184 Maßgebende Verordnungen können auch auf dieſem Gebiete nur erlaſſen werden von dem Kohlenkom⸗ miſſar, der ja jetzt bekanntlich mit dem Reichs⸗ kommiſſar für Gas und Elektrißität verſchmolzen iſt. Nach welcher Richtung eine Verordnung, die ja kommen muß, gehen wird, darüber Mutmaßungen anzuſtellen, ſcheint mir ſehr ſchwierig zu ſein. Man wird ja annehmen müſſen, daß die in Wiesbaden feſt⸗ geſtellten Richtlinien bis zu einem gewiſſen Grade für dieſe Verordnung maßgebend ſein werden. Wie ſie aber ausfallen wird, das wiſſen wir nicht; das weiß auch trotz mehrfacher Anfragen unſererſeits der Kohlenverband Groß⸗Berlin nicht. Wir werden aber — das möchte ich hier ausdrücklich feſtſtellen ſeitens des Magiſtrats nicht ablaſſen, um dieſe Ver⸗ ordnung zu petitionieren. Darüber allerdings müſſen wir uns, glaube ich, alle keinen allzu ausſchweifenden Hoffnungen hin⸗ geben: ein abſolut klares Ge⸗ oder Verbot wird auf dieſem Gebiete vorausſichtlich auch von dem Herrn Reichskommiſſar nicht erlaſſen werden. Es wird ſich wahrſcheinlich darum handeln, auch hier wieder gewiſſe Richtlinien feſtzuſtellen, nach denen die Betreffenden verfahren ſollen. Aber auch ſchon dieſe Richtlinien — da ſtimme ich mit dem Herrn Vor⸗ redner überein — mürden wenigſtens eine gewiſſe Klarheit in dieſe dunkle Materie bringen. Ich darf damit ſchließen, daß ich namens des Magiſtrats verſichere, daß wir direkt und durch unſern Vertreter im Kohlenverbande Groß⸗Berlin gern be⸗ reit ſind, auf den möglichſt ſchleunigen Erlaß einer derartigen Verordnung hinzuwirken und daß wir, wenn dieſe Verordnung ergangen ſein wird⸗ alsbald die Kohlendeputation, die ja in der letzten Sitzung von Ihnen mit gewählt worden iſt, mit der Sache beſchäftigen werden. (Auf Antrag des Stadtv. Meyer, der ge⸗ nügend unterſtützt wird, erfolgt die Beſprechung der Anfrage.) Stadtv. Brode: Meine Herren! Als eines Tages in der Zeitung ſtand, daß die Warmwaſſer⸗ verſorgung auf zwei Tage in der Woche eingeſchränkt werden und mit der Heizung erſt am 15. Oktober begonnen werden ſoll, atmeten die Hausbeſitzer auf. Endlich nach Monaten war eine amtliche Verfügung zu leſen, wonach ſich die Hausbeſitzer zu richten hatten. Bisher ſtanden ſie immer mit den Mietern auf Kriegsfuß, ſie wußten nicht: was iſt amtlich vor⸗ geſchrieben, und ſie wußten nicht, wie ſie ſich ver⸗ halten ſollten. Man hat ſeit Anfang dieſes Jahres darüber diskutiert: in welcher Weiſe ſoll die Warmwaſſerverſorgung eingeſchränkt werden —, man iſt zu keinem Reſultat gekommen, bis endlich der Kohlenverband eines Tages dekretierte, die Warmwaſſerverſorgung auf zwei Tage einzuſchrän⸗ ken. Und ſiehe da, es ging, es haben ſich alle — darin gefunden. (Heiterkeit, Widerſpruch und Zurufe: Wo denn?) — Es ging (Stadtv. Hirſch: Im Sommer!) — nein, jetzt; ich ſpreche von der Warmwaſſerein⸗ ſchränkung —, und es haben ſich alle darin gefunden. (Widerſpruch.) Sthung am 