Sitzung am 19. Die Vorlagen über die Erhöhung des Gaspreiſes und des Strompreiſes liegen nun heute vor, und wir ſollen gemeinſam dazu Stellung nehmen. Der Preis für das Gas ſoll von 16 auf 20 „ erhöht werden; außerdem iſt eine Ethöhung der Tarifſätze für elektriſchen Strom vorgeſehen. Die Erhöhung des Waſſerpreiſes iſt Ihnen ja aus der Vorlage vom 5. September bereits bekannt. Der Magiſtrat begründet die Erhöhung der Preiſe für die Erzeugniſſe unſerer Werke im weſent⸗ lichen mit dem Hinweis auf die fortgeſetzte Steige⸗ rung der Kohlenpreiſe, der weſentlichen Erhöhung der Löhne, überhaupt mit der Verteuerung aller Materialien und der Verwaltungs⸗ und Betriebs⸗ koſten. Bei den Gaswerken ſind nach Berechnung des Magiſtrats die hierdurch entſtehenden Mehraus⸗ gaben auf 1 137 000 ℳ zu ſchätzen. Wir haben aber für den Gaswerksetat nur einen Reingewinn von 1 341 000 ℳ für das Jahr 1917 geſchätzt. Es würde, wenn der Gaspreis nicht erhöht werden ſollte, demnach der Reingewinn auf einen ſehr geringen Betrag zuſammenſchrumpfen, auf einen Betrag, der nicht mehr der notwendigen Rentabilität des Unter⸗ nehmens entſpricht. Bei den Elektrizitätswerken iſt eine ähnliche Berechnung durch die Verwaltung in der Begründung aufgemacht. Es wird darauf hin⸗ gewieſen, daß, falls der Tarif nicht geändert werden ſollte, nur Ueberſchüſſe in Höhe von 945 000 % vorhanden ſein werden, während aber nach dem Etat ein Reingewinn von 1 936 000 ℳ geſchätzt war, die der allgemeinen Verwaltung zufließen ſollten. Was das Waſſerwerk anbelangt, ſo haben Sie ja ſchon aus den Erklärungen des Magiſtrats in der letzten Sitzung gehört, daß wir vorausſichtlich mit einem Defizit werden rechnen müſſen. Unter dieſen Umſtänden, meine Herren, ſchrumpfen die Erträgniſſe unſerer drei Werke ſo weſentlich zuſammen, daß vorausſichtlich leider Gottes eine Erhöhung der Preiſe für Gas, Waſſer und Strom nicht zu vermeiden ſein wird. Die ſtädtiſchen Werke arbeiten mit dem Kapital der Bürgerſchaft, an dem alle Steuerzahler beteiligt ſind. Der Verbrauch an Cas, elektriſchem Strom und Waſſer iſt aber bei den einzelnen Abnehmern außer⸗ ordentlich verſchieden, und es iſt daher der kommunal⸗ politiſche Standpunkt gerechtfertigt, daß die ſtädti⸗ ſchen Werke gewinnbringende Unternehmungen ſeien, daß ſie Ueberſchüſſe erzielen müſſen. Zur Vorberei⸗ tung und gründlichen Durchprüfung dieſer Vorlagen und der Tarifſätze, auf die ich im einzelnen jetzt nicht eingehe, beantragen meine Freunde die Ein⸗ ſetzung eines Ausſchuſſes von 15 Mitgliedern. Ich komme dann noch mit einigen Worten auf den Punkt 7 der Tagesordnung, nämlich auf die Mit⸗ teilung des Magiſtrats betr. Lieferungsbedingungen für Waſſer, Gas und Strom. Zunächſt bemerke ich, daß mir eben mitgeteilt worden iſt, daß ſich in den Lieferungsbedingungen zur Abgabe von Gas in unſerer Vorlage ein Druckfehler befindet. In § 16 der Gaslieferungsbedingungen muß es heißen: Die Abänderung der vorſtehenden Bedin⸗ gungen bleibt jederzeit vorbehalten. Sie treten allgemein für jeden Abnehmer unter Aufhebung der zuvor geltenden Bedingungen — nun heißt es in der uns gedruckt vorliegenden Faſſung —: 2 acht Tage nach erfolgter Bekanntmachung uſw. — während es heißen muß —: September 1917 178 ſofort