Sitzung am 10. Oktoer 1917 6 Berlin haben die Automatenbezieher diesmal eine beſondere Berückſichtigung gefunden: die Erhöhung iſt bei dieſen in Berlin nicht von 16 auf 20 5, wie bei den anderen Gasabnehmern, ſondern nur auf 18 5 erfolgt. Wir haben bei der Etatberatung, als wir den Gaspreis von 13 auf 16 § erhöhten, bei den Automaten keine Preiserhöhung eintreten laſſen. Somit ſtellen ſich die Preiſe für Gas, das durch die Automaten bezogen wird, jetzt bei uns faſt gleich ſo teuer als in Berlin. Wenngleich alſo ein allgemeine Verteuerung — alſo auch bei den Automaten — ein⸗ getreten iſt, ſo iſt doch die Preisdifferenz zwiſchen Berlin und uns nur eine ganz minimale. Darauf iſt es wohl zurückzuführen, daß der Herr Berichterſtatter der Anſicht war, es wäre überhaupt keine Verteue⸗ rung eingetreten. In Wirklichkeit wird bei der dies⸗ maligen Preiserhöhung eine Ausnahme bei den Automaten nicht gemacht. Vorſteher Dr Frentzel: Das Wort wird nicht weiter verlangt; ich ſchließe die Ausſprache. Der Herr Berichterſtatter verzichtet. Wir kommen zur Abſtimmung. Da der von Herrn Byk verteidigte An⸗ trag — gleichzeitig unterſchrieben von den Herren Rieſenberg, Dr Genzmer, Weiſe, Peeſch und Pan⸗ ſchow — eingegangen iſt, ſo muß die Abſtimmung ge⸗ trennt vorgenommen werden. (Die Verſammlung lehnt den Antrag des Stadtv. Dr. Byk, den Preis für Treppen⸗Gasbeleuch⸗ tung unverändert beſtehen zu laſſen, ab und beſchließt darauf in getrennter Abſtimmung über die Höhe des Waſſerpreiſes, des Gaspreiſes und des Strompreiſes mit großer Mehrheit nach den auf Seite 201 und 202 der Druckvorlagen abgedruckten Vorſchlägen des Ausſchuſſes.) Damit ſind die Gegenſtände unſerer Tagesord⸗ nung erſchöpft. Wir kommen nunmehr zu der vor⸗ hin verleſenen Anfrage der Stadtv. Bollmann und Gen. betr. Heiz⸗ einſchränkungen bei Wohnungen mit Zentralheizung. Frageſteller Stadtv. Bollmann: Meine Herren! Der Kohlenverband Groß⸗Berlin hat mit Rückſicht auf die nunmehr mehrere Tage andauernde kalte Witterung das Verbot, Kohlen zur Beheizung von Räumen zu verbrauchen, bis auf weiteres außer Kraft geſetzt. Es wird jetzt den Hauswirten geſtattet, auch die Wohnungen mit Zentralheizung zu heizen. Gleichzeitig wird aber dringend empfohlen, für die Zukunft äußerſte Sparſamkeit walten zu laſſen. Die Hauswirte befinden ſich in einer ſehr ſchlimmen Lage, weil ſie nicht wiſſen, wie ſie die 50 %, die ihnen zugebilligt ſind, tatſächlich verwen⸗ den ſollen; — wenn man den geringeren Heizwert des Kokſes berückſichtigt, kommen höchſtens 40 % des vorjährigen Quantums heraus. Es fehlt immer noch eine Verfügung, wieviel Räume in jeder Wohnung geheizt werden ſollen, um mit dem zuge⸗ wieſenen kleineren Quantum durchzuhalten. Ohne behördliche Verfügung geht dies aber nicht. Ich habe es in meinem Hauſe, in dem 32 Mieter wohnen, verſucht; ich habe die Herrſchaften zuſammengerufen, habe ihnen den Ernſt der Lage klar gemacht und die Frage vorgelegt: wollen Sie lieber einig e Räume normal geheizt haben oder ſämtliche Räume weniger gut. Da hat die Mehrzahl geſagt: Wir 183 wünſchen, daß einzelne Räume gut geheizt wer⸗ den und ſind zu jeder