10. Ottober 1917 Nun ſtehen wir vor der Heizperiode. Wenn über⸗ haupt eine Einſchränkung möglich iſt, meine Herren, ſo muß ſie ſofort erfolgen. Nur in der Uebergangs⸗ zeit iſt meiner Anſicht nach überhaupt eine Ein⸗ ſchränkung denkbar. Sobald erſt die Froſtperiode einſetzt, nützen alle Vorſchriften nichts oder werden nur ſehr wenig nützen; denn es iſt undenkbar, daß man dann Häuſer mit Zentralheizung nur teilweiſe beheizt, einige Zimmer kalt läßt, andere erwärmt. Das würde beinahe denſelben Kohlenaufwand er⸗ fordern. Geſpart werden kann, jetzt nur in der Uebergangszeit, und deswegen iſt jeder Tag ein Verluſt, an dem die Einſchränkung ſeitens der zu⸗ ſtändigen Behörde nicht erfolgt oder ſolange dafür keine Richtlinien vorgeſchrieben werden. Stadtv. Meyer: Meine Herren! Der Herr Kollege Brode hat, wie mir ſcheint, die Angelegenheit doch etwas vom Standpunkt des Hausbefttzers be⸗ trachtet. (Stadtv. Hir ſch: Etwas?21) Ich halte mich deshalb für verpflichtet, ſie auch, wenigſtens ganz kurz, vom Standpunkte des Mieters aus zu würdigen. Da kann ich ſeinem uneingeſchränk⸗ ten Lobe: ſiehe da, die Verordnung kam, und es ging — nicht unbedingt Beifall zollen. Ich möchte hier feſtſtellen, daß es nicht ſo ganz gut gegangen iſt, daß vielmehr für die Mieter eine erhebliche Sorgen⸗ laſt dadurch entſtanden iſt, beſonders im Zuſammen⸗ hang mit der neuen Gasverordnung. Der Ausfall der Warmwaſſerheizung bedingt eine ſtarke Mehrin⸗ anſpruchnahme von Gas. (Sehr richtig!) Wir zerbrechen uns wohl alle — ſoweit wir Woh⸗ nungen mit Warmwaſſerverſorgung bewohnen (Zuruf: Und nicht Hausbeſitzer ſind!) den Kopf darüber, wie wir unter dieſen Umſtänden die auferlegten Gaseinſchränkungen innehalten können. Ich bin aber auch weiter der Meinung, daß die übrigen Verordnungen, die bisher ergangen ſind, ſich nicht gerade bewährt haben, und das ſcheint mir na⸗ mentlich keines Beweiſes zu bedürfen hinſichtlich jener erleuchteten Anordnung, daß bis zum 15. Ok⸗ tober überhaupt nicht geheizt werden darf. Es hat ſich herausgeſtellt, daß ſich wohl der größte Teil der Hauseigentümer und Haushaltsvorſtände an dieſe Verordnung gehalten hat — ich ſage abſichtlich: der größte Teil, denn es ſollen auch recht bemerkenswerte Ausnahmen vorhanden geweſen ſein —, aber der Himmel hat ſich nicht danach eingerichtet, und infolge⸗ deſſen mußte die Verordnung wieder teilweiſe außer Kraft geſetzt werden, ein Schickſal, das ja jetzt viele Verordnungen haben, das aber doch nicht gerade da⸗ für ſpricht, daß Maßnahmen, die tief in die Lebens⸗ verhältniſſe der Bevölkerung einſchneiden, mit der⸗ jenigen Ueberlegung und Vorſicht eingeleitet werden, die wir fordern müſſen. Nun hat der Herr Kollege Brode geſagt, es müßte Klarheit geſchaffen werden, was der Hausbe⸗ ſitzer zu tun hat. Ich kann ihm inſoweit beiſtimmen. Indeß die Klarheit muß ſich auch auf die Anſprüche der Mieter erſtrecken. Wir wünſchen nicht, daß ledig⸗