sachlage noch nicht ganz klar. Zunächſt ſehe ich nicht ein, weshalb nicht von irgendeinem tech⸗ niſchen Verband und von dem Verband der Haus⸗ wirte mindeſtens genau ſo wie für die Warmwaſſer⸗ verſorgung auch für die Heizung ein beſtimmter Prozentſatz feſtgeſtellt werden konnte, der bei voll⸗ kommenem Ausfall der Heizung eventuell als Ab⸗ zug in Betracht käme. Denn die Einſchränkung der Warmwaſſerbelieferung ſteht ja auch noch nicht ganz und generell feſt. Infolgedeſſen wird ja auch dort immer von Fall zu Fall zu beſtimmen ſein, welcher Prozentſatz nun von der Generalquote zurückzuver⸗ güten iſt. Dasſelbe trifft meines Erachtens doch auch bei der Heizung zu. Dann möchte ich aber weiter die Frage ſtellen: was heißt 3% von der Miete? Iſt das berechnet von den — (Zuruf) — Meine Herren, hier iſt ja die einzige Stunde, wo wir über dieſe Frage mal Auskunft bekommen können. — Ich möchte wiſſen, ob dieſer Zentral⸗ heizungsverband dieſe 3% z. B. unter Berückſich⸗ tigung der augenblicklichen geſtiegenen Koſten des Vermieters beſtimmt hat. Denn das Riſiko der Materialienſteigerung muß bei feſtſtehender Miete natürlich immer der Vermieter tragen, und es fragt ſich daher, wie der von dem Kollegen Brode ange⸗ gebene Prozentſatz eigentlich gewonnen wird. Ich weiß nicht, ob Herr Kollege Brode in der Lage iſt, darüber Auskunft zu geben, bitten möchte ich aber, daß die Deputation, der die Sorge für die Kohlen⸗ belieferung und die Fühlungnahme mit den Behör⸗ den aufgetragen iſt, ſich dieſer Frage auch im In⸗ tereſſe der Mieter möglichſt warm annimmt. (Zurufe.) — Meine Herren, zunächſt möchte ich nur ganz ge⸗ horſamſt darum gebeten haben; ob es geſchieht, werden wir ja nachher ſehen. Stadtv. Brode: Ich kann Herrn Kollegen Bern⸗ hard nur erwidern, daß wir uns auf das Gutachten von mehreren Sachverſtändigen ſtützen; eine genaue Detaillierung kann ich ihm hier wirklich nicht geben. (Die Verſammlung beſchließt mit großer Mehr⸗ heit entſprechend dem Antrage des Magiſtrats zu Punkt 18 der Tagesordnung die Einſetzung einer Verwaltungsdeputation, in die die Stadtv. Brode, Dr Byk, Gebert, Dr Frentzel, Friedrich, Haack, Jolen⸗ berg, Kantzenbach, Marzahn und Scharnberg gewählt werden, betrachtet damit den Antrag der Stadtv. Otto und Gen. unter Punkt 17 der Tagesordnung für er⸗ ledigt und erklärt ſich damit einverſtanden, daß die Tätigkeit des beſtehenden Ausſchuſſes zur Vorbe⸗ ratung des Antrages der Stadtv. Brode und Gen. 159 vom 2. 5. 17 nunmehr auf die Deputation über⸗ zugehen hat.) Vorſteher Dr. Frentzel: Punkt 19 der Tages⸗ ordnung: Vorlage betr. Neubau einer behelfsmäßigen Mikro⸗ ſkopieranſtalt auf dem Gelände des Krankenhauſes Weſtend. — Druckſache 110. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: 1. Dem Neubau einer behelfsmäßigen Mikro⸗ ſkopieranſtalt auf dem Gelände des Kranken⸗ hauſes Weſtend wird zugeſtimmt. 2. Die Koſten im geſchätzten Betrage von 12 000 Mark ſind aus dem Dispoſitionsfonds zu ent⸗ nehmen.) Wir kommen nunmehr zur Behandlung des Dringlichen Antrages der Stadtv. Dr. Stadthagen und Gen. betr. Aufſtellungen über den vorjährigen Gasverbrauch. Antragſteller Stadtv. Dr Stadthagen: Meine Herren! Ich glaube, es iſt von der Stadtverordneten⸗ verſammlung mit Befriedigung aufgenommen worden, daß es dem Magiſtrat im Zuſammenhang mit den anderen Groß⸗Berliner Gemeinden gelungen iſt, die drohende ſtarke Einſchränkung des Gasverbrauchs hintanzuhalten und ſie auf ein geringeres Maß her⸗ unterzudrücken. Die jetzigen Beſtimmungen ſind aber, ſo erfreulich der Geſamterfolg iſt, für die Mieter inſo⸗ fern ſehr unklar, als ſie nicht in der Lage ſind, ſich darüber zu vergewiſſern, wieviel ſie nun im Herbſt und Winter verbrauchen dürfen. Es iſt zwar in den Zeitungen davon die Rede geweſen, der Mieter brauchte nur die Karte, die beim Gasmeſſer hinge, nachzuſehen, darauf ſtände alles, und er brauchte da⸗ von nur 10 % abzuziehen. So einfach iſt das leider nicht. Auf der Karte befinden ſich im allgemeinen die Angaben über den monatlichen Verbrauch im vorigen Jahre nicht mehr; das trifft nur noch in einzelnen Fällen zu. Der Mieter iſt alſo gar nicht in der Lage, ſich davon zu überzeugen, welche Gasmenge er ſetzt verbrauchen darf. Auch die Rechnungen vom Vor⸗ jahre geben, ſelbſt wenn ſie aufbewahrt ſind, was wohl meiſt nicht der Fall iſt, kein klares Bild. Des⸗ halb habe ich mir mit meinen Freunden den Antrag zu ſtellen erlaubt, daß der Magiſtrat bei den nächſten Ableſungen, mindeſtens — ich habe mich vorſichtig ausgedrückt — auf Antrag des Mieters, dem Mieter eine Karte übergeben läßt, auf der verzeichnet iſt, was im vorigen Jahre in einem oder zwei Monaten gebraucht iſt und was er jetzt verbrauchen darf. Ich glaube, das Rechnen wird manchen Einwohnern unſerer Stadt auch etwas ſchwer, und inſofern iſt es ganz gut, wenn der Betrag, der jetzt erreicht werden darf, darauf ſteht, namentlich da bei kleinerem Ver⸗ brauch die Zahlen etwas anders ſind als der vor⸗ jährige Verbrauch weniger 10 %. Meine Herren, man wird gegen den Antrag an ſich zunächſt einwenden, daß er eine ungeheure Be⸗ laſtung der Verwaltung darſtelle, und es iſt fraglos, daß, wenn das allgemein bei den 70⸗, 80⸗, 90 000 Haushaltungen, die wir in Charlottenburg haben, geſchähe, dann 90 000 Karten ausgefüllt werden müßten, was doch nur mit einer ſehr großen Anzahl