Einſchränkung gegen ent⸗ ſprechende Rückvergütung bereit. Einige haben ſich aber geſträubt und wollen alle Zimmer nach wie vor geheizt haben. Der Wirt iſt dagegen machtlos und die Folge iſt, daß er dadurch zu ſparen verſucht, daß er die Räume ganz ungenügend beheizen läßt, ſo daß beiſpielsweiſe in meinem Hauſe, wo wir bis jetzt 10“ Celſius hatten, die Temperatur heute bei Heizung auf nur 11½“ Celſius geſtiegen iſt. Meine Herren, der verfloſſene Reichskommiſſar für die Kohlenverſorgung hat ſeinerzeit geſagt, der Hauswirt ſollte ſich als Familienvater fühlen und ſich mit den Mietern zu verſtändigen ſuchen. Das iſt aber in den meiſten Fällen unmöglich. Deshalb iſt eine ſchleunige behördliche Anordnung dringend nötig, welche die Beheizung der Räume mit Zen⸗ tralheizung im Intereſſe des Vermieters und der Mieter regelt und die Möglichkeit ſchafft, mit den zugewieſenen 50 % auszukommen. Es liegt ja auch ſchon ein Präzedenzfall vor, und das widerſpricht der Auffaſſung des damaligen Herrn Reichskom⸗ miſſars, daß er ſich nicht in Angelegenheiten privat⸗ rechtlicher Natur miſchen wollte oder könnte. Es iſt bereits die Warmwaſſerverſorgung, wenn auch in wenig befriedigender Weiſe, geregelt. Weshalb ſoll das nicht auch bei der Heizung in vielleicht beſſerer Weiſe möglich ſein. Meine Herren, es hat ſich eine große Un uhe der Hauswirte bemächtigt, die wahrhaftig nicht auf Roſen gebettet ſind. Die Hauswirte im allgemeinen und die Wirte, die Häuſer mit 3entralheizung haben, insbeſondere, auch die Mieter leiden ſehr unter den unklaren Verhältniſſen. Wir würden dem Magiſtrat ſehr dankbar ſein, wenn er uns heute befriedigende Auskunft erteilte und ſo zur Beruhi⸗ gung dieſer Kreiſe beitrüge, denn ſo wie bisher kann es unmöglich weiter gehen. Oberbürgermeiſter Dr. Scholz: Meine Herren! Ich habe mich zwar zur Beantwortung der Anfrage bereit erklärt, aber ich will gleich feſtſtellen, daß ich die Anfrage trotzdem nicht beantworten kann. Das klingt wie ein Widerſpruch. Ich halte es jedoch für zweckmäßig, daß dieſe Angelegenheit hier in der Oeffentlichkeit einmal kurz erörtert wird, damit die Stellen, die in der Lage ſind, eine Verordnung zu erlaſſen, auf die Dringlichkeit der Verordnung hinge⸗ wieſen werden. Ich ſtehe mit dem Herrn Vorredner auf dieſem Standpunkt, und ich glaube, ein jeder von uns, ob er nun Vermieter oder Mieter iſt, hat in dieſen Tagen auch ſchon die Frage auf den Lippen gehabt: wie ſoll nun eigentlich die Regelung er⸗ folgen? (Sehr richtig!) Gerade aus dieſem Grunde halte ich es für zweck⸗ mäßig, daß die Sache einmal beſprochen wird. Wie geſagt, meine Herren, eine Antwort auf die Anfrage kann ich nicht erteilen. Ich kann nur darauf verweiſen, daß der Kohlenverband Groß⸗ Berlin bekanntlich eine Verordnung erlaſſen hat, in der die Frage der Zentralheizung nur geſtreift iſt, einmal dadurch, daß zunächſt der 15. Oktober als Beginn der Heizung angeſetzt worden iſt — dieſer Teil der Verordnung iſt ſeit geſtern wieder aufgehoben worden —, und dann nach der Richtung, daß die Innentemperatur der Räume 18» nicht über⸗ ſteigen ſoll. Sonſtige Verordnungen liegen nicht vor.