Sitzung am 19. September 1917 Magiſtrat hat aber zugeſagt, bei Gelegenheit des nächſten Etats grundſaätzlich die Frage zu prüfen, in⸗ wieweit die Bezüge dieſer Aerzte den heutigen Zeit⸗ verhältniſſen entſprechen und inwieweit infolge der geſunkenen Kaufkraft des Geldes eine Erhöhung dieſer Bezüge erforderlich iſt. Ich glaube, damit die Beſchlüſſe des Ausſchuſſes vollſtändig vorgetragen zu haben, und darf zum Schluß nur bemerken, daß die finanzielle Tragweite der Beſchlüſſe, die Ihnen der Aus⸗ ſchuß vorſchlägt, ſich auf ungefähr 1 500 000 % an jährlichen Ausgaben belaufen wird. Wir ſind uns aber bewußt, daß trotzdem nur ein Stüchwerk zu⸗ ſtande kommt, nur ein Erſatz, ein Erſatz für eine grundlegende Neuaufſtellung des Normalbeſoldungs⸗ plans und des Normallohnplans. Dieſe Neuauf⸗ ſtellung iſt im Kriege nach unſerer Auffaſſung nicht angebracht; aber wir ſind des beſtimmten Willens, ſie vorzunehmen, ſobald der Krieg vorüber iſt. Meine Herren, ich habe endlich noch darauf hinzuweiſen, daß der Magiſtrat in einer Nach⸗ tragsvorlage den Antrag ſtellt, zu beſchließen, daß die Kriegsteuerungszulagen bei einem neu an⸗ zulegenden Vorſchußſonderkonto zu verausgaben und die Lohnzuſchäge künftig als Kriegsteuerungszu⸗ lage zu bezeichnen ſind. Der erſte Wunſch recht⸗ fertigt ſich von ſelbſt; der zweite Wunſch hängt mit dem Ihnen von mir bereits entwickelten Syſtem zu⸗ ſammen, daß eben die Zulagen, die wir hier be⸗ ſchließen, Kriegsteuerungszulagen im eigentlichen Sinne ſind, während es ſich bei den Zulagen für die Gasarbeiter, Elektrizitätsarbeiter uſw. um Lohnzu⸗ ſchläge im Sinne von Lohnerhöhungen handelt. Ich bitte Sie demnach im Namen des Aus⸗ ſchuſſes, den Beſchlüſſen des Ausſchuſſes beizutreten, und ich bitte Sie zugleich, wie ich glaube, auch im Einverſtändnis mit den übrigen Mitgliedern des Ausſchuſſes, die Nachtragsvorlage des Magiſtrats anzunehmen. (Bravo!) — Stadtv. Dr Borchardt: Meine Herren! In bezug auf die Lohnzuſchläge, alſo die Kriegs⸗ teuerungszulagen, hat Ihnen der Herr Bericht⸗ erſtatter geſagt, daß der Gedanke, dieſe Teue⸗ rungszulagen für alle Arbeiter, die in der Stadt be⸗ ſchäftigt ſind, gleichmäßig zu geſtalten, zunächſt im Ausſchuß auf großes Wohlwollen ſtieß, daß ſich aber dann herauegeſtellt habe, es ſei nicht möglich, allen Abeitern diejenigen Lohnzuſchläge zu gewähren, die in den Verwaltungsdeputationen gegeben werden, bei denen Lohnzuſchläge entſprechend der Konjunktur gewährt werden müſſen. Der Antrag, der im Aus⸗ ſchuß geſtellt war, die Teuerungszulage der Arbeiter ſiat auf 20 auf 30 § zu bemeſſen, ging aber zu⸗ nächſt gar nicht dahin, die Teuerungszulage für alle ſtädtiſchen Arbeiter gleichmäßig zu geſtalten; denn es iſt ja ausgeſchloſſen, daß die Verwaltungsdepu⸗ tationen, die bereits bisher höhere Löhne zugebilligt hatten, in Zukunft nicht auch wieder entſprechend der Konjunktur und der Teuerung höhere Löhne ge⸗ währen. Ja, bereits in dem Augenblick, in dem der Ausſchuß ſeine Beratungen pflegte, hatte z. B. die Gasdeputation beſchloſſen, die bisherigen Zuſchläge von 30 § noch einmal um 15 5 zu erhöhen. Ein Antrag, dieſem Beſchluß der Gasdeputation zu folgen, lag im Ausſchuß von keiner Seite aus vor, ſondern der Antrag lautete, bis auf 30 § zu gehen, 165 alſo bis zu demjenigen Satze, den bisher die Gas⸗ deputation gewährt hatte. Meine Herren, dieſer