nach erfolgter Bekanntmachung in den für die amt.ichen Bekanntmachungen des Ma⸗ giſtrats beſtimmten Blättern in Kraft. Meine Herren, die Lieferungsbedingungen ſtellt der Magiſtrat auf — das iſt Ve. waltungsſache —, und ſie unterliegen an und für ſich nicht der Zu⸗ ſtändigkeit der Stadtverordnetenverſammlung. Selbſtverſtändlich haben wir natürlich das Recht, dieſe Mitteilung demſelben Ausſchuß zu übe:weiſen, um etwa, falls irgendwelche Bedenken gegenüber irgendeinem Punkte dieſer drei Lieferungsbedingun⸗ gen vorhanden ſein ſollten, dort unſern Einfluß auf den Magiſtrat auszuüben. Ich perſönlich habe keine Bedenken gegen irgendeinen Punkt dieſer drei Lieferungsbedingungen, und wenn aus der Mitte der Stadtverordnetenverſammlung auch keinerlei Bedenken geäußert werden ſollten, ſo halte ich es für angebracht, daß wir jetzt ſchon dieſe Mitteilung zur Kenntnis nehmen und ſie nicht mehr in den Ausſchuß ſchicken. Denn die alten Lieferungsbedingungen ſind zum 1. Oktober gekündigt worden, und die neuen ſollten am 1. Ok⸗ tober in Kraft treten. Wenn wir aber dieſe Mit⸗ teilung auch noch im Ausſchuß behandeln wollten, ſo müßte bis zum 1. Oktober eine außerordentliche Stadtverordnetenverſammlung ſtattfinden, damit in dieſer Beziehung kein Vakuum eintritt. Ich glaube aber, daß das nicht nötig ſein wird; wir können jetzt ſchon die Mitteilung zu. Kenntnis nehmen. Ich beantrage alſo namens meiner Freunde die Einſetzung eines Ausſchuſſes zur Beratung der Punkte 8, 9 und 10 und beantrage ferner, den Punkt 7, die Mitteilung des Magiſtrats über die Lieferungsbedingungen, zu Kenntnis zu nehmen. Stadtv. Dr. Liepmann: Meine Herren! Wir möchten, indem wir im allgemeinen unſere Zuſtim⸗ mung zu den Vorlagen erklären, folgend der vor⸗ herigen freundlichen Anſpielung des Herrn Kollegen Meyer auf unſere Gewohnheit, notleidenden Krei⸗ ſen auch möglichſt Erleichterungen zu verſchaffen, Sie Doch bitten, auch bei dieſem Tarif gleiches Recht wie beim Elektrizitätstarif walten zu laſſen und ihn ſo auszugeſtalten, daß der Hausbeſitzerſtand etwas ge⸗ ſchont wird und die Berückſichtigung findet, die ihm nach dem Elektrizitätstarif ſeit alter Zeit gewährt wurde. Bei letzterem gilt nämlich ſchon von früher her eine beſondere Verbilligung der Treppenbeleuchtung, die niedriger berechnet war als die ſonſtige elektriſche Beleuchtung. Dieſen Unterſchied halten Sie auch in der neuen Vorlage aufrecht. Dagegen nehmen Sie beim Gas einen Einheitspreis, gleichgültig, ob das Gas für Treppenbeleuchtung oder für ſonſtige Be⸗ leuchtungszwecke gebraucht wird. Wir möchten Sie deshalb bitten, indem wir uns vorbehalten, dieſe Frage im Ausſchuß zu erörtern und zu einem An⸗ trag zu verdichten, dieſelbe Behandlung, die Sie bei der Elektrizität der Treppenbeleuchtung zuteil wer⸗ den laſſen, auch auf das Gas zu übertragen und den Gaspreis für Treppenbeleuchtung billiger zu ſtellen, d. h. alſo, jetzt nicht zu erhöhen, ſo daß die Erhöhung des Gaspreiſes nur die anderen Beleuchtungszwecke trifft. Meine Herren, es laſſen ſich dafür auch kauf⸗ männiſche Geſichtspunkte geltend machen. Die Be⸗ leuchtung der Treppen brennt doch viel intenſtwer als bei den meiſten anderen Beleuchtungskörpern; ſie brennt doch ſchon, um Unheil zu verhüten, vom