168 haben viele ſchon ihr Können überſchreiten müſſen. Unter dieſen Umſtänden hat die Stadtgemeinde die Pflicht und Schuldigkeit, dafür zu ſorgen, daß den Hausbeſitzern keinerlei neue Laſten auferlegt wer⸗ den. Der Ausſchuß hat ſich dieſer Erwägung durch⸗ aus angeſchloſſen. Er iſt der Meinung, daß es bei der alten Gebührenordnung bleiben und die Gebühr von 0,9%, die bisher erhoben worden iſt, auch wei⸗ ter fortbeſtehen kann. Das iſt folgendermaßen be⸗ gründet worden. Es iſt Ihnen ein neuer Stadt⸗ haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1917 vorge⸗ legt worden, der vom 1. Oktober dieſes Jahres an Geltung haben ſoll. In dieſen Rechnungsplan ſind als Einnahmen 15 000 ℳ Zuſchläge nach dem Standort der Müllgefäße und 55 000 ℳ. Entſchädi⸗ gung für Abfuhr von Unrat und gewerblichen Ab⸗ fällen eingeſetzt worden. Dieſe 15 000 % werden ſich nach Anſicht des Ausſchuſſes ganz erheblich er⸗ höhen; der Ausſchuß iſt der Meinung, daß dieſe Zahl zu niedrig gegriffen iſt. Das Gleiche gilt von dem Voranſchlag von 35 000 ℳ als Entſchädigung für die Abfuhr von Unrat, weil in dieſem Poſten dasjenige enthalten iſt, was die fiskaliſchen Gebäude für die Müllabfuhr zu zahlen haben. Ferner iſt ein Zuſchuß von 44 500 ℳ aus der Rücklage eingeſetzt worden. Die Rücklage für Sonderetat 9 beträgt augenblicklich rund 117 000 ℳ. Der Ausſchuß iſt der Meinung, daß, ſelbſt wenn aus dieſen beiden Poſten, die ich Ihnen hier vorgetragen habe, keine Mehreinnahme erzielt wird, die Rücklage dazu dienen muß, den Sonderetat 9 ſo weit aufzufüllen, daß eine Erhöhung der Gebühren nicht nötig iſt. Dazu wür⸗ den 37 500 ℳ notwendig ſein. Es würden alſo aus dem Reſervefonds ſtatt 44 500 ℳ 44 500 %1 plus 37 500 ℳ, das ſind 82 000 %ℳ zu entnehmen ſein. Der Reſervefonds, der 117 000 %ℳ beträgt, wü de damit noch lange nicht erſchöpft ſein. Man iſt im Ausſchuſſe der Meinung geweſen, daß der Reſervefonds zwar eine recht angenehme Sache ſei, daß er aber nicht unbedingt nötig iſt, weil ja die Koſten der Müllabfuhr jährlich durch Umlage von den Hausbeſitzern erhoben werden, alſo ein Defizit niemals eintreten kann. Dagegen war der Ausſchuß der Meinung, daß den weiteren Erhöhungen, die nach dem Standort der Gefäße und nach den Treppenläufen berechnet werden, Folge zu geben ſei; denn es wird hier eine größere Arbeitsleiſtung von der Stadtgemeinde ver⸗ langt, und die Unkoſten für dieſe größere Arbeits⸗ leiſtung müßten auch diejenigen, für die ſie geſchieht, tragen. Der Ausſchuß empfiehlt Ihnen daher be⸗ züglich der Vorlage unter 4 folgende Beſchluß⸗ faſſung: Die hiernach zu erhebenden Gebühren werden vom 1. Oktober 1917 feſtgeſetzt, wie folgt: 1. 0,9% vom Gebäudenutzungswert, 2. für je, wenn auch nur angefangene 10 m, um welche die Entfernung des Standortes, von der Bauflucht in der Luftlinie gemeſſen, das Maß von 30 m überſteigt, 15— ℳſ für jedes Müll⸗ gefäß, 3. für jeden Treppenlauf, der auf dem Wege vom Standort der Müllgefäße zur Bauflucht bei der des Mülls benutzt wird, 7,50 %. Meine Herren, im Ausſchuß iſt auch durchaus anerkannt worden, daß die jetzigen Leiſtungen des Magiſtrats in bezug auf die Müllabfuhr den Hoff⸗ nungen, die die beteiligten Kreiſe ſeinerzeit bei der Sitzung am 19. September1917 