162 Sitzung am 19. Iſt dem Magiſtrat bekannt, daß ein großer Teil des von der Stadt gelieferten Obſtes und Gemüſes in verdorbenem Zu⸗ ſtand zum Verkauf gelangt? Was gedenkt der Magiſtrat zu tun, um dieſem Uebelſtand abzuhelfen? Charlottenburg, den 18.-September 1917. Bade, Dr Borchardt, Gebert, Hirſch, Hofer, Katzenſtein, Klick, Leupold, Peeſch, Richter, Scharnberg, Wilk, Zaein. Ich möchte an die Herren Vertreter des Magi⸗ ſtrats die Frage richten, ob die Anfrage heute beant⸗ wortet werden kann. Oberbürgermeiſter Dr Scholz: Wir legen Wert darauf, die Anfrage heute zu beantworten, und ich bitte, zu dieſem Zwecke am Schluß der Tagesordnung Herrn Stadtrat Auguſtin das Wort zu geben. Vorſteher Dr Frentzel: Dann werden wir dem⸗ entſprechend verfahren. Wir treten in die Tagesordnung ein. Punkt 1: Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel zur Beſchaffung von Familienſtammbüchern. Druckſache 114. (Die Verſammlung beſchließt nach dem An⸗ trage des Magiſtrats, wie folgt: Zur Verſtärkung des Etatsanſatzes Ord. Verwaltung Kapitel XIV Abſchn. 16 Nr. 1 für 1917 werden 939,19 ℳ aus dem Dispo⸗ ſitionsfonds bewilligt.) Punkt 2: Vorlage betr. von Cunyſche Erbſchaft. — Druck⸗ ſache 115. Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Die Stadwerordnetenverſammlung er⸗ klärt ſich damit einverſtanden, daß die Ver⸗ gütung an die Teſtamentsvollſtrecker des von Cuny'ſchen Nachlaſſes für die Verwaltung der für den Erben Emil Binder auszuſondernden Vermächtnismaſſe auf die Stadtgemeinde über⸗ nommen wird.) Punkt 3: Vorlage betr. Beſchaffung einer Feldbahnanlage für das Elettrizitätswerk. Druckſache 116. (Die Verſammlung beſchließt nach dem Antrage des Magiſtrats, wie folgt: Für die Kohlenförderung des Elektrizi⸗ tätswerks wird die Beſchaffung einer Feldbahn⸗ anlage mit Kippwagen genehmigt und die da⸗ zu erforderlichen Mittel bis zum Betrage von 7500 ℳ aus Anleihemitteln bewilligt.) Punkt 4: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlage betr. Ge⸗ währung von Kriegsteuerungszulagen und Kriegs⸗ lohnzuſchlägen. — Druckſache 94, 112. ſſeinen Haushalt auf Hierzu eine Nachtragsvorlage des Magiſtrats. Druckſache 113. September 1917 wird mir ſoeben Zu Punkt 4 der Tagesordnung und Gebert ein Antrag der Stadtv. Dr Borchardt überreicht: In Ziffer 2 der Vorlage (Kriegslohnzuſchlag) ſtatt 20 reſp. 25 § zu ſetzen 30 5. Berichterſtatter Stadtv. Meyer: Meine Herren! Die diesmalige Teuerungszulage unterſcheidet ſich nicht nur durch die Größe ihres Umfangs, ſondern auch durch die Neuigkeit ihres Syſtems derart von allen früheren, daß ich genötigt bin, mich etwas näher über ihr Weſen auszulaſſen. Wir haben während des Krieges bisher zunächſt laufende Teuerungszulagen zugunſten aller Beam⸗ ten bis zu einem gewiſſen Höchſtgehalte, zugunſten der ſonſtigen Angeſtellten und zugunſten aller ſtäd⸗ tiſchen Arbeiter beſchloſſen; wir haben zweitens eine einmalige Teuerungszulage den Beamten, den ſonſti⸗ gen Angeſtellten und den im inneren Verwaltungs⸗ betriebe der Stadt beſchäftigten Arbeitern gewährt, und wir haben endlich als Gegenſtück zu dieſer ein⸗ maligen Teuerungszulage einen Kriegslohnzuſchlag von 10 § für die Arbeitsſtunde den in den ſtäd⸗ tiſchen Betrieben tätigen Arbeitern bewilligt. Obwohl unſere Beſchlüſſe in dieſer Richtung von wachſender Tragweite geweſen ſind, hat ja, wie Sie alle wiſſen, die Teuerung in den letzten Monaten und Wochen einen ſo hohen Grad erreicht, daß neue einſchneidende Beſchlüſſe in gleicher Richtung not⸗ wendig geworden ſind. Der preußiſche Staat iſt vorangegangen, und es iſt in den beiden Häuſern des Landtags eine Vorlage zur Annahme gelangt, an die unſere Vorlage in den Grundzügen anknüpft. Um dieſe Grundzüge kurz zu charakteriſieren, darf ich folgendes bemerken. Ein weſentlicher Unter⸗ ſchied zwiſchen den Kriegsteuerungszulagen, die der Staat früher gewährte, und denen, die er jetzt be⸗ ſchloſſen hat, iſt der, daß die früheren Zulagen nicht höher wurden je nach der Höhe des Gehalts des Empfängers, ſondern daß im Gegenteil die Minder⸗ beſoldeten höhere Zulagen erhielten als die Höherbe⸗ zahlten, wohingegen die neuen Teuerungszulagen mit der Höhe der Gehaltsſtufe ſteigen. Es iſt fſicher, daß für das eine wie für das andere Syſtem manches ſpricht, manches auch gegen das eine und gegen das andere Syſtem. Für die Erhöhung der Teuerungs⸗ zulagen nach der Gehaltsſtufe läßt ſich anführen, daß der Empfänger ſeine Lebensweiſe, ſeine Wohnung, f das höhere Gehalt eingerichtet deshalb auch verhältnismäßig Minderbeſoldeten. Dagegen läßt ſich wiederum ſagen, daß gegenwärtig die wich⸗ tigſten Gegenſtände des notwendigen Bedarfs allen nur in gleichem Maße zugänglich ſind oder wenigſtens zugänglich ſein ſollen und daher die ungeheure Teue⸗ rung dieſer Gegenſtände jedermann gleich und hier⸗ mit verhältnismäßig am härteſten die Minderbeſol⸗ deten trifft. In Erkenntnis dieſer Licht⸗ und Schattenſeiten beider Syſteme hat der Staat einen Weg gefunden, beide Syſteme praktiſch zu vereinigen, indem er die alten Teuerungszulagen aufrechterhal⸗ ten und ihnen die neuen Teuerungszulagen hinzu⸗ gefügt hat, ſo daß alſo in der Geſamtheit beider Zu⸗ lagen beide Syſteme vereinigt ſind. Im übrigen iſt Ihnen bekannt, daß ſich auch ſchon die früheren Zulagen auf dem Ge der Bevorzugung größe⸗ hat und ſein Bedarf größer iſt als der des Gedanken rer Familien aufgebaut haben, d. h. es wurden dieſen im Wege von Kinderteuerungszulagen erhöhte Zuwendungen zuteil. Dabei iſt auch bei