Antrag, den meine Freunde auch jetzt wiederholen, kann als unbillig wohl nicht empfunden werden. Freilich machte der Herr Berichterſtatter und im Ausſchuß auch der Magiſtrat einen ſehr ſcharfen Unterſchied zwiſchen Lohnzuſchlägen der Verwaltungsdeputationen, die der Konjunktur wegen gegeben werden müſſen, und Teue⸗ rungszulagen. Ich will mir für den Augenblick mal dieſen Unterſchied zu eigen machen und lediglich von der Teuerungszulage ſprechen, die nunmehr nach dem Antlage des Ausſchuſſes auf 25 § bemeſſen werden ſoll, um, wie der Herr Berichterſtatter ſagt, einen Ausgleich für die gegenwärtige Teuerung herbeizu⸗ führen. Mit dieſem Lohnzuſchlag, duich den die Arbeiter mit zwei Kindern, und zwar die ungelern⸗ ten, im Höchſtfalle auf 2922 ℳ, die gelernten auf 3132 %ℳ, die Feuerwehrleute auf 3402 ℳ kommen, — mit dem Einkommen von 3400 eℳ bei den Feuer⸗ wehrleuten und bei den Arbeitern von noch nicht 3000 ℳ iſt ein Ausgleich entſprechend der gegen⸗ wärtigen Teuerung nach dem Urteil meiner Freunde nicht möglich, ich glaube, auch nicht nach dem Urteil der Freunde des Herrn Berichterſtatters und dem des Herrn Berichterſtatters ſelbſt. Denn der Herr Berichterſtatter fügte vorſichtigerweiſe ſeinen Worten hinzu: die Zulage habe den Zweck, die Teuerung in dem Umfange auszugleichen, „in dem die Stadr dazu in der Lage iſt“. Es ſcheint alſo, daß letzten Endes bei dem Herrn Berichterſtatter und ſeinen Freunden der finanzielle Effekt maßgebend iſt. Ich glaube wohl, daß der Herr Berichterſtatter anerken⸗ nen wird, daß, um die Teuerung auszugleichen, ein höherer Zuſchlag gerechtfertigt und daß es lediglich der größere finanzielle Effekt iſt, der ihn von dem Schritt, von 25 auf 30 § zu gehen, abſchꝛeckt. Bei der Gelegenheit, meine Herren, muß ich doch mit Nachdruck hervorheben, daß auch in den Verwaltungsdeputationen, wenigſtens ſo weit es mir bekannt iſt, die höheren Zuſchläge keineswegs aus⸗ ſchließlich oder auch nur vorwiegend aus dem Ge⸗ ſichtspunkte der Konkurrenz, der Aufrechterhaltung der Betriebe, der Konjunktur gewährt werden, ſon⸗ dern daß auch in den Verwaltungsdeputationen der Gedanke eine ſehr weſentliche Rolle ſpielt, in den erhöhten Lohnzuſchlägen einen Ausgleich für die ge⸗ genwärtige Teuerung zu ſchaffen. Daß hier bei den Löhnen, auch in der Gasinduſtrie, nicht von Kon⸗ junkturlöhnen die Rede ſein kann, lehrt eben ſchon ein ganz einfacher Vergleich dieſer Löhne mit den in der Rüſtungsinduſtrie gegenwärtig bezahlten Kon⸗ junkturlöhnen. Auch das Gaswerk iſt gar nicht in der Lage, mit den in der Rüſtungsinduſtrie heute üblichen Löhnen zu konkurrieren, und wenn das Gas⸗ nerk trotz der in der Induſtrie gezahlten Löhne gegenwärtig den Betrieb nicht nur durch Gefangene, ſondern auch durch freie Arbeiter aufrechterhalten kann, ſo eben deswegen, weil es immer noch eine ganze Reihe von Arbeitern gibt, die das feſte Ar⸗ beitsverhältnis in der ſtädtiſchen Gasanſtalt dem Ar⸗ beitsverhältnis vorziehen, das momentan zwar außer⸗ ordentlich hohe Löhne gibt, aber in abſehbarer Zeit doch in den Löhnen ſehr herabgehen wird, während die in der Gasanſtalt beſchäftigten Arbeiter darauf rechnen können, dauernd bei der Stadt beſchäftigt zu bleiben. Das iſt ein Grund, der eben die Gasverwaltung und wahrſcheinlich auch andere ſtädtiſche Verwaltungen in den Stand ſetzt, die Betriebe trotz der Konkurrenz