164 um Ihnen auch hier ein Bild von der Wir⸗ kung dieſer Beſchlüſſe wenigſtens anzudeuten, möchte ich anführen, daß beiſpielsweiſe die Boten und Pfört⸗ ner, deren Bezüge jetzt von 2000 % bis zu 2800 Mark gehen, künftig eine Teuerungszulage — ich habe hier nur die Verheirateten mit zwei Kindern genommen, weil es ſich wohl überwiegend um ver⸗ heiratete Beamte handelt — von 480 ℳ nach den früheren und von 720 ℳ nach den jetzigen Be⸗ ſchlüſſen, alſo insgeſamt von 1200 ℳ bekommen. Regiſtraturaſſiſtenten und Bürogehilfen, deren Be⸗ ſoldungsklaſſe von 2200 ℳ bis 3500 ℳ reicht, be⸗ kommen nach den früheren Beſchlüſſen je nach der Höhe ihres Gehalts 420 bis 480 ℳ. Dazu würden nach den jetzigen Beſchlüſſen 936 ℳ treten. Ebenſo hoch ſind die Teuerungszulagen für Sekretariatsaſſi⸗ ſtenten und Stadtſekretäre, immer für Verheiratete mit zwei Kindern gerechnet. Der weiteren Prüfung des Ausſchuſſes unterlag alsdann die Frage, b i s z u welcher Gehalts⸗ ſt uf e die Teuerungszulagen gewährt werden ſollen. Der Staat geht bei Verheirateten bis zu einer Ein⸗ kommensgrenze von 14 680 ℳe. Ueber dieſer Ge⸗ haltsgrenze würden in der Stadt Charlottenburg ſein der Stadtkämmerer, die beiden Bauräte und die beiden Bürgermeiſter. Eine genauere Unterſuchung hat jedoch ergeben, daß eine Grenze von 14 680 %1 beim Staate nicht ganz der Sachlage entſpricht, und zwar inſofern, als die beteiligten hohen Beamten, insbeſondere die Regierungspräſidenten, neben ihrem Gehalte zuzüglich des Wohnungsgeldes auch noch eine Repräſentationszulage beziehen, die ja im Kriege tatſächlich ohne weiteres als Gehaltsteil an⸗ zuſehen iſt. Berückſichtigt man dieſe, ſo würden auch noch die beiden Bauräte, der Stadtkämmerer und der zweite Bürgermeiſter unſerer Stadt unter die Staatsgrenze einzubegreifen ſein. Nicht unter dieſe Staatsgrenze würde nur der Oberbürgermeiſter fallen, und der Oberbürgermeiſter fot dem Ausſchuſſe gegenüber den Wunſch zum Aus⸗ druck gebracht, ihn dementſprechend nicht mit einer Teuerungszulage zu berückſichtigen. Der Ausſchuß ſchlägt Ihnen jedoch einſtimmig vor, dieſem Wunſche des Herrn Oberbürgermeiſters nicht zu fol⸗ gen, ſondern die Teuerungszulagen auch auf ihn aus⸗ zudehnen. Maßgebend dafür war zunächſt der Ge⸗ ſichtspunkt, daß der Oberbürgermeiſter ſonſt der einzige ſtädtiſche Beamte wäre, der keine Teuerungs⸗ zulage bekäme. Aber neben dieſem nebenſächlichen, äußerlichen Geſichtspunkte wurde vor allen Dingen erwogen, daß der Oberbürgermeiſter ſein Amt zu Friedenszeiten angetreten, daß er ſeine Wohnung uſw. auf die Friedensverhältniſſe und demgemäß erheblich umfangreicher, als es für alle anderen Be⸗ amten der Stadt notwendig iſt, eingerichtet hat. Des⸗ halb meint der Ausſchuß, daß kein Anlaß iſt, den Oberbürgermeiſter der Stadt von der Gewährung der Teuerungszulagen auszuſchließen. Dann iſt noch eine Grenze der Magiſtratsvor⸗ lage vom Ausſchuſſe beſeitigt worden. Die Magi⸗ ſtratsvorlage wollte, wiederum entſprechend dem Muſter des Staates, den Unverheirateten nur bis zu einem Einkommen von 7700 %ℳ Teuerungs⸗ zulagen gewähren. Der Ausſchuß ſchlägt Ihnen vor, auch von dieſer Grenze abzuſehen. Es kommen erſtens wenige unverheiratete Beamte mit einem höheren Einkommen in Betracht: zweitens aber iſt zu berückſichtigen, daß dieſe Beamten teilweiſe einen Sitzung am 19. September 