Sitzung am 19. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Ich habe mich nochmals außerhalb der Berichterſtattung zum Worte gemeldet, um einen Punkt zu berühren, der im Ausſchuß nicht zur Sprache gebracht wurde. Die Kriegsteuerungszulagen ſind ihrer Rechtsnatur nach nicht penſionsfähig. Ich möchte darauf hinweiſen, daß hieraus für diejenigen Empfänger, die während des Krieges den Abſchied nehmen oder ſterben, eine Unbilligkeit entſteht. Denn es wird ja nicht zu verkennen ſein — ich habe es auch vorhin ausge⸗ führt —, daß die Teuerungszulagen einen Erſatz für eine Aenderung der Beſoldungspläne bieten, und würde man die Beſoldungspläne geändert haben, ſo würden die Hinterbliebenen in den Genuß der Pen⸗ ſionen auch für die erhöhten Gehälter und Löhne kommen. Ich unterſchätze nicht die Schwierigkeiten, die mit dieſer Frage verbunden ſind, ich habe nur den Wunſch auszuſprechen, daß der Magiſtrat ihr ſeine Aufmerkſamkeit zuwendet und, falls etwa eine Einigung der mit der Bearbeitung befaßten Magi⸗ ſtrate ermöglicht werden kann, uns bald eine Vorlage zugehen läßt, die ein Anrecht der Beteiligten auf Penſionsfähigkeit der Teuerungszulagen, ſei es auch nur in bezug auf einen beſtimmten Prozentſatz, be⸗ gründet. Bürgermeiſter D. Maier: Meine Herren! Die Frage, die Herr Stadtv. Meyer hier eben angeregt hat, iſt von erheblicher Tragweite. Ich kann Ihnen nur ſagen, daß ſie erſt bei einer Reviſion des Nor⸗ malbeſoldungsetats beſprochen und erledigt werden kann. Dann wird die Frage zu ſtellen ſein, inwie⸗ weit eine Reviſion des Normalbeſoldungsetats in Uebereinſtimmung oder in Verfolg der gegenwärtig gewährten Kriegsteuerungszulagen ſtattfinden muß und inwieweit wir dieſer Reviſion, ſoweit inzwiſchen Penſionierungen ſtattgefunden haben, eine gewiſſe rückwirkende Kraft einräumen ſollen. Ich möchte bitten, dieſe Frage dann zur Entſcheidung zu brin⸗ gen. Es genügt ja, daß heute dieſer Gedanke hier einmal ausgeſprochen worden iſt. Stadtv. Hirſch: Ich möchte nur den Ausführun⸗ gen des Herrn Bürgermeiſters in einem Punkte ent⸗ gegentreten. Der Herr Bürgermeiſter hat ſich, ſo⸗ weit es ſich um die Teuerungszulagen für die Ar⸗ beiter in Neukölln handelt, geirrt. Er hat uns mit⸗ geteilt, daß dort die Teuerungszulage 50 bezw. 60 Pfennig beträgt. Das iſt aber der alte Satz. Nach dem neuen Beſchluß iſt in Neukölln die Teuerungs⸗ zulage von 50 § für Ledige und 60 § für Ver⸗ heirntete auf 1 ℳ bzw. 1,0 ℳ und der Teuerungs⸗ zuſchlag von 20 § für jedes Kind auf 40 5 ver⸗ doppelt worden. Ob dem Herrn Bürgermeiſter be⸗ züglich Schönebergs auch ein ſolcher Irrtum unter⸗ laufen iſt, vermag ich nicht zu beurteilen, halte es aber doch für notwendig, dieſe Tatſache feſtzuſtellen. Bürgermeiſter Dr Maier: Ich agebe zu, daß mir bei der Verleſung der Sätze dieſer Irrtum unter⸗ laufen iſt. Ich mache aber darauf aufmerkſam — wir haben darüber im Ausſchuß auch geſprochen —, daß unſere Sötze ſehr erheblich über die von Herrn Stadtv. Hirſch mitaeteilten hinausgehen, und dar⸗ auf kommt es ja allein an. (In der Abſtimmung