Uebernahme in die ſtädtiſche Regie ausgeſprochen haben, vollſtändig entſprochen haben, ich möchte ſagen, daß dieſe Hoffnungen noch übertroffen worden ſind; denn die ſetzige Müllabfuhr funktioniert in ganz vorzüglicher Weiſe. Es hat kaum jemand irgend⸗ welchen Grund zu irgendwelcher Klage, und die Hausbeſitzer müſſen dem Magiſtrat für dieſe Leiſtung außerordentlich dankbar ſein. Ich freue mich, dies hier in der Oeffentlichkeit ausſprechen zu können. Im übrigen bitte ich Sie, die Vorſchläge des Ausſchuſſes ſo, wie ſie Ihnen gedruckt vorliegen, anzunehmen. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Meine Freunde können ſich nicht entſchließen, dem Beſchluß des Ausſchuſſes zu folgen und hier die von dem Fuhrherrn Haerecke zugeſagten Gebühren derartig be⸗ deutend zu erhöhen, daß dadurch der Stadtſäckel für die Zeit der Vertragsdauer 38 000 ℳ. zuzulegen hätte. Die Gründe dafür hat ſchon Herr Kollege Ur Byk hier in öffentlicher Sitzung dargelegt, ich kann mich daher kurz faſſen. Es iſt uns nicht der Nachweis geführt worden, daß der Fuhrunternehmer wegen ſeiner perſönlichen oder finanziellen Verhältniſſe irgendwie eine ganz beſondere Rückſicht verdiente und daher mit beſon⸗ derer Milde behandelt werden müßte. Er hat den Vertrag im November 1916 abgeſchloſſen, zu einer Zeit, wo jeder vernünftige Kaufmann damit rechnen mußte, daß der Krieg noch in das nächſte Jahr hin⸗ ein dauern, vielleicht noch das nächſte Jahr überdauern wird. Er hat dann aber bereits im Mai, wo von einer ausnahmsweiſe ſchweren Futternot und da⸗ durch von einer beſonderen Steigerung der Koſten für die Fuhrengeſtellung noch gar keine Rede ſein fonnte — denn damals herrſchte noch keine über⸗ mäßige Trockenheit, ſie ſtellte ſich erſt in der ſpäteren Zeit heraus —, beantragt, ihm die jetzt vorgeſchlagene Erhöhung zu bewilligen. Er tat dies, obgleich er bei der Ausſchreibung derartig niedrige Sätze ge⸗ boten hatte, daß der frühere Unternehmer Hennicke erklärte, darauf nicht eingehen zu können. Wir konnen keine Veranlaſſung ſehen, in einem. ſolchen Falle Verträge aufzulöſen und die ganzen Laſten der Preiserhöhung auf die Stadt zu über⸗ nehmen. Wir werden deshalb nicht für dieſe Erhö⸗ hung ſtimmen, indem wir der Anſicht ſind, daß bei einer ſo kurzen Vertragsdauer der Unternehmer das eventuelle Defizit aus eigenen Mitteln tragen ſollte, da er vorausſehen mußte, daß unter Umſtänden eine derartig ungünſtige Konjunktur während des Krieges eintritt. Der Magiſtrat hat es ſo dargeſtellt, als ob es eine beſondere Rückſichtnahme und ein beſon⸗ deres Entgegenkommen des Fuhrunternehmers ſei, eingewilligt zu haben, daß der Vertrag frühzeitiger aufgehoben wird, als es nach der ſchriftlichen Ab⸗ machung geſchehen ſollte. Das kann ich nicht ein⸗ ſehen. Wir ſind der Anſicht, daß der Magiſtrat, wenn er einen früheren Ablauf des Vertrages zu⸗ läßt, damit dem Fuhrunternehmer bei dem jetzigen Stande der Preiſe ein großes Entgegenkommen be⸗ wieſen hat. Wir halten es nicht für gerechtfertigt, dieſes Entgegenkommen noch durch eine Erhöhung der Sätze zu vergrößern. Stadtbaurat Bredtſchneider: Meine Herren! Die Gründe, die Herr Stadtv. Dr Liepmann gegen unſern Antrag angeführt hat, ſind im Ausſchuß ein⸗