Sigung am 19. September 1917 gehend erwogen worden. Der Gegenſtand eignet ſich aber nicht dazu, hier in der Stadwerordnetenver⸗ fammlung des näheren beleuchtet zu werden. Ich muß daher zu meinem Bedauern darauf verzichten, duf ſeine weiteren Ausführungen an dieſer Stelle änzugehen, und kann mich lediglich darauf berufen, daß alle Einwendungen bereits im Aus chuß be⸗ ſprochen worden ſind. Der Ausſchuß hat aber die Einwendungen nicht berückſichtigt, ſondern beſchloſſen, Ihnen die Annahme des Magiſtratsantrages zu empfehlen; ich bitte daher, mich davon zu entbinden, hier noch darauf des näheren einzugehen. Dem Berichterſtatter Herrn Stadtv. Jolenberg möchte ich namens des Magiſtrats für die Anerken⸗ nung danken, die er der ſtädtiſchen Müllabfuhr aus⸗ geſprochen hat, zu gleicher Zeit auch im Namen der Hilfsarbeiter der ſtädtiſchen Verwaltung. Sodann möchte ich bemerken, daß der Magiſtrat zu dem Ausſchußantrag, es bei der bisherigen Höhe der Gebühren, nämlich von 0,9% des Gebäudenutzungs⸗ wertes, zu belaſſen, bereits Stellung genommen hat. Der Magiſtrat hat ſich für den Fall, daß auch die Stadtverordnetenverſammlung dieſem Antrage zu⸗ ſtimmen ſollte, mit dem Ausſchußantrag einverſtanden ſi erklärt. Stadtv. Dr Stadthagen (zur Geſchäftsordnung): Nach den Erklärungen des Herrn Magiſtratsver⸗ treters beantrage ich, die betreffende Vorlage in der geheimen Sitzung zu verhandeln. Stadtv. Otto: Meine Herren! Wenn wir auf die ganze Materie nochmals eingehen, ſo wird es nötig ſein, die Vorlage in geheimer Sitzung zu be⸗ handeln. Ich muß aber von unſerem Standpunkte aus erklären, daß uns die Gründe im Ausſchuß ein⸗ gehend dargelegt worden ſind, und wie die über⸗ große Mehrheit des Ausſchuſſes, ſo haben ſich auch meine Freunde auf den Standpunkt des Ausſchuſſes geſtellt, der Magiſtratsvorlage zuzuſtimmen. Wenn aber die Herren die Gründe hier nochmals erörtern wollen, ſo iſt dagegen, daß wir das in geheime Sitzung tun, nichts einzuwenden. Ich gebe aber nur zu bedenken: etwas Neues kann nicht geſagt werden, und das Ergebnis wird kaum ein anderes werden. Vorſteher Dr Frentzel: Ich möchte zu Ge⸗ ſchäftsordnung bemerken, daß der Antrag auf Ver⸗ handlung in geheimer Sitzung von fünf Mitgliedern geſtellt werden muß. Dann müſſen wir in geheimei Sitzung erſt über dieſen Antrag verhandeln und be⸗ ſchließen, dann wieder die Oeffentlichkeit herſtellen und in öffentlicher Sitzung verkünden, ob in geheimer oder öffentlicher Sitzung verhandelt werden muß. (Zuruf: Muß der Antrag ſchriftlich geſtellt werden?) — Wenn fünf Herren ſich melden, bin ich zufrieden. — Das genügt. § 10 unſerer Geſchäftsordnung lautet: Für einzelne Gegenſtände kann die Ver⸗ handlung unter Ausſchluß der Oeffentlichkeit ſtattfinden. Auf Antrag des Vorſtehers, des Magiſtrats oder von fünf Mitgliedern tritt die Verſammlung zu einer geheimen Sitzung zu⸗ ſjammen, in welcher dann zunächſt über den Antrag auf Ausſchluß der Oeffentlichkeit zu beſchließen iſt. 169 Wir müſſen dann alſo jetzt, da der Antrag richtig geſtellt iſt, die öffentliche Sitzung unterbrechen und eine geheime Sitzung abhalten. Das geſchieht hier⸗ mit. Ich bitte, für die Dauer der geheimen Sitzung die Oeffentlichkeit auszuſchließen. (Die öffentliche Sitzung wird auf kurze Zeit zur Abhaltung der geheimen Sitzung unterbrochen.) Meine Herren, die Oeffentlichkeit iſt wieder her⸗ geſtellt; die öffentliche Sitzung geht weiter. Ich habe zunächſt zu verkünden, daß die Stadt⸗ verordnetenverſammlung den Antrag, die Vorlage Druckſache Nr. 103 unter Punkt 5 der Tagesordnung in geheimer Sitzung weiter zu behandeln, abgelehnt hat. Es wird alſo in öffentlicher Sitzung weiter darüber verhandelt. Stadtv. Dr Liepmann: Meine Herren! Ich kann mich durch die Erwiderung des Magiſtrats nicht für befriedigt erklären. Ich ſowohl wie meine anweſenden Freunde haben die Gründe im Ausſchuß nicht gehört. Der einzige von meinen Freunden, der ie gehört hat, mag ſie uns vielleicht nicht in der überzeugenden Weiſe vorgetragen haben, wie das im Ausſchuß geſchehen iſt, oder aber — und das iſt die andere Folgerung, der ich mich anſchließe — die Beurteilung dieſer Gründe fällt auf unſerer Seite gerl. aus als bei der bewilligungsluſtigen Mehr⸗ ei Ich möchte dem Magiſtrat doch anheimſtellen, da ich nach der mir gewordenen Mitteilung über die im Ausſchuß vorgetragenen Gründe nicht einſehen kann, warum ſie geheim gehalten werden ſollten, und um zu verſuchen, uns zu überzeugen, dieſe Gründe hier anzuführen. Wenn das nicht geſchieht, würden wir hier bei Bewilligung einer Ausgabe, die immer⸗ hin nicht ganz unbeträchtlich iſt, und bei der prin⸗ zipiellen Frage, ob Vertnäge geſchloſſen werden, um derartig leicht behandelt zu werden wie in dieſem Falle, durch das zahlenmäßige Gewicht der Mehr⸗ heit, nicht aber durch das Gewicht ihrer Gründe ma⸗ joriſiert werden. Ich ſtelle das dann nur vor der Bürgerſchaft feſt. Stadtv. Bergmann: Ich glaube, man kann die Gründe, die die Mitglieder des Ausſchuſſes beſtimmt haben, ſchließlich anderen Sinnes zu werden, ganz ruhig auseinanderſetzen. Im übrigen waren die Freunde des Herrn Kollegen Dr Liepmann im Ausſchuß ver⸗ treten, haben ihre Gegengründe angeführt und ſchließ⸗ lich auch nichts dagegen gehabt, daß dem Vorſchlage des Magiſtrats zugeſtimmt wurde. (Widerſpruch.) — Soweit ich weiß, ſind die Beſchlüſſe einſtimmig gefaßt worden. Zuerſt waren gegenteilige Anſichten hervorgetreten; aber der Vertreter des Magiſtrats hat ſo überzeugende Gründe angeführt, daß die über⸗ große Mehrheit — ich glaube, der Antrag fand ſogar einſtimmige Annahme — 2 (auiderwruch⸗ — dann war es die übergroße Mehrheit — dem zu⸗ geſen m19 1. Es iſt ganz klar, daß ſich jetzt im Kriege die Verhältniſſe von Monat zu Monat verändern und