wird der Antrag der Stadtv. Dr Borchardt und Gebert auf Erhöhung des Kriegslohnzuſchlags abgelehnt, und die Verſamm⸗ lung beſchließt einſtimmig entſprechend den Anträ⸗ gen des Ausſchuſſes zu 1 und 2 auf Seite 159/60 September 1917 167 der Vorlagen und bezüglich der Nachtragsvorlage e) dem Antrage des Magiſtrats auf Druck⸗ ſeite 5 Vorſteher Dr. Frentzel: Wir kommen nunmehr zu Punkt 5 der Tagesordnung: Bericht des Ausſchuſſes über die Vorlagen betr. Verſtärkung der Mittel für Fuhrleiſtungen der Straßenreinigung, betr. Bewilligung von Mitteln für Zwecke der Müll⸗ abfuhr, betr. Einführung des Zweiteilungsverfahrens bei der ſtädtiſchen Müllabfuhr, betr. Aenderung des Sonderplans 9 — Müllbeſeiti⸗ gung — und anderweite Feſtſetzung der Müllab⸗ fuhrgebühren. Druckſachen 103, 105, 106, 107, 117. Berichterſtatter Stadtv. Jolenberg: Meine Herren! Die Stadtverordnetenverſammlung hat ihren Ausſchuß beauftragt, die folgenden vier Vor⸗ lagen zur Beſchlußfaſſung vorzubereiten, zunächſt a) die Vorlage betr. Verſtärkung der Mittel für Fuhr⸗ leiſtungen der Straßenreinigung. Im November vorigen Jahres wurden im Sub⸗ miſſionswege die Fuhrleiſtungen vergeben. Der Fuhrunternehmer beantragt jetzt infolge der allge⸗ meinen Teuerung beim Magiſtrat eine Erhöhung der Preiſe. Der Magiſtrat ſchlägt Ihnen vor, noch 7,50 Mark pro Pferd und 2 ℳ pro Wagen, der geſtellt wird, zu gewähren. Der Ausſchuß hat die Ange⸗ legenheit geprüft. Es ſind allerdings einige Beden⸗ ken vorgetragen worden, die aber die Mehrheit des Ausſchuſſes nicht geteilt hat und die dahin gingen, daß eigentlich der geſchloſſene Vertrag unter allen Umſtänden getätigt werden müßte. Die Mehrheit des Ausſchuſſes war aber der Meinung, daß den allgemeinen Zeitumſtänden auch hier Rechnung zu tragen ſei, und empfiehlt Ihnen die Annahme der Magiſtratsvorlage. p) Bewilligung von Mitteln für Zwecke der Müllabfuhr. Der Magiſtrat beantragt die Hergabe von 310 000 ℳ für Herſtellung von Baracken und zur Beſchaffung von Pferden für die Müllabfuhr. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen die Annahme dieſer Magiſtratsvorlage. ) Einführung des Zweiteilungsverfahrens bei der ſtädtiſchen Müllabfuhr. Meine Herren, der Aus⸗ ſchuß hat debattelos dieſen Antrag, der den alloe⸗ meinen Wünſchen der beteiligten Kreiſe entſpricht, angenommen. d) Aenderung des Sonderplans 9 — Müllbe⸗ ſeitigung — und anderweite Feſtſetzung der Müllab⸗ fuhrgebühren. Es iſt Ihnen bekannt, daß an Müll⸗ abfuhrgebühren nach dem diesjährigen Etat 0,9% des Nutzungswertes der Gebäude erhoben werden. Der Magiſtrat beantragt, die Müllabfuh gebühr auf 1% zu erhöhen und außerdem noch für den Ent⸗ fernungsſtandort der Gefäße und für jeden Treppen⸗ lauf einen Zuſchlag zu erheben. Der Ausſchuß war der Meinung und dieſe Meinung iſt von vielen Seiten zum Ausdruckgekommen —, daß unter allen Um⸗ ſtänden Mittel und Wege gefunden werden müſſen, um die Hausbeſitzer nicht weiter zu belaſten als bis⸗ her. Die Hausbeſitzer ſtehen, wie Ihnen allen be⸗ kannt iſt, an der Grenze ihres Könnens; vielleicht