174 Beginn der Dämmerung an bis zum Hausſchluß⸗ Ich möchte bitten, das zu beachten und in dieſer Be⸗ ziehung dem Hausbeſitzerſtande Berückſichtigung an⸗ gedeihen zu laſſen. Stadto. Bergmann: Herr Kollege Dr Liep⸗ mann wird ja doch wohl wiſſen, daß die Treppenbe⸗ leuchtung im allgemeinen heute nicht mehr die große Rolle ſpielt wie früher, nachdem der Schluß der Häuſer auf 9 Uhr abends feſtgeſetzt wurde. Im übrigen muß ja Herr Kollege Ur. Liepmann ſehen, daß die Elektrizitätsdeputation ſchon den Anfang gemacht hat, indem ſie gerade bei den beiden Poſi⸗ tionen, die den Hausbeſitz angehen, keine Erhöhung vorgenommen hat. Ich glaube, es wird auch zu er⸗ wägen ſein, ob man nicht bei dem Gas ebenfalls einen kleinen Unterſchied eintreten läßt. Eine große Belaſtung des Hausbeftzerſtandes wird durch dieſe Erhöhung aber wohl kaum eintreten. Stadtv. Dr. Borchardt: Meine Herren! Auf Einzelheiten der Vorlagen will ich nicht eingehen. Ich habe ja auch ſchon vor 14 Tagen erklärt, daß meine Freunde befürchten, daß ſich leider eine Er⸗ höhung der Preiſe nicht wird umgehen laſſen. Die nähere Prüfung wird dann im Ausſchuß erfolgen. Gegen eine Kenntnisnahme der neuen Liefe⸗ rungsbedingungen habe ich nichts einzuwenden, wenn⸗ gleich es etwas merkwürdig erſcheinen kann, daß ſich ein ſolcher Druckfehler in den uns zugegangenen Lieferungsbedingungen findet, ſo daß alſo die neuen Lieferungsbedingungen ſofort in Kraft zu treten haben ſtatt, wie es hier heißt, nach 8 Tagen. Man könnte ja darin eine gewiſſe Härte erblicken, aber ich glaube, daß das eine rein formale Sache iſt, da bei der Natur der Verhältniſſe die Abnehmer Doch gezwungen ſind, auf die Lieferungsbedingungen ein⸗ zugehen, und da es tatſächlich bei Beratung neuer Lieferungsbedingungen vorkommen kann, daß man dabei, da man ſie ja immer zu beſtimmten Terminen, jedenfalls Quartalserſten, in Kraft treten laſſen will, auch ſelbſt die 8 Tage nicht wird innehalten können, obwohl das im allgemeinen äußerſt ſelten vorkommen wird. Deswegen habe ich gegen eine Kenntnisnahme nichts einzuwenden, obwohl ich nicht glaube, daß durch eine Ausſchußberatung ein Vakuum entſtehen zönnte; denn auch wenn wir die neuen Lieferungs⸗ bedingungen noch nicht zur Kenntnis genommen haben, treten ſie ja doch mit dem 1. Oktober in Kraft. Stadtrat Caſſirer: Meine Herren! Der Herr Berichterſtatter hat bei den Gaslieferungsbedingun⸗ gen auf einen Druckfehler aufmerkſam gemacht. Ich möchte darauf hinweiſen, daß ſich derſelbe Druck⸗ fehler auch in den Stromlieferungsbedingungen findet. Auch da ſollen die neuen Bedingungen ſo⸗ fort in Kraft treten und nicht nach Stägiger Kündi⸗ gung. (Die Verſammlung nimmt die Mitteilung des Magiſtrats unter Nr. 7 der Tagesordnung zur Kenntnis und beſchließt die Ueberweiſung der Vor⸗ lagen unter Nr. 8, 9 und 10 der Tagesordnung an einen Ausſchuß von 15 Mitgliedern zur Vorbera⸗ tung. Zu Ausſchußmitgliedern werden die Stadtv. Bergmann, Ir Borchardt, Brix, Brode, Dr Buk, Dunck, Dr Frentzel, Hirſch, Imberg, Jolenberg, Marzahn, Otto, Rieſenberg, Scharnberg und Wöllmer gewählt.) Sitzung