1917 eigenen Haushalt führen und infolgedeſſen von der Teuerung ſtark betroffen werden. Nun, meine Herren, habe ich auf einige Einzel⸗ punkte einzugehen. Sie werden zunächſt mit Ge⸗ nugtuung geſehen haben, daß die diesmalige Vor⸗ lage dem Wunſche der im Heeresdienſte ſtehenden ſtädtiſchen Bedienſteten Rechnung trägt, auch ihren Angehörigen den teilweiſen Genuß der Teuerungszulage zukommen zu laſſen. Die Magi⸗ ſtratsvorlage will in ſolchen Fällen 50% der Teue⸗ rungszulage gewähren, allerdings nur dann ohne Ausnahme, wenn die Beamten uſw. ſich außerhalb Groß⸗Berlins im Heeresdienſt befinden, dagegen unter Ausnahme der Militärperſonen vom Ser⸗ geanten aufwärts, ſofern ihr Aufenthaltsort innerhalb Groß⸗Berlins iſt. Eine eingehende Erörterung hat gezeigt, daß wir am beſten tun, in der Beſchlußfaſſung der Magi⸗ ſtratsvorlage zu folgen. Aber es iſt doch nicht zu verkennen, daß die Beſchlußfaſſung gewiſſe Unbillig⸗ teiten zur Folge haben würde, namentlich gegenüber den Leutnants und Oberleutnants, die ſich alsdann vielfach ſchlechter ſtänden als die Unteroffiziere. Um derartigen Unbilligkeiten in geeigneter Weiſe abzu⸗ helfen, bittet Sie der Ausſchuß, eine Beſtimmung aufzunehmen, derzufolge der Maaiſtrat ermächtigt iſt, auch in geeigneten anderen Fällen als den in der Vor⸗ lage geregelten entſprechende Zulagen zu gewähren. Dieſer Satz bezieht ſich nicht nur auf die eben ge⸗ nannten Fälle, ſondern er ſoll dem Magiſtrat für alle diejenigen Fälle einen Freibrief ausſtellen, in denen es nach billigem Ermeſſen gerechtfertigt iſt, die in der Vorlage gezogenen Linien zu überſchrei⸗ ten. Unter den Perſonen im Heeresdienſt, denen der Anteil an den Teuerungszulagen gewährt wird, be⸗ finden ſich nach der Vorlage nicht die Stadtarbeiter, die einen Kriegslohnzuſchlag beziehen. Nach den Erklärungen des Herrn Magiſtratsvertreters im Ausſchuſſe darf aber damit gerechnet werden, daß auch dieſen Perſonen, ſoweit es Billigkeitsgründe an⸗ gezeigt erſcheinen laſſen, eine entſprechende Berückſich⸗ tigung zu teil werden wird. Ferner hat der Ausſchuß gemäß einem Auf⸗ trage, den ihm die verſchiedenen Fraktionsredner in der letzten Sitzung erteilt haben, die Frage geprüft, wie der Magiſtrat für die Kriegshilfskräfte ſorgen will. Es hat ſich ergeben, daß der Magiſtrat in dieſer Beziehung befriedigende Beſchlüſſe gefaßt hat, die gleichzeitig mit der Annahme dieſer Vor⸗ lage veröffentlicht werden ſollen und die ebenſo wie die Beſchlüſſe, die heute gefaßt werden, bereits am 1. Juli 1917, alſo rückwirkend, in Kraft treten würden. Allſeitig iſt es bedauert worden, daß in der Vorlage der Lehrperſonen an den ſtädti⸗ ſchen Volksſchulen nicht gedacht iſt und nach Lage der Geſetzgebung nicht gedacht werden kann. Inſoweit die ſtaatliche Regelung für dieſe Lehrer und Lehrerinnen ungünſtiger iſt als die Regelung, die die Stadt für ihre Beamten beſchließt, können wir indeſſen nach den Erklärungen des Magiſt:ats zu ihm das Zutrauen haben, daß er die Nachteile, die dadurch für die Lehrerſchaft beſtehen würden, auf geeignete Weiſe in vollem Maße ausgleichen wird. Ferner, meine Herren, iſt der im Neben⸗ dienſte für die Stadt tätigen Aerzte gedacht worden. Die Aerzte fallen nicht unter den Normalbeſoldungsplan; infolgedeſſen kann auch eine Teuerungszulage für ſie nicht beſchloſſen werden. Der