am 19. Es iſt ein große Anzahl September 1917 Vorſteher Dr. Frentzel: Ich möchte gleich mitteilen, daß dieſe Sitzung vorausſichtlich am nächſten Dienstag nachmittag ſtattfinden wird. Wir kommen nunmehr zu Punkt 11: Antrag der Stadtv. Dr Stadthagen und Gen. betr. Aufſtellungen über den Gasverbrauch. Druck⸗ ſache 122. Der Antrag lautet: Der Magiſtrat wolle bei den Gasmeſſer⸗ ableſungen den Abnehmern auf ihren Antrag eine Aufſtellung des vorjährigen Betrages der Gasentnahme für jeden Monat nebſt Angabe des jetzt zuläſſigen Höchſtbetrages übergeben, ſoweit das nicht möglich, den Abnehmern an⸗ heimſtellen, eine ſolche Aufſtellung ſich bei ihrer Rerierinſpektion abzuholen. 1 Charlottenburg, den 5. September 1917. Dr Stadthagen, P. Liepmann, Dr Genzmer, Dr Byk, O. Rieſenberg, L. Weiſe. Stadtrat Caſſirer: Meine Herren! Die Wünſche, die die Herren Antragſteller in der letzten Sitzung ausgeſprochen haben, ſind im weſentlichen ſchon in die Tat umgeſetzt worden. Natürlich iſt es nicht möglich, daß dieſe Neuorganiſation, da ſie ſich auf etwa 90 000 Gasabnehmer erſtreckt, von einem Tag zum andern durchgeführt wird. Es handelt ſich im Augenblick um den Monat September. Die Gaskonſumenten ſind auch heute ſchon in der Lage, ſich einen gewiſſen Ueberblick darüber zu verſchaffen, wie hoch ihr Gasverbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahrs geweſen iſt, und zwar einmal dadurch, daß ſie ihre Rechnung vom vorigen Jahre nachſehen, andererſeits dadurch, daß ſie den Zettel, der ſich an ihrem Gasmeſſer befindet, nachleſen. Aber ich gebe immerhin zu, daß in den meiſten Fällen wahrſcheinlich die Rechnung nicht vor⸗ handen ſein wird, und die Zettel werden ſich auch nicht auffinden laſſen. Da gibt es noch ein anderes Mittel, nämlich die betreffende Revierinſpektion an⸗ zufragen, und dort wird auch ſofort bereiwilligſt Auskunft gegeben werden. Ich erkläre aber aus⸗ drücklich, daß das nur ein Hilfsmittel für die Ueber⸗ gangszeit iſt. Im übrigen haben wir Zettel ausge⸗ arbeitet, die wir den ſämtlichen Gasabnehmern zu⸗ gehen laſſen werden und auf denen der Gasver⸗ brauch des Jahres 1916, nach einzelnen Monaten geordnet, vermerkt iſt. Da nun die Standaufnahme an ganz verſchiedenen Tagen ſtattfindet, 3. B. in dem einen Monat am 15., in dem nächſten am 20., ſo muß ſich der Verbraucher aus dieſer Beſtandauf⸗ nahme errechnen, auf wieviel Tage ſich der Ver⸗ brauch erſtreckt, der hier in der Rubrik „Stand“ ver⸗ zeichnet iſt. Wenn alſo ein Gasverbrauch von 30 oder 40 ebm im Monat verzeichnet iſt, dann muß er nachrechnen, ob dabei 28, 30 oder 31 Tage in Be⸗ tracht kommen. Er berechnet ſich hiernach den Ver⸗ brauch des einzelnen Tages und iſt dann auch leicht in der Lage, ermeſſen zu können, wieviel er jetzt in dem betreffenden Monat verbrauchen darf. Dieſe Zettel — es handelt ſich um etwa 90 000 — können natürlich nicht in ſo kurzer Zeit ausgefer⸗ tigt werden, daß den Verbrauchern dieſe Mitteilun⸗ gen ſchon in den nächſten 8 Tagen zugehen können. von Hilfsarbeitern notwen⸗ dig, um dieſe Feſtſtellungen zu machen